Aber kæra frú Sigrid, wer könnte Sie denn hier im Haus übersehen oder Ihre Anwesenheit nicht bemerken? Nein, wir freuen uns alle, dass Sie hier sind und sich aktiv an der Arbeit des Parlaments beteiligen, selbst wenn Sie aktuell kein þingmenn sind.
Was nun Ihre Frage betrifft, möchte ich Ihnen selbstverständlich gern antworten.
Wenn Sie fragen, warum ich nichts daran ändere, dass sich Vestreyja "unterordnet" und unsere Justiz "nach Turan geleitet" wird, kann ich erst einmal nur sagen, dass ich ersteres nicht so sehe und letzteres, wie Ihnen bereits an anderer Stelle erläutert, der personellen Situation unserer Landesjustiz geschuldet ist.
Doch im Einzelnen:
Woraus Sie darauf schließen, dass sich unsere Land irgendwem ungerechtfertigt "unterordnet", kann ich leider nicht nachvollziehen. Wie Sie richtig feststellen, sind wir ein Land der Föderation, wie die restlichen vier Länder auch. Und gegenüber diesen vier anderen Föderationsländern sind wir völlig gleichberechtigt. Ich habe auch seit Bestehen der Föderation in der jetzigen Verfassung noch keinen einzigen Fall in Erinnerung, in welchem sich unser Land irgend einem anderen Land hätte untergeordnet oder benachteiligt fühlen sollen. Anders sieht es gegenüber der Föderation aus. Dieser sind wir gemäß der Föderationsverfassung als Föderationsland tatsächlich untergeordnet, oder wie ich es vielleicht besser formulieren sollte, nachgeordnet. Das ist jedoch entsprechend der Föderationsverfassung mit der Gestaltung der Föderation als Bundesstaat auch richtig und gut so. Wenn jemand dies ändern will, muss er halt die Föderationsverfassung, und dann auch unsere Landesverfassung ändern.
Wenn Sie, kæra frú Sigrid vielleicht erwarten, dass sich Vestreyja stärker in die Föderationspolitik einbringen soll, kann ich Ihnen nur empfehlen und möchte Sie auch darum bitten, dass Sie, am besten hier im Haus, Ihre Ideen vor- und einbringen, mit denen die Landesregierung dann gegebenenfalls über den Föderationsrat auf Föderationsebene aktiv werden kann und soll.
Bezüglich der Frage der Justiz in Neuturanien hatte ich Ihnen im Zusammenhang mit der Gesetzessprecherwahl schon mehrfach ausführlich geantwortet. Am Inhalt dieser Antworten hat sich bisher nichts geändert. Daher dazu nur kurz soviel: Sobald sich im Land ein geeigneter und williger Kandidat für das Amt des Richters findet, wird die Landesregierung dem Allthing eine entsprechende Berufung vorschlagen und dieses hat dann darüber zu entscheiden. Bis dahin bleibt allen Vestreyjern nur die Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten vor den OGH in Turan zu bringen.
Zu Ihrem letzten indirekten Vorwurf, ich würde die Interessen Vestreyjas zugunsten meiner Tätigkeit in der Föderationsregierung vernachlässigen oder hintan stellen, verkneife ich mir jede Bemerkung. Ich möchte vielleicht nur versuchen Ihnen den Gedanken nahezubringen, dass es für Vestreyja möglicherweise nicht das Schlechteste ist, wenn es einen direkten Draht in das Zentrum der Macht auf Ebene der Föderation hat. Wir könnten uns auch aus der Föderationsexekutive zurückziehen, und ich würde dies im Falle eines entsprechenden Votums des Allthings wohl auch tun, aber ich bezweifle ob dies für unsere Insel, weit weg vom Rest der Föderation wirklich von Vorteil wäre.