Unterstützt von einer großen Werbekampagne in den Printmedien der TuranMedia-Gruppe wird das neue Kinderbuch von Erfolgsautorin Elisabeth Hammerschmidt auf dem Markt eingeführt: Willkommen in Panikhasenhausen! soll Kinder und Erziehungsberechtigte schmunzeln lassen und den Jüngsten spielerisch-unterhaltsam die Angst vor den Problemen und Herausforderungen des Alltags nehmen. Wenn die Panikhasen aus dem kleinen Dörfchen am Rande des grünen Waldes und ihr Bürgermeister, der Oberpanikhase, von einer sorgenvollen Situation zur nächsten stolpern, werden die großen und kleinen Leser schnell merken: alles halb so schlimm! – Geeignet ist das liebevoll illustrierte Buch für Kinder und Junggebliebene von 3 bis 99 Jahren.
Beiträge von Johannes Steinhart
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Vertrag über die Kooperation von Buchverlagen
Artikel 1 - Vertragspartner
Parteien des Vertrages sind
1. aus dem Königreich Pottyland:
- der Verlag "B.Ü.C.H.E.R.", vertreten durch die Geschäftsführung der United Pottyland Enterprises,
2. aus der Turanischen Föderation
- die Mediengruppe TuranMedia, vertreten durch Sigurd Thorwald,
- das Verlagshaus Ribbenwald, vertreten durch Hansgar von Ribbenwald,
- die WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt, vertreten durch Aribert Stockler,
Artikel 2 - Allgemeine Zusammenarbeit
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, im Sinne des pottyländisch-turanischen Grundlagenvertrages einen kulturellen und wirtschaftlichen Austausch durch eine Kooperation auf freiwilliger Basis zu pflegen.
(2) Zu diesem Zweck ermöglichen die turanischen Verlagshäuser die Veröffentlichung ihrer Werke auch über die Verlagshäuser Pottylands und anders herum.
(3) Soweit die Vertragspartner bereits veröffentlichte Werke selbst weiter verbreiten wollen, bedarf es einer individuellen Absprache.
(4) Hat ein Vertragspartner Interesse an dem Verlegen neuer Veröffentlichungen, hat dieser ein Vorrangrecht gegenüber anderen Verlagshäusern, mit denen kein entsprechender Vertrag besteht.
Artikel 3 - Konkrete Zusammenarbeit, Abläufe
(1) Die Vertragspartner verlegen und veröffentlichen ihre Werke weiterhin in gewohnter Art und Weise. Einer vorherigen Absprache mit den Vertragspartnern bedarf es nicht.
(2) Sollte ein Vertragspartner das Interesse eines anderen Vertragspartners an einer Kooperation bei einer zukünftigen Veröffentlichung annehmen, soll dieses angezeigt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine vorherige Information der Vertragspartner.
(3) Meldet ein Verlag Interesse daran an, ein neu veröffentlichtes Werk eines Vertragspartners aus einem anderen Land ebenfalls zu veröffentlichen, so ist dieses Interesse wohlwollend zu prüfen und nur bei Vorlage schwerwiegender Gründe abzulehnen.
Artikel 4 - Gewinnaufteilung
Wird ein bei einem Vertragspartner erschienenes Werk auch bei einem anderen Vertragspartner veröffentlicht, steht dem Verlag der Erstveröffentlichung ein Anteil von 60/100 des Nettogewinnes zu.
Artikel 5 - Öffnungsklausel
Es ist weiteren internationalen Verlagen möglich, diesem Abkommen beizutreten. Hierzu bedarf es der Zustimmung von 2/ 3 der am Abkommen beteiligten Unternehmen.
Artikel 6 - Austritt
Der Austritt eines Verlags erfolgt durch Erklärung gegenüber mindestens einem der weiteren Vertragspartner. Die Erklärung bedarf keiner Begründung. Sie wird nach Ablauf eines Monats zum Ende des Quartals wirksam.
Turan, den 25. Juni 2020
Für den Verlag "B.Ü.C.H.E.R."
Für die Mediengruppe TuranMedia
Für das Verlagshaus Ribbenwald
Für die WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt
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Nein nein, Sie haben da schon Recht. Das meinte ich mit "andere Probleme mit sich bringen".
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Es gäbe natürlich noch eine andere Möglichkeit, den Beitritt neuer Verlage zu beschließen: Einstimmigkeit.
Das würde unter Umständen andere Probleme mit sich mitbringen, aber ich wollte es der Vollständigkeit halber eingeworfen haben.
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Ich bin da völlig offen. Da es sich ohnehin um eine Vereinbarung auf freiwilliger Basis handelt, könnte auch eine Kündigung unbürokratisch ablaufen.
Wie wäre es mit: zum Ende des jeweils folgenden Kalendermonats? Oder etwas längerfristig: zum Ende des folgenden Quartals?
Eventuelle Buchprojekte, die aus dem Vertrag resultieren, müssten dann auch bis dahin beendet werden – es sei denn, die beteiligten Verlage finden eine individuelle Lösung.
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Nein, entschuldigen Sie, nochmal: Unser Haus müsste als "die Mediengruppe TuranMedia, vertreten durch Sigurd Thorwald" firmieren.
Und was mir gerade noch in den Sinn gekommen ist: Sollten wir eine Art "Austrittsklausel" aufnehmen? Vielleicht möchte einer der beteiligten Verlage das Abkommen später kündigen.
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Unser Haus sollte als "die Mediengruppe TuranMedia, vertreten durch Sigurd Thorwald" firmieren.
Ansonsten: einverstanden.
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Buchschmerzen – ist ja geil! War tatsächlich keine Absicht...
Schaut sich den Entwurf in Bezug auf Artikel 3 Absatz 3 nochmal genauer an.
Ja, das sollte noch angepasst werden...
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In der Tat. Ich bin da weitgehend beim Präsidenten.
Natürlich könnte man Anschubkosten, Umsatz und Gewinne irgendwie gegenrechnen. Aber das wäre meines Erachtens ein zu großer bürokratischer Aufwand für das Ziel, das wir hier verfolgen. Daher halte ich eine 50:50-Verteilung für gerechtfertigt. Ich wäre allerdings bereit, was die TuranMedia-Gruppe angeht, auf 60:40 zu gehen. Wenn auch mit einigen Buchschmerzen.
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Also, welches System schwebt Ihnen vor? Hinsichtlich Kostenteilung, meine ich.
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Dann habe ich da möglicherweise etwas fehlinterpretiert. Ich habe „Nettogewinn“ so gedeutet, dass dies das reine Plus vor Steuern aus dem gesamten Buchprojekt bezeichnet. Demnach würde der Zweitverlag nicht nur die Kosten tragen, sondern auch das Risiko.
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Wäre denn Ihrer Meinung nach eine 50:50-Verteilung des Nettogewinns nicht fairer? Immerhin hat der Zweitverlag - wenn ich das richtig verstehe - die gesamten Kosten der Kooperation zu tragen.
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Denken Sie an einen Vertrag aller hier anwesenden Verlage? Oder an jeweils einen Vertrag von B.Ü.C.H.E.R. mit jedem der turanischen Verlage?
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Naja - Unternehmen, die gescheitert sind, werden archiviert. Bei unserem Wirtschaftsministerium gibt es dafür den Begriff "Scheiterhaufen" - der "Haufen des Scheiterns" sozusagen.
Achsoo... ja, ich verstehe.
Ich wäre mit dem vorgeschlagenen Vorgehen ebenfalls einverstanden.
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Auf dem... Scheiterhaufen...?
Meine Frage war mehr grundsätzlicher Natur. Es könnte also durchaus auch andere Verlage geben, es ist nicht so, dass nur B.Ü.C.H.E.R. publizieren darf.
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Verstehe ich das richtig, Frau Assar d'Or, es gibt in Pottyland nur einen Verlag?
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Der Vertreter von TuranMedia ist anwesend, trinkt einen Schluck und wartet auf den Beginn der Gespräche.