Beiträge von Finn Henriksson

    Ich verwechsle nicht die Zuständigkeiten, Herr Saxburger, ich zitiere nur die Begründung der Antragstellerin, die möglicherweise ihrerseits Dinge verwechselt. Wir könnten uns jetzt darüber streiten, ob das Initiativrecht der Regierung bedeutet, dass ein Ministerium Gesetze auf den Weg bringen kann, soll, muss oder nicht, aber das ist letztlich gar nicht relevant. Der entscheidende Punkt ist, dass durch die mögliche Verfassungsänderung, über die wir hier reden, sich schlicht nichts daran ändert, wie Naturschutzgebiete ausgewiesen werden und Tierschutzgesetze zustande kommen. Mit anderen Worten: Auch wenn ein Umweltministerium, das in diesen Bereichen aktiv werden will, das nicht unbedingt allein tun kann, gehört diese Verfassungsänderung nicht zu den Dingen, die es dazu braucht. Und damit ist sie auch nicht der Weg, die in der Begründung genannten Ziele zu erreichen.


    Und ich bin tatsächlich der Ansicht, dass konkrete Bestimmungen vor oder jedenfalls nicht nach den abstrakten Zielen kommen müssen, weil rein abstrakte Ziele einen zu großen Interpretationsspielraum lassen. Die Verfassung ist schließlich nicht irgendein Wunschzettel, auf den man auf Vorrat schöne Prinzipien schreiben kann, die man irgendwann umsetzen will, sondern gültiges Recht, das sofort Auswirkungen hat. Damit würden die Gerichte dazu gezwungen, faktisch als Ersatzgesetzgeber tätig zu werden, wenn die Nationalversammlung ihrer Aufgabe nicht nachkommt und auch konkret festlegt, wie das Ziel umgesetzt werden soll. Da Sie gerade selbst von den Zuständigkeiten der drei Staatsgewalten geredet haben, nehme ich an, wir sind uns einig, dass das keine wünschenswerte Situation wäre.

    Dann haben wir an dieser Stelle lang aneinander vorbeigeredet, Herr Bürgermeister, weil wir von unterschiedlichen Annahmen ausgegangen sind. Ich bin froh, dass sich dieses Missverständnis damit aufgelöst hat und wir unsere Energie jetzt hoffentlich darauf verwenden können, wie diese Lösung im Detail umgesetzt werden kann.

    Wenn Underbergen jetzt mit dieser Option einverstanden ist, von der es bisher immer hieß, dass sie im Moment nicht machbar ist, dann sollten wir diesen Weg gehen. Er ist um Längen vernünftiger als die meisten anderen Vorschläge, die bisher auf dem Tisch lagen.

    Ich kann mich weiterhin des Eindrucks nicht erwehren, dass hier der Karren vor das Pferd gespannt wird.


    Wenn wir diesen besonderen Schutz in die Verfassung aufnehmen ohne passende Gesetze zu haben, bedeutet das letztendlich, dass erst die Gerichte entscheiden müssen, was schon allein aus diesem Verfassungsartikel folgt. Das kann kein sinnvoller Ansatz sein. Das Umweltministerium braucht keine Verfassungsänderungen, um "Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, Meeresschutz & Küstenschutzgebiete auszuweisen, das Tierwohl durch passende Gesetze zu sichern und Richtwerte für Trinkwasser und gesunde Lebensmittel vorzugeben". Hier wäre vernünftigerweise der Anfang zu machen, und über die Aufnahme in die Verfassung kann man anschließend reden.

    Du schreibst deine Beiträge mit den Ohren oder wieso müssen die technisch begabt sein? :D


    Aber ja, für mich klingt das auch erstmal eher danach, auf der alten Version zu bleiben und wenn sie langfristig nicht mehr unterstützt wird, eventuell ganz woanders hinzuwechseln. Aber vielleicht gibt es ja doch Möglichkeiten, die neue Version mit ein paar Anpassungen vernünftiger zu machen.

    Ich weiß nicht, ob ich einfach nur zu blöd bin oder es wirklich nicht geht, aber auf dem MdM habe ich seither keine Möglichkeit mehr gefunden, BBCode zu benutzen. Spätestens wenn Zitate ins Spiel kommen, tut der "grafische" Editor nicht mehr was ich will und in der Quellcodeansicht kommt irgendwelches HTML/XML-Zeug, das man unmöglich von Hand schreiben kann. Ist das nur eine Einstellungssache oder wäre das dann hier auch so? Auf dem MdM kann ich damit leben, dass der Editor Mist ist, aber für eine MN, in der ich aktiver bin als auf dem MdM, wäre das eher suboptimal.

    Ich bewundere Ihre Geduld, Frau Kollegin, aber noch einen Versuch abzuwarten wird uns nicht umbringen. Wenn die Antragstellerin mich jetzt allerdings noch überzeugen will, dann müsste jetzt schon statt nur ein, zwei Sätzen eine ausführlichste und inhaltlich in die Tiefe gehende Antwort kommen, die ich mittlerweile nicht mehr erwarte. Wir werden sehen, ob Frau Sigurdsdottir willens und fähig ist, am Ende doch noch eine solche Antwort zu geben.

    Ich halte das Verhalten der Frau Ministerin Sigurdsdottir, als Vertreterin der Föderationsregierung, in dieser gesamten Aussprache für eine Unverschämtheit und Respektlosigkeit gegenüber diesem Haus. Eine Aussprache sollte man nur beantragen, wenn man auch an einem inhaltlichen Austausch interessiert ist. Beim aktuellen Stand sehe ich für mich nur, diesen Antrag ungeachtet des Inhalts abzulehnen, denn so geht es einfach nicht. Frau Ministerin, bringen Sie den Antrag noch einmal ein, wenn Sie bereit sind, sachlich und respektvoll in diesem Haus darüber zu reden.


    Meinetwegen können wir zur Abstimmung schreiten.

    Ein Armutszeugnis? Nun ja, vielleicht sollten wir darüber reden was uns wichtiger ist? Schnelligkeit oder Gründlichkeit? Ich bin für Nummer 2, und Sie Herr Kollege Henriksson?

    Sie konstruieren hier einen Gegensatz, den ich so nicht sehe. Manche Fragen können in weniger als einem halben Jahr in aller Gründlichkeit beantwortet werden. Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass die Frage, ob mindestens ein Betroffener unfreiwillig an der Übung beteiligt war, dazu zählt. Wenn das nicht der Fall ist, stellt sich mir die Frage, worin die Schwierigkeit besteht. Gibt es denn teilweise Uneinigkeit zwischen den Betroffenen und der Regierung, was ihre Freiwilligkeit angeht?


    Minister Drachensteiner hat damals überhaupt keine ehrenamtlichen Beteiligten erwähnt. Von nur Unfreiwilligen bis zu möglicherweise gar keinen Unfreiwilligen ist es ein sehr weiter Weg. Wie kommt diese ins Gegenteil geänderte Einschätzung zustande?

    Ob und inwieweit Personen ohne vorherige Kenntnis und/oder gegen ihren erklärten Willen an der Übung teilnahmen, werden die interne Untersuchung und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Wenn Sie verwertbare Erkenntnisse hierzu haben, bitte ich Sie diese der dann zuständigen Staatsanwaltschaft zu übergeben.

    Ich entnehme das den Erklärungen des Ministers Drachensteiner. Meinen Sie, dass ich in diesem Fall einem Missverständnis aufsitze?


    Abgesehen davon hielte ich es für ein Armutszeugnis, wenn nach einem halben Jahr tatsächlich noch nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden könnte, welche Personen freiwillig oder unfreiwillig an der Übung teilgenommen haben.


    Zitat

    Das Innenministerium untersagt die Teilnahme von unbeteiligten Personen, welche weder ohne Kenntnis, noch gegen ihren erklärten Willen an der Einsatzübung teilnehmen.

    Danke für diese Klarstellung.

    Sie reden hier von ehrenamtlichen Helfern. Geht es aber nicht gerade um "ehrenamtliche Helfer", die von ihrem Glück, dieses Ehrenamt auszuüben, überhaupt nichts wussten? Wenn sich jemand freiwillig für eine solche Übung meldet und dann etwas schiefgeht, mag das ja die eine Sache sein, aber wenn er ohne etwas zu wissen nur zur falschen Zeit am falschen Ort war, ist das eine ganz andere.


    Hält die Regierung es für richtig, Unbeteiligte und Uneingeweihte in Übungen einzubauen, und wird das auch zukünftig so fortsetzen?

    Schüttelt ungläubig den Kopf als er hört, welchen einzelnen formalen Punkt sich der Föderationspräsident für seine Kritik herausgepickt hat.


    Will der eigentlich inhaltlich überhaupt nicht reden, dass er ständig die Hälfte der Fragen unbeantwortet lässt und auf Nebensächlichkeiten geht?

    Schaut ein wenig bedröppelt drein, da er weder damit gerechnet hat, dass sein Beitrag unwillkommen ist, noch dass diese Reaktion folgen würde - insbesondere da er einer der wenigen zu sein scheint, die überhaupt die Entscheidung der Underberger, von einem Unternehmen verwaltet werden zu wollen, als gegeben akzeptieren.


    Ich entnehme es Art. 1, Abs. 2 dass Föderationsrecht nur soweit gilt, wie es explizit im Vertrag steht. Im Vertrag stehen also nicht nur Einschränkungen, sondern alles, was nicht genannt ist, gilt nicht. Genannt sind im Vertrag nie konkrete Gesetze, sondern immer nur inhaltliche Bereiche. Für mich ist das sehr unklar, aber wenn diese Feststellung bei Ihnen den Eindruck erweckt, ich möchte Sie belehren, mag das Problem wohl auch auf meiner Seite liegen.


    Wie ich sagte, ist es für mich aus turanischer Sicht ohnehin kein Grund zur Ablehnung, insofern brauchen wir das nicht noch einmal zu vertiefen. Aber ich wollte Ihre Frage, woraus ich das entnehme, nicht unbeantwortet lassen.

    Nachverhandlungen sind nicht ausgeschlossen und im Einzelfall bereits am Laufen, das grobe Gerüst aber sollte nicht in Frage gestellt werden.

    Was Sie hier so nebenbei bemerken, Herr Föderationspräsident, nämlich dass Nachverhandlungen bereits am Laufen sind, ist meines Erachtens eine nicht ganz unwesentliche Information und ich wäre Ihnen nicht böse gewesen, wenn wir diese Information früher erhalten hätten. Wenn ich es richtig sehe, bedeutet das, dass eine neue Abstimmung in Underbergen ohnehin schon geplant ist. Damit entfällt das als Argument gegen mögliche Änderungswünsche der Nationalversammlung.


    Wir haben jetzt zwei, je streng genommen drei Möglichkeiten:
    [...] Es liegt nun an Ihnen.

    Nachverhandlungen sind grundsätzlich Sache der Föderationsregierung, insofern kann ich Ihnen nur Hinweise mit auf den Weg geben, wann ich einem Vertrag zustimmen würde oder nicht. Zusammenfassend muss ich den Vertrag in den aktuellen Form wegen den zwei genannten fehlenden Punkten ablehnen, dem Kündigungsrecht für die Föderation und dem Änderungsmechanismus. Diese Punkte zu beheben wäre zwar prinzipiell auch eine Nachverhandlung, sollte aber sehr zügig gehen, wenn Sie diesen Weg verfolgen wollen.


    Dass weder Sie, Herr Föderationspräsident, noch Sie, Herr Bürgermeister, mir erklären konnten, was genau in Underbergen geltendes Gesetz wäre, wenn der Vertragsentwurf so in Kraft träte, hat natürlich meine Sorgen nicht gerade aufgelöst - vor allem, weil ich den Eindruck habe, dass Sie die Frage nicht beantwortet haben, weil Sie die Antwort selbst nicht kennen. Wenn dem so ist, ist das aber vor allen Dingen ein Problem für Underbergen und nicht für die Föderation. Ich bin davon überzeugt, dass es auch Ihnen, Herr Bürgermeister, Sorgen machen sollte und dass Underbergen an klaren Bestimmungen gelegen sein sollte. Ein Grund für eine Ablehnung meinerseits in der Nationalversammlung ist es nicht, Turanien kann damit leben, wenn die genauen Folgen des Vertrags erst nach und nach von turanischen Gerichten festgestellt werden.


    Wenn Sie also statt den minimaleren lieber umfangreichere Änderungen vornehmen wollen - bis hin zu Ihrer Option 3 - insbesondere um für eine klare Rechtslage zu sorgen, würde ich das im Interesse Underbergens sehr begrüßen und grundsätzlich auch in der Nationalversammlung unterstützen. Im Detail kommt es natürlich dann auf den neuen Vertragstext an, zu dem ich meine Zustimmung logischerweise nicht in Voraus geben kann, ohne dass ich ihn kenne. In diesem Fall wäre die Beteiligung eines Vertreters der Nationalversammlung an den Verhandlungen möglicherweise tatsächlich sinnvoll.