Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss den einführenden Worten gleich freundlich widersprechen: Auf die anstehende Wahl der Nationalversammlung hätte eine mögliche Gesetzesänderung keine Auswirkungen. Aber danke für die – letztlich unnötige – zeitliche Rücksichtnahme, Herr Präsident. Es geht in meinem Entwurf insbesondere um die Wahl des Präsidenten. Bislang haben alle Wähler genau eine Stimme. Mit dieser einen Stimme können sie einen Kandidaten unterstützen. Was aber, wenn man sich zwischen mehreren Kandidaten nicht entscheiden kann oder will? Enthaltung ist keine optimale Lösung, da Enthaltungen nicht mitgezählt werden. Man könnte also genauso gut zu Hause bleiben und gar nicht wählen! Ich finde, das sollte in einer Demokratie anders gehandhabt werden.
Deshalb der Vorschlag, auch bei Präsidentenwahlen mehr als eine Stimme vergeben zu können. Wenn ich mich zwischen zwei Kandidaten nicht entscheiden kann, wähle ich einfach beide. Nennen Sie es "Zweitstimme" oder "Ersatzwahl" – ganz gleich. Am Ende wird vielleicht einer der beiden Kandidaten gewählt, und meine Stimme ist nicht verloren. Oder Sie kumulieren einfach alle Ihre Stimmen auf einen bestimmten Bewerber. Zum Beispiel, weil Sie sich ganz sicher sind, dass Sie diesen im Amt sehen möchten. Neu ist dieses Kumulieren nicht: Schon jetzt ist es ja möglich, bei Nationalversammlungswahlen einem Kandidaten bzw. einer Wahlliste bis zu drei Stimmen zu geben. Dass mein Entwurf die Höchstzahl der Stimmen mit sieben festlegt, ist schlicht der Übersichtlichkeit geschuldet.
Vor allem erhoffe ich mir mit diesem Modell realistischere Wahlergebnisse. Immer 100 Prozent für Ribbenwald ist auf Dauer etwas seltsam.