Beiträge von Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen,

    mit einiger Verwunderung verfolge ich die letzten Redebeiträge in dieser Debatte und muss leider fesstellen, dass sie nichts, oder nur mittelbar etwas mit dem Tagesordnungspunkt und dem Antrag der Staatsregierung zu tun haben. Ich habe hier auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen die Wahl eines Richters des Landgerichts beantragt, und nicht mehr. Natürlich kann ich verstehen, dass diese aktuell geltenden Regelungen zum Wahlverfahren und zur Amtsperiodendauer hinterfragt und auf ihre Sinnhaftigkeit und Handhabbarkeit überprüft werden und bei Bedarf auch geändertt werden können. Nur haben diese Diskussionen keine Auswirkungen auf die aktuell anstehende und von der Staatsregierung beantragte Wahl. Diese muss schon noch nach den gektenden Regeln erfolgen.


    Ich möchte daher den Herrn Präsidenten bitten, die Aussprache darauf zu lenken, ob und gegebenenfalls welche Fragen die Mitglieder des Hauses zu dem Vorschlag der Staatsregierung haben. Und wenn diese Fragen beantwortet sind würde ich bitten, die Wahl durchzuführen.


    Die Debatte über die möglicherweise bestehende Notwendigkeit einer Reform des Berufungsverfahrens und der Amtsdauer der Richter des Landgerichts sollte danach auf Antrag eines dazu berechtigten in einem gesonderten Tagesordnungspunkt geführt werden.

    Herr Präsident, werte Mitglieder des Hohen Hauses,


    am 05 02 2022 endete die Amtszeit des einzigen Richters am Landgericht, von Richter Josef Wedel. Da Herr Richter Wedel zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des Artikels 17 Absatz 2 Satz 3 unseres Staatsgrundgesetzes nicht erfüllte, schied die automatische Verlängerung seiner Amtszeit um weitere sechs Monate, wie in den zurückliegenden Amtsperioden leider aus. Seit dem 6. Februar ist daher das Landgericht des Freistaats mangels amtierender Richter unbesetzt und nicht funtkionsfähig. Die Rechtsprechung in unserem Land liegt daher aktuell beim Obersten Gerichtshof der Föderation in Turan. Dies ist nach meiner Überzeugung ein höchst unbefriedigender Zustand, der schnellstmöglich durch die Berufung eines Richters an das Landgericht zu ändern ist.


    Herr Wedel hat sich auf Nachfragen der Staatsregierung dankenswerter weise bereit erklärt, im Falle einer Wiederberufung und Wiederwahl durch den Landtag, das Amt des Richters am Landgericht erneut zu übernehmen. Eine solche Wiederberufung ist nach Atrikel 17 Absatz 2 Satz 4 möglich. Herr Wedel ist nach Ansicht der Staatsregierung für das Funktionieren der Judikative im Freistaat nicht nur bestens geeignet, sondern geradezu unverzichtbar.


    Die Staatsregierung schlägt daher auf Grundlage von Artikel 17 Absatz 2 Satz 1 des Staatsgrundgesetzes Herrn Josef Wedel als Richter am Landgericht vor und bittet um seine Wahl durch den Landtag.

    Danke Herr Präsident.


    Die Staatsregierung stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen und als ersten Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzung aufzurufen:

    • Wahl eines Richters am Landgericht

    Die vordringliche Bearbeitung dieses Tagesordnungspunktes wird damit begründet, dass seit dem 06.02.2022 kein Richter am Landgericht mehr im Amt ist und die Funktionsfähigkeit des Landgerichts kurzfristig wieder hergestellt werden soll.

    Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2022


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2022 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 16. Januar 2022


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2022 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 14. Januar 2022 möglich.


    Freyburg, den 1. Januar 2022


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaates Turanien

    Attila, es tut mir leid, aber auch ich sehe derzeit keinen Wählerauftrag an uns als F.L.D. zur gestaltenden Mitarbeit in der Nationalversammlung. Wenigstens nicht an alle von uns. Daher möchte auch ich meinen Arbeitsschwerpunkt wieder verstärkt in Richtung Freistaat verlagern und erst einmal nicht in der NV mitarbeiten. Wie das nach der nächsten Parlamentswahl aussieht, warten wir erst mal ab und entscheiden dann, wenn es soweit ist.

    Ja meine Herren, ich stimme den Einschätzungen von Attila und Aribert vollumfänglich zu. Mein Wahlkampf, wenn man das überhaupt so nennen kann, war wirklich der wohl schlechteste, den ein Kandidat bisher geführt hat. Ich kann und will mich da weder herausreden noch irgend jemandem die Schuld für mein katastrophal schlechtes Abschneiden zuweisen. Ich hatte wirklich geglaubt, dass ich doch ein gewisses Maß an Amtsbonus bei den Wählerinnen und Wählern hätte, zumal meine Mitbewerberinnen doch weitgehend unbekannt waren und man bei ihnen nicht wirklich von Amtserfahrung sprechen kann. Aber das haben, zumindest Frau Dr. Droste und Frau Egmont sehr gut mit gelungenen und die Breite der Wähler erreichenden Medienkampagnen wettgemacht.


    Neben meinen schlechten Ergebnissen bei der Präsidentenwahl erschüttert mich auch unser Abschneiden bei der Parlamentswahl. Dass wir nicht einmal 10% der Wähler von unserer Arbeit und unseren politischen Zielen überzeugen konnten, macht mich fassungs- und ratlos. Dass selbst die Einzelkandidaten Henriksson und Hernandez jeweils 25% mehr Stimmen auf sich vereinigen konnten als wir auf unsere gesamte Liste ist für mich eine der größten Überraschungen. Bei der Liste "Soziales Turanien" ist mir der hohe Stimmenanteil durch den Amtsbonus des Generaladministrators ja noch verständlich, aber dass die beiden linksorientierten Listen der Sozialdemokraten und der Linken um Frau Weberknecht auch so deutlich besser abgeschnitten haben als wir Liberale ist dann doch überraschend und für mich auch besorgniserregend. Ich sehe die Nationalversammlung und damit die Föderation gehörig nach links driften.

    321-bc6791872d954a75543377e1bbef3eab2c79a28d.jpg

    Adelgundefld_100.png

    Schleutberger-Narrenhäuser


    Ihre Kandidatin der Mitte



    Wofür ich stehe:

    • Freiheit und Eigenverantwortung von Bürgern, Gesellschaft und Wirtschaft bei gleichzeitiger Wahrung von Gemeinsinn und sozialer Verantwortung
    • Gegenseitige Stärkung von Ökologie und Ökonomie durch technologische Innovation und eine wettbewerbsfähige Marktwirtschaft
    • Chancengleichheit für alle Turanierinnen und Turanier durch ein exzellentes Bildungswesen und solide und zukunftsfähige Sozialsysteme
    • Schlanke, effiziente und bürgerfreundliche Staats- und Verwaltungsstrukturen auf allen Ebenen


    Wofür ich nicht stehe:

    • radikale, extreme oder extremistische Ansichten oder Standpunke - egal ob links oder rechts
    • unrealistische, unrealisierbare oder utopische Vorstellungen von sozialen oder anderen Wohltaten
    • überbordende Bürokratie und einen allgegenwärtigen und sich überall einmischenden Staat
    • Bevormundung, Belehrung oder Einschränkung der Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern


    Was ich Ihnen bieten kann:

    • Politikerfahrung als Mitglied der Liste "Freisinnig - Liberal - Demokratisch"
    • Regierungserfahrung als Kanzlerin des Freistaats Turanien
    • Lebenserfahrung als beruflich tätige Frau und Mutter

    Wenn Sie diese Punkte überzeugen können, geben Sie mir bei der Präsidentenwahl Ihre Stimme.


    Ihre

    i1939bft87j.png


    Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Feststellung des Wählerverzeichnisses II/2021


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2021 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Dr. Jolanda Magdalena Droste, Stoltenberg
    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 2.September 2021


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Turanische Föderation
    Föderationsrat
    Die Vorsitzende


    An den

    Präsidenten der Nationalversammlung

    Herrn Generaladministrator Sigurd Thorwald

    Turan, 01.09.2021


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    ich darf Ihnen mitteilen, dass der Föderationsrat gegen das Dritte Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs in der am 31.08.2021 von der Nationalversammlung beschlossenen Fassung keinen Widerspruch einlegt.


    Mit vorzüglicher Hochachtung


    i1939bft87j.png


    siegel_frvorsitzende.png

    Sehr geehrte Herren,


    die Nationalversammlung hat heute das Dritte Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs beschlossen.

    Gemäß Artikel 43 Föderationsverfassung haben die Mitglieder des Föderationsrats die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb von 72 Stunden Widerspruch einzulegen. Sollte ein Widerspruch eingelegt werden, beschließt der Föderationsrat über die Zurückweisung des Beschlusses der Nationalversammlung.


    Ich möchte daher alle Föderationsratsmitglieder fragen, ob Sie im Namen des durch sie vertretenen Landes Widerspruch gegen das 3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz einlegen.


    Der neue Vertreter des Estado de San Bernardo, Señor Kiribati, den ich an dieser Stelle ganz herzlich wieder in unseren Reihen begrüße, hat bereits den Verzicht auf einen Widerspruch erklärt.


    Der Freistaat Turanien wird auch keinen Widerspruch einlegen.

    Ich stimme weitgehend mit Aribert überein. Ich glaube, dass ein gutes und die Wähler ansprechendes Wahlprogramm, mit realistischen und realisierbaren Kernaussagen das A und O in einem Wahlkampf ist. Darein sollten wir eher unsere Kräfte stecken als in einen plakativen Straßenwahlkampf, möglichst noch mit Hüpfburg, Bratwurst und Bier.

    Nun, da habt Ihr Männer mich ganz schön überfahren. Aber ich möchte Euch schon versichern, dass ich mich nicht nur sehr geehrt, ja geschmeichelt fühle, sondern, dass ich auch zu einer Kandidatur bereit wäre. Ich hoffe doch sehr, dass Ihr mich alle auf dem Weg zur Wahl und, noch viel mehr, auch danach, jeder entsprechend seinen Möglichkeiten unterstützt. Von Arnar und Andrin, na und vielleicht auch noch von dem einen oder anderen zusätzlich erhoffe ich mir die Bereitschaft, mit mir gemeinsam im Falle einer erfolgreichen Wahl in der Föderationsregierung zusammenzuarbeiten.


    Also noch mal klipp und klar. Wenn Ihr das so wollt, werde ich bei der Präsidentenwahl kandidieren.