Beiträge von Julius Mannhardt

    Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss den einführenden Worten gleich freundlich widersprechen: Auf die anstehende Wahl der Nationalversammlung hätte eine mögliche Gesetzesänderung keine Auswirkungen. Aber danke für die – letztlich unnötige – zeitliche Rücksichtnahme, Herr Präsident. Es geht in meinem Entwurf insbesondere um die Wahl des Präsidenten. Bislang haben alle Wähler genau eine Stimme. Mit dieser einen Stimme können sie einen Kandidaten unterstützen. Was aber, wenn man sich zwischen mehreren Kandidaten nicht entscheiden kann oder will? Enthaltung ist keine optimale Lösung, da Enthaltungen nicht mitgezählt werden. Man könnte also genauso gut zu Hause bleiben und gar nicht wählen! Ich finde, das sollte in einer Demokratie anders gehandhabt werden.


    Deshalb der Vorschlag, auch bei Präsidentenwahlen mehr als eine Stimme vergeben zu können. Wenn ich mich zwischen zwei Kandidaten nicht entscheiden kann, wähle ich einfach beide. Nennen Sie es "Zweitstimme" oder "Ersatzwahl" – ganz gleich. Am Ende wird vielleicht einer der beiden Kandidaten gewählt, und meine Stimme ist nicht verloren. Oder Sie kumulieren einfach alle Ihre Stimmen auf einen bestimmten Bewerber. Zum Beispiel, weil Sie sich ganz sicher sind, dass Sie diesen im Amt sehen möchten. Neu ist dieses Kumulieren nicht: Schon jetzt ist es ja möglich, bei Nationalversammlungswahlen einem Kandidaten bzw. einer Wahlliste bis zu drei Stimmen zu geben. Dass mein Entwurf die Höchstzahl der Stimmen mit sieben festlegt, ist schlicht der Übersichtlichkeit geschuldet.


    Überschlägt gedanklich die Zustimmungswerte der einzelnen Bewerber.


    Sigurd Thorwald: 8x Ja

    Julius Mannhardt: 6x Ja, 2x Enthaltung

    Barnabas Vúlkan: 7x Ja, 1x Enthaltung

    Maria Elisabeth von Sternberg: 5x Ja, 2x Nein, 1x Enthaltung

    Dr. Everhard Gscheidt: 7x Ja, 1x Enthaltung

    Kiesbert Kiesinger: 6x Ja, 2x Enthaltung

    Giulia Salurner: 7x Ja, 1x Enthaltung

    Guðmundur Davíðsson: 7x Ja, 1x Enthaltung

    Moses Zuckerberg: 4x Ja, 2x Nein, 2x Enthaltung

    Herr Präsident, ich beantrage Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf:


    ENTWURF


    Drittes Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs

    - 3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz (3. WGBÄG) -


    § 1 - Zweck

    Dieses Gesetz ändert das Föderationsgesetzbuch über die Wahlen und Abstimmungen und die Arbeitsweise der Nationalversammlung (FWGB) in der Fassung vom 7. Februar 2018.


    § 2 - Änderungen

    Paragraf 6 wird um einen neuen Absatz 4 ergänzt. Dieser hat den Wortlaut:

    "Vorbehaltlich der Regelung des Paragrafen 15 Absatz 3 kann der Wahlleiter bestimmen, dass die Wahlberechtigten bei einer Wahl mehr als eine Stimme abgeben können. Die Anzahl der Stimmen darf die Zahl der Wahlmöglichkeiten einschließlich der aktiven Enthaltung nicht überschreiten und in keinem Fall mehr als sieben betragen."


    § 3 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

    Stimmt ebenfalls ab.


    Sigurd Thorwald: Ja

    Julius Mannhardt: Enthaltung

    Barnabas Vúlkan: Ja

    Maria Elisabeth von Sternberg: Ja

    Dr. Everhard Gscheidt: Ja

    Kiesbert Kiesinger: Ja

    Giulia Salurner: Ja

    Guðmundur Davíðsson: Ja

    Moses Zuckerberg: Nein

    Mannhardt betritt die Bühne am Kopfende des Zelts.


    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie unserer Einladung so zahlreich gefolgt und zu unserer Gründungsversammlung erschienen sind. Mein Name ist Julius Mannhardt, ich vertrete das Wahlbündnis „Soziales Turanien“ in der Nationalversammlung.


    Aus diesem informellen Bündnis wollen wir heute einen Verein machen, einen Trägerverein für das „Soziale Turanien“. Wir, das sind Generaladministrator Sigurd Thorwald, der ehemalige Föderationsinnenminister Barnabas Vúlkan und meine Wenigkeit. Wir wollen das Zustandekommen der Nationalversammlungs-Wahllisten demokratisieren. Mit dem „Sozialen Turanien“ gehen wir voran.


    Das neue „Soziale Turanien“ will und soll keine Partei sein. Es soll auch nicht in Vereinsmeierei und Bürokratie ersticken. Es soll aber einen rechtlichen Rahmen für eine neue, umfassendere demokratische Mitbestimmung bieten. Bislang erschöpft sich die demokratische Mitbestimmung von Millionen Föderationsbürgerinnen und -Bürgern in der Wahl eines Kandidaten oder einer Liste. Eine Chance der Mitbestimmung, wie sich die Listen zusammensetzen, haben sie nicht.


    Das wird sich jetzt ändern: Das neue „Soziale Turanien“ bietet eine demokratische Abstimmung über die Zusammensetzung seiner Wahlliste für die Wahl zur Nationalversammlung. Jeder, der heute Mitglied des Trägervereins wird, kann mitentscheiden. Ganz ohne Mitgliedsbeitrag oder andere Verpflichtungen! Sie registrieren sich einfach und stimmen ab. Und bei der nächsten Wahl kommen Sie einfach wieder zu unserer Versammlung.


    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann stehen überall im Zelt Mitarbeiter bereit, die Ihre Daten aufnehmen und Ihnen Ihre Wahlunterlagen aushändigen. Zahlreiche Anmeldungen haben uns auch schon im Vorfeld erreicht. Diese Interessenten werden gebeten, sich den Mitarbeitern gegenüber auszuweisen. Dann erhalten auch sie ihre Unterlagen. Parallel dazu stehen blaue Urnen bereit, um Wahlvorschläge für die Wahlliste aufzunehmen.


    Meine Damen und Herren, ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam das neue „Soziale Turanien“ aus der Taufe zu heben. Wir wollen uns den sozialen Zusammenhalt und den demokratischen Fortschritt in unserer Föderation auf die Fahnen schreiben. Gemeinsam machen wir Turanien sozialer! Ich danke Ihnen!

    Ich würde gerne nachhaken: Warum, Herr Wedel, möchten Sie die Seiten tauschen und nun auf der Richterbank Platz nehmen? Die Frage soll keineswegs meine Skepsis Ihrer Kandidatur gegenüber zum Ausdruck bringen. Es interessiert mich einfach, weshalb ein Mann, der jahrelang als Rechtsanwalt gearbeitet hat, jetzt diese doch andere Laufbahn einschlagen will.

    Verzeihen Sie, Kollege Wedel, § 7 Absatz 3 der Föderationsgerichtsverfassung ist doch eine Soll-Vorschrift, wenn ich das richtig sehe. Den Formulierungsvorschlag von Frau Schleutberger-Narrenhäuser für § 2 Absatz 1 Gerichtsgesetz würde ich daher nur geringfügig anpassen.

    Etwa so: "Als Bezirksgerichte im Sinne der FGVerf bestehen auf dem Gebiet jedes Gerichtsbezirks bis zu drei Amtsgerichte, mindestens jedoch eines. Die Präfekturverwaltung, zu dessen Präfektur ein Gerichtsbezirk gehört, bestimmt selbst über die Anzahl und die Sitze der Amtsgerichte."

    Ich bin mit beiden Entwürfen einverstanden, Herr Staatskanzler.