Wählen Sie Josef Wedel zum Richter am Landgericht?
[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Wählen Sie Josef Wedel zum Richter am Landgericht?
[X] Ja
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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen,
mit einiger Verwunderung verfolge ich die letzten Redebeiträge in dieser Debatte und muss leider fesstellen, dass sie nichts, oder nur mittelbar etwas mit dem Tagesordnungspunkt und dem Antrag der Staatsregierung zu tun haben. Ich habe hier auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen die Wahl eines Richters des Landgerichts beantragt, und nicht mehr. Natürlich kann ich verstehen, dass diese aktuell geltenden Regelungen zum Wahlverfahren und zur Amtsperiodendauer hinterfragt und auf ihre Sinnhaftigkeit und Handhabbarkeit überprüft werden und bei Bedarf auch geändertt werden können. Nur haben diese Diskussionen keine Auswirkungen auf die aktuell anstehende und von der Staatsregierung beantragte Wahl. Diese muss schon noch nach den gektenden Regeln erfolgen.
Ich möchte daher den Herrn Präsidenten bitten, die Aussprache darauf zu lenken, ob und gegebenenfalls welche Fragen die Mitglieder des Hauses zu dem Vorschlag der Staatsregierung haben. Und wenn diese Fragen beantwortet sind würde ich bitten, die Wahl durchzuführen.
Die Debatte über die möglicherweise bestehende Notwendigkeit einer Reform des Berufungsverfahrens und der Amtsdauer der Richter des Landgerichts sollte danach auf Antrag eines dazu berechtigten in einem gesonderten Tagesordnungspunkt geführt werden.
Herr Präsident, werte Mitglieder des Hohen Hauses,
am 05 02 2022 endete die Amtszeit des einzigen Richters am Landgericht, von Richter Josef Wedel. Da Herr Richter Wedel zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des Artikels 17 Absatz 2 Satz 3 unseres Staatsgrundgesetzes nicht erfüllte, schied die automatische Verlängerung seiner Amtszeit um weitere sechs Monate, wie in den zurückliegenden Amtsperioden leider aus. Seit dem 6. Februar ist daher das Landgericht des Freistaats mangels amtierender Richter unbesetzt und nicht funtkionsfähig. Die Rechtsprechung in unserem Land liegt daher aktuell beim Obersten Gerichtshof der Föderation in Turan. Dies ist nach meiner Überzeugung ein höchst unbefriedigender Zustand, der schnellstmöglich durch die Berufung eines Richters an das Landgericht zu ändern ist.
Herr Wedel hat sich auf Nachfragen der Staatsregierung dankenswerter weise bereit erklärt, im Falle einer Wiederberufung und Wiederwahl durch den Landtag, das Amt des Richters am Landgericht erneut zu übernehmen. Eine solche Wiederberufung ist nach Atrikel 17 Absatz 2 Satz 4 möglich. Herr Wedel ist nach Ansicht der Staatsregierung für das Funktionieren der Judikative im Freistaat nicht nur bestens geeignet, sondern geradezu unverzichtbar.
Die Staatsregierung schlägt daher auf Grundlage von Artikel 17 Absatz 2 Satz 1 des Staatsgrundgesetzes Herrn Josef Wedel als Richter am Landgericht vor und bittet um seine Wahl durch den Landtag.
Danke Herr Präsident.
Die Staatsregierung stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen und als ersten Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzung aufzurufen:
Die vordringliche Bearbeitung dieses Tagesordnungspunktes wird damit begründet, dass seit dem 06.02.2022 kein Richter am Landgericht mehr im Amt ist und die Funktionsfähigkeit des Landgerichts kurzfristig wieder hergestellt werden soll.
Der nette Herr Josef Wedel hat schon seit einigen Tagen ungeöffnete Post im Briefkasten.
Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2022
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2022 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:
Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.
Freyburg, den 16. Januar 2022
Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
Kanzlerin des Freistaats Turanien
Schleutberger-Narrenhäuser, Adelgunde
Freyhafen
Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2022 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,
hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.
Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 14. Januar 2022 möglich.
Freyburg, den 1. Januar 2022
Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
Kanzlerin des Freistaates Turanien
Attila, es tut mir leid, aber auch ich sehe derzeit keinen Wählerauftrag an uns als F.L.D. zur gestaltenden Mitarbeit in der Nationalversammlung. Wenigstens nicht an alle von uns. Daher möchte auch ich meinen Arbeitsschwerpunkt wieder verstärkt in Richtung Freistaat verlagern und erst einmal nicht in der NV mitarbeiten. Wie das nach der nächsten Parlamentswahl aussieht, warten wir erst mal ab und entscheiden dann, wenn es soweit ist.
Ja meine Herren, ich stimme den Einschätzungen von Attila und Aribert vollumfänglich zu. Mein Wahlkampf, wenn man das überhaupt so nennen kann, war wirklich der wohl schlechteste, den ein Kandidat bisher geführt hat. Ich kann und will mich da weder herausreden noch irgend jemandem die Schuld für mein katastrophal schlechtes Abschneiden zuweisen. Ich hatte wirklich geglaubt, dass ich doch ein gewisses Maß an Amtsbonus bei den Wählerinnen und Wählern hätte, zumal meine Mitbewerberinnen doch weitgehend unbekannt waren und man bei ihnen nicht wirklich von Amtserfahrung sprechen kann. Aber das haben, zumindest Frau Dr. Droste und Frau Egmont sehr gut mit gelungenen und die Breite der Wähler erreichenden Medienkampagnen wettgemacht.
Neben meinen schlechten Ergebnissen bei der Präsidentenwahl erschüttert mich auch unser Abschneiden bei der Parlamentswahl. Dass wir nicht einmal 10% der Wähler von unserer Arbeit und unseren politischen Zielen überzeugen konnten, macht mich fassungs- und ratlos. Dass selbst die Einzelkandidaten Henriksson und Hernandez jeweils 25% mehr Stimmen auf sich vereinigen konnten als wir auf unsere gesamte Liste ist für mich eine der größten Überraschungen. Bei der Liste "Soziales Turanien" ist mir der hohe Stimmenanteil durch den Amtsbonus des Generaladministrators ja noch verständlich, aber dass die beiden linksorientierten Listen der Sozialdemokraten und der Linken um Frau Weberknecht auch so deutlich besser abgeschnitten haben als wir Liberale ist dann doch überraschend und für mich auch besorgniserregend. Ich sehe die Nationalversammlung und damit die Föderation gehörig nach links driften.
Das Vorrecht der einzigen Frau in der Runde wahrnehmend, als Letzte zu erscheinen, kommt die Kanzlerin des Freistaats kurz nach Finanzminister Sokolik in den Tagungsraum
Guten Tag meine Herren. Ich grüße Euch alle ganz herzlich. Ich hoffe, Ihr musstet nicht zu lange auf Andrin und mich warten.
Adelgunde
Schleutberger-Narrenhäuser
Ihre Kandidatin der Mitte
Wofür ich stehe:
Wofür ich nicht stehe:
Was ich Ihnen bieten kann:
Wenn Sie diese Punkte überzeugen können, geben Sie mir bei der Präsidentenwahl Ihre Stimme.
Ihre
Feststellung des Wählerverzeichnisses II/2021
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2021 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:
Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.
Freyburg, den 2.September 2021
Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
Kanzlerin des Freistaats Turanien
Ich erkläre hiermit meine Kandidatur für das Amt des Präsidenten.
An den
Präsidenten der Nationalversammlung
Herrn Generaladministrator Sigurd Thorwald
Turan, 01.09.2021
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich darf Ihnen mitteilen, dass der Föderationsrat gegen das Dritte Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs in der am 31.08.2021 von der Nationalversammlung beschlossenen Fassung keinen Widerspruch einlegt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Danke meine Herren, dann werde ich dem Präsidenten der Nationalversammlung das Ergebnis so mitteilen.
Sehr geehrte Herren,
die Nationalversammlung hat heute das Dritte Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs beschlossen.
Gemäß Artikel 43 Föderationsverfassung haben die Mitglieder des Föderationsrats die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb von 72 Stunden Widerspruch einzulegen. Sollte ein Widerspruch eingelegt werden, beschließt der Föderationsrat über die Zurückweisung des Beschlusses der Nationalversammlung.
Ich möchte daher alle Föderationsratsmitglieder fragen, ob Sie im Namen des durch sie vertretenen Landes Widerspruch gegen das 3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz einlegen.
Der neue Vertreter des Estado de San Bernardo, Señor Kiribati, den ich an dieser Stelle ganz herzlich wieder in unseren Reihen begrüße, hat bereits den Verzicht auf einen Widerspruch erklärt.
Der Freistaat Turanien wird auch keinen Widerspruch einlegen.
Ich stimme weitgehend mit Aribert überein. Ich glaube, dass ein gutes und die Wähler ansprechendes Wahlprogramm, mit realistischen und realisierbaren Kernaussagen das A und O in einem Wahlkampf ist. Darein sollten wir eher unsere Kräfte stecken als in einen plakativen Straßenwahlkampf, möglichst noch mit Hüpfburg, Bratwurst und Bier.
Ja, so können wir das Ganze mal angehen. Meine Entscheidung im Fall, dass von Ribbenwald doch kandidiert, würde ich auch davon abhängig machen, ob und wieviel andere Kandidaten noch nominiert sind. Aber das können wir dann auf dem "kurzen Dienstweg" absprechen, Attila.
Nun, da habt Ihr Männer mich ganz schön überfahren. Aber ich möchte Euch schon versichern, dass ich mich nicht nur sehr geehrt, ja geschmeichelt fühle, sondern, dass ich auch zu einer Kandidatur bereit wäre. Ich hoffe doch sehr, dass Ihr mich alle auf dem Weg zur Wahl und, noch viel mehr, auch danach, jeder entsprechend seinen Möglichkeiten unterstützt. Von Arnar und Andrin, na und vielleicht auch noch von dem einen oder anderen zusätzlich erhoffe ich mir die Bereitschaft, mit mir gemeinsam im Falle einer erfolgreichen Wahl in der Föderationsregierung zusammenzuarbeiten.
Also noch mal klipp und klar. Wenn Ihr das so wollt, werde ich bei der Präsidentenwahl kandidieren.