Das freut mich.
Wollen wir mit dem Interview gleich loslegen? Aber vielleicht bringen Sie erst mal die Wahl hinter sich.
Gute Frage! Ich würde sagen: Mach es einfach. Am ehesten kann das der Landespräsident ehrenhalber tun, denke ich.
Du müsstest quasi ein neues Gesetz gleichen Namens vorlegen, in dem die Änderung schon drin steht, außerdem ein Artikel, in dem das bisherige Gesetz ("... in der Fassung vom ...") außer Kraft gesetzt wird.
Du müsstest quasi ein neues Gesetz gleichen Namens vorlegen, in dem die Änderung schon drin steht, außerdem ein Artikel, in dem das bisherige Gesetz ("... in der Fassung vom ...") außer Kraft gesetzt wird.