Beiträge von Arnar Sveinsson

    wird, ob des langen Ausbleibens des Präsidenten doch etwas unruhig und schaut in die Runde


    Unserem Präsidenten geht es wohl doch nicht so gut, wie er uns glauben machen will. Weiß einer von ihnen, liebe Kollegen eigentlich, was der Anlass oder der Hintergrund für die Einladung an uns alle, hierher zu kommen war?

    Beobachtet den Präsidenten immer noch sehr skeptisch


    Der ist bestimmt nicht voll fit. Andererseits ist er auch alt und erfahren genug, selbst einzuschätzen, wie's ihm geht. Wir sind hier ja nicht im Kindergarten oder Pflegeheim.


    Wenn SIe etwas alkoholfreies für mich hätten, Herr Präsident. Hochprozentiges ist im Dienst nicht so mein Ding.


    Und Im Dienst sind wir wohl alle hier, wenn ich das richtig einschätze. Daher mal meine Frage: Was hat Sie denn veranlasst, uns alle hierher zu Ihnen einzuladen, Herr Präsident?

    leise zu Sokolik


    Er meint, es ginge schon wieder. Aber ich bin da noch nicht von überzeugt.


    wieder zum Präsidenten


    Herr Präsident, Sie sollten sich dringend medizinisch durchchecken lassen. Solche An- oder Ausfälle sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

    hält den Präsidenten fest und geleitet ihn zu einem Stuhl


    Setzen Sie sich erst mal.


    wendet sich an die Umstehenden


    Der Chef braucht wohl schnellstens medizinische Hilfe. Jemand sollte dem Personal hier Bescheid geben, dass sie einen Arzt rufen.

    Sæll herra Sokolik, schön dass man sich auch mal außerhalb der Hauptstadt und dem dortigen Trubel treffen kann. Was den Chef wohl zu dieser Zusammenkunft hier veranlasst haben mag?

    Innenminister Sveinsson ist der Einladung des Präsidenten folgend unverzüglich nach Schloss Ribbenwald gekommen und trifft als erster Kabinettskollege ein. Er ist das erste mal im Stammschloss der von Ribbenwalds.


    Hübsch hat es der Chef hier, aber der Unterhalt eines solchen alten Gemäuers ist sicher nicht einfach.

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des turanischen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze der Turanischen Föderation wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

    Aber kæra frú Sigrid, wer könnte Sie denn hier im Haus übersehen oder Ihre Anwesenheit nicht bemerken? Nein, wir freuen uns alle, dass Sie hier sind und sich aktiv an der Arbeit des Parlaments beteiligen, selbst wenn Sie aktuell kein þingmenn sind.


    Was nun Ihre Frage betrifft, möchte ich Ihnen selbstverständlich gern antworten.

    Wenn Sie fragen, warum ich nichts daran ändere, dass sich Vestreyja "unterordnet" und unsere Justiz "nach Turan geleitet" wird, kann ich erst einmal nur sagen, dass ich ersteres nicht so sehe und letzteres, wie Ihnen bereits an anderer Stelle erläutert, der personellen Situation unserer Landesjustiz geschuldet ist.


    Doch im Einzelnen:


    Woraus Sie darauf schließen, dass sich unsere Land irgendwem ungerechtfertigt "unterordnet", kann ich leider nicht nachvollziehen. Wie Sie richtig feststellen, sind wir ein Land der Föderation, wie die restlichen vier Länder auch. Und gegenüber diesen vier anderen Föderationsländern sind wir völlig gleichberechtigt. Ich habe auch seit Bestehen der Föderation in der jetzigen Verfassung noch keinen einzigen Fall in Erinnerung, in welchem sich unser Land irgend einem anderen Land hätte untergeordnet oder benachteiligt fühlen sollen. Anders sieht es gegenüber der Föderation aus. Dieser sind wir gemäß der Föderationsverfassung als Föderationsland tatsächlich untergeordnet, oder wie ich es vielleicht besser formulieren sollte, nachgeordnet. Das ist jedoch entsprechend der Föderationsverfassung mit der Gestaltung der Föderation als Bundesstaat auch richtig und gut so. Wenn jemand dies ändern will, muss er halt die Föderationsverfassung, und dann auch unsere Landesverfassung ändern.


    Wenn Sie, kæra frú Sigrid vielleicht erwarten, dass sich Vestreyja stärker in die Föderationspolitik einbringen soll, kann ich Ihnen nur empfehlen und möchte Sie auch darum bitten, dass Sie, am besten hier im Haus, Ihre Ideen vor- und einbringen, mit denen die Landesregierung dann gegebenenfalls über den Föderationsrat auf Föderationsebene aktiv werden kann und soll.


    Bezüglich der Frage der Justiz in Neuturanien hatte ich Ihnen im Zusammenhang mit der Gesetzessprecherwahl schon mehrfach ausführlich geantwortet. Am Inhalt dieser Antworten hat sich bisher nichts geändert. Daher dazu nur kurz soviel: Sobald sich im Land ein geeigneter und williger Kandidat für das Amt des Richters findet, wird die Landesregierung dem Allthing eine entsprechende Berufung vorschlagen und dieses hat dann darüber zu entscheiden. Bis dahin bleibt allen Vestreyjern nur die Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten vor den OGH in Turan zu bringen.


    Zu Ihrem letzten indirekten Vorwurf, ich würde die Interessen Vestreyjas zugunsten meiner Tätigkeit in der Föderationsregierung vernachlässigen oder hintan stellen, verkneife ich mir jede Bemerkung. Ich möchte vielleicht nur versuchen Ihnen den Gedanken nahezubringen, dass es für Vestreyja möglicherweise nicht das Schlechteste ist, wenn es einen direkten Draht in das Zentrum der Macht auf Ebene der Föderation hat. Wir könnten uns auch aus der Föderationsexekutive zurückziehen, und ich würde dies im Falle eines entsprechenden Votums des Allthings wohl auch tun, aber ich bezweifle ob dies für unsere Insel, weit weg vom Rest der Föderation wirklich von Vorteil wäre.

    Nun, egal wie ich das persönlich finde, Tatsache ist halt, dass sich bisher kein fähiger und gewillter Kandidat für das Richteramt am Landesgericht gefunden hat. Und damit jedoch allen Bürgern Vestreyjas zumindest die Möglichkeit bleibt, ihr Recht notwendigenfalls gerichtlich geltend zu machen, sieht unsere Verfassung die Regelung mit dem OGH der Föderation vor. Und ich sehe das nicht als "Fremdbestimmung" sondern eben als gangbare Möglichkeit. Zumal ich dem OGH zutraue, dass er im Falle eines Falles auch das neuturanische Landesrecht kompetent und gewissenhaft umzusetzen in der Lage ist.


    Wenn Sie, kæra frú Sigrid eine bessere und vielleicht auch rein neuturanische Lösung parat haben, immer raus damit. Ich bin mir sicher, dass auch herra Leifur auf Ihre Ideen mindestens genauso gespannt ist wie ich.

    Ich weiß zwar nicht worauf Sie hinaus wollen, kæra frú Sigrid. Aber ich kann und muss Ihnen leider noch einmal bestätigen, dass wir wir gemäß der Verfassung ein Landesgericht haben, welches jedoch derzeit auf Grund fehlender Richter nicht arbeitsfähig ist. Für diesen Fall tritt, ebenfalls gemäß unserer Verfassung der OGH der Föderation an die Stelle des Landesgerichts.

    Kæru þingmenn,


    gemäß § 3 Absatz 2 des Allthing-Gesetzes eröffne ich hiermit die Sitzungsperiode für das erste Halbjahr 2021.


    Aktuell liegt mir kein zu behandelnder Antrag vor. Ich möchte daher in die Runde fragen, ob kurzfristig mit dem Eingang eines Antrags zu rechnen ist.

    Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður


    Wählerverzeichnis I/2021


    Die Frist gemäß § 5 (1) des Allthing-Gesetzes für die Registrierung in das Wählerverzeichnis ist abgelaufen.

    Fristgemäß haben sich registrieren lassen:

    • Arnar Sveinsson
    • Leifur Ragnar Arngrimsson

    Das Wählerverzeichnis für das 1. Halbjahr 2021 erhält damit gemäß § 5 ( 4) des Allthing-Gesetzes Gültigkeit.


    Bergen, den 11.01.2021


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    Hinweise:

    1. Das jeweils aktuell gültige Wählerregister wird für jedermann einsehbar im Allthing veröffentlicht.
    2. Eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann gem. § 5 (5) AllthingG beim Gesetzessprecher beantragt werden.

    Kæra frú Sigrid, natürlich dürfen Sie sich als Ríkisborgari an das Allthing mit Anträgen und Initiativen wenden, wie es Artikel 4 unserer Verfassung bestimmt. Und wenn Sie im jeweils aktuell gültigen Wählerverzeichnis registriert sind, können Sie nach Artikel 5 als Þingmaður, also als Mitglied des Allthing, auch mitentscheiden. Gestatten Sie mir an dieser Stelle gleich den Hinweis, dass entsprechend dieser Bekanntmachung vom 1. Januar die ordentliche Registrierung im neuen Wählerregister, gültig für das 1. Halbjahr 2021, nur noch bis heute möglich ist.


    Was die Rechtsprechung angeht, so ist diese nach Artikel 9 unserer Verfassung dem Landesgericht, Héraðsdómur, übertragen. Wir haben also einen "vestreyischen Gerichtshof". Da zur Zeit jedoch mangels geeigneter und gewillter Bewerber kein Richter an das Gericht berufen ist, tritt nach Artikel 12 der Oberste Gerichtshof der Föderation an die Stelle des Landesgerichts. Wenn Sie also rechtlich gegen die Wahl des Gesetzessprechers vorgehen wollen, können Sie dies selbstverständlich tun, derzeit jedoch nur vor dem OGH in Turan.

    Kæra frú Sigrid, selbstverständlich können Sie jederzeit hier Ideen einbringen. Am effektivsten ist es dabei aus meiner Sicht, wenn Sie solche Ideen wie z.B. die Änderung der verfassungsmäßigen Institutionen oder Ämter bzw. der Arbeitsweise des Allthing in Form von Gesetzesinitiativen fassen und in das Parlament einbringen.