Beiträge von Inga Hakonsen

    Oh ja, Bier ist Grundnahrungsmittel. Aber auch Met, Aquavit und Vodka sind beliebte Alkoholika. Bier gibt es natürlich auch alkoholfrei und wir arbeiten an Verträgen um bald auch wildgurkenfreies Wildgurkenbier aus Pottyland zu importieren.


    Aber gerne, das klingt gut!

    Nein, da spricht natürlich gar nichts dagegen! Nehmen wir einfach den präsentierten Entwurf und nennen wir es "Grundlagenvertrag" statt "Exekutivabkommen". Ich werde es dann in Nugensil durch die Regierung dem Storting vorlegen. Einverstanden?


    Das Exekutivabkommen wird zwischen den Regierungen ohne Beteiligung der Parlamente getroffen. Es ist eine schnelle und unkomplizierte Art ein Abkommen zu schließen.


    Dies ist ein Entwurf der auf jenem Abkommen basiert, das wir kürzlich mit dem Königreich Albernia geschlossen haben:


    Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Nugensil und der Turanischen Föderation


    Ihre Exzellenz, die Ministerpräsidentin des Königreiches Nugensil und ihre Exzellenz, die Präsidentin der Turanischen Föderation sind zu der folgenden Vereinbarung gekommen:


    § 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit


    1. Das Königreich Nugensil und die Turanische Föderation erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.


    2. Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich, ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.



    § 2 Errichtung von Botschaften


    1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt, Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen die nach dem Völkergewohnheitsrecht übliche diplomatische Immunität.


    2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.


    3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.



    § 3 Reise- und Warenfreiheit


    1. Beide Regierungen werden sich - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Personen- und Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.



    § 4 Gültigkeit und Kündigung


    1. Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.


    2. Die Regierungen vereinbaren, diese Vereinbarung nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann sie von einer der Regierungen nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.


    Unterzeichner:


    Ich wäre hocherfreut, wenn wir bereits im Rahmen dieses Besuches einen Grundlagenvertrag oder ein Exekutivabkommen beschließen können.


    Unsere Vision für die Zukunft ist tatsächlich die Wiederbelebung der nordischen Kulturkontakte und Förderung dieser. Ein Wiederaufleben des Nordischen Kulturinstitutes oder die Schaffung eines multilateralen Forums, in dem die nordischen Nationen sich austauschen und absprechen können. Auch wirtschaftliche Zusammenarbeit soll dies fördern. Wir stehen dahingehend auch in Kontakt mit dem Tarenland und Eldeyja.

    Wir möchten zunächst ein Exekutivabkommen schließen, um eine Grundlage für die künftigen diplomatischen Kontakte zu haben. Mittelfristig sehen wir aber aufgrund der geographischen Nähe zu Neuturanien durchaus auch Potential für eine wirtschaftliche und Sicherheitspolitische Zusammenarbeit.

    Das ist ähnlich wie bei uns. Die königliche Familie residiert im "Schloss" Hakonsburg. Da sind auch beide Begriffe verwendet, da die Burg durch die Jahrhunderte mehr und mehr ihren Verteidigungscharakter verlor und zu einem Repräsentativbau wurde.