Beiträge von Irnfried Willebrand

    Drei Stimmen:


    Wen wählen Sie zum Präsidenten der Nationalversammlung?


    [ ] FINN HENRIKSSON


    [x] AZNAR SANDOVAL


    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 30. Juni 2016 um 16 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.

    Dem Föderationssekretär liegt das Rechtsgutachten mittlerweile vor. Die Stellungnahme der Experten ist eindeutig.


    (...)


    Die Streitkräfte dienen gemäß § 1 Absatz 1 der Sicherheits- und Wehrverfassung "der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit auf dem Staatsgebiet der Turanischen Föderation und auf Gebieten, die dem Staatsgebiet der Föderation gleichgestellt sind". Gemäß Absatz 2 sind dies exterritoriale Gebiete der Föderation im Ausland einschließlich diplomatischer Fahrzeuge, See- und Luftfahrzeuge mit Hoheitszeichen der Föderation, das Einsatzgebiet bewaffneter Organe der Föderation im Verteidigungsfall, das Einsatzgebiet bewaffneter Organe der Föderation im Ausland und alle weiteren Gebiete, die durch Gesetz dazu bestimmt sind.


    § 39 legt fest, dass der Verteidigungsfall, also der erfolgte oder unmittelbar drohende Angriff auf Staatsgebiet der Föderation, durch Beschluss der Nationalversammlung festgestellt wird. Ferner gilt der Verteidigungsfall auch ohne Votum der Nationalversammlung in dem Augenblick als festgestellt, in dem der Angriff begonnen hat. Der entscheidende Punkt ist nun § 39 Absatz 1 Satz 2. Er besagt: "Ein Angriff oder unmittelbar bevorstehender Angriff auf ein dem Föderationsgebiet gleichgestelltes Gebiet gilt nicht als Verteidigungsfall im Sinne dieses Gesetzes."


    Rein verfassungsrechtlich betrachtet ist damit zwar nicht auszuschließen, dass der hypothetische Beschuss turanischer Kriegsschiffe in einem Krisengebiet als Angriff auf die Föderation und damit als Eintreten des Verteidigungsfalls gemäß Artikel 60a Föderationsverfassung gewertet werden könnte. § 39 Absatz 1 Satz 2 der Sicherheits- und Wehrverfassung schließt das aber auf einfachgesetzlichem Wege aus.


    (...)

    Im Auftrag des Föderationssekretärs im Verteidigungsministerium, Dr. Willebrand, wird ein Gutachten angefertigt. Es soll die Frage beantworten, ob ein möglicher Beschuss turanischer Kriegsschiffe in einem Krisengebiet als Angriff auf die Föderation und damit als Eintreten des Verteidigungsfalls gemäß Artikel 60a Föderationsverfassung zu werten ist.

    Für die Liste "Geeintes Turanien":



    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [17] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 24. April 2018 um 16 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.

    Herr Präsident, die Fraktion "Geeintes Turanien" dankt Ihnen für die bislang geleistete Arbeit als Vorsitzender der Nationalversammlung. Wir sehen keine Notwendigkeit, das Amt anderweitig zu besetzen und verzichten gern auf die Stellung eines Bewerbers. Stattdessen möchten wir beantragen, den Verfassungsjuristen und langjährigen Richter am Amtsgericht Drachenfels, Herrn Landolf Barnabas Schiller, zum Richter am Obersten Gerichtshof zu wählen.

    Ich melde hiermit folgende Bürger der Föderation für die Liste "Geeintes Turanien" nach: Bodo von Borzen, Guðný Jónsdóttir und Fernando Esteban Rademacher. Damit setzt sich die Liste aus folgenden Personen zusammen:


    Dr. Irnfried Willebrand
    Heilfried Drachensteiner
    Peta Egmont
    Bodo von Borzen
    Reto Schirrnacher
    Dr. Richard Strauss-Dornig
    Guðný Jónsdóttir
    Fernando Esteban Rademacher
    Salman Josaphat