Werter Herr Minister, habe ich vollstes Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden. Gleichsam kritisiere ich weniger Ihre Mitarbeiter, sondern Sie als politisch Verantwortlichen, der hier nur halbherzig Auskunft über einen öffentlich relevanten, in Ihrem Ressort zu verortenden Vorgang erteilt. Dieses Haus hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, was im Laufe dieser Aussprache auch versucht wird zu tun. Ich verstehe auch nicht, warum Sie sich so zieren. Der konkrete Vorgang im November betrifft Sie doch nicht persönlich, umso mehr hatte ich auf Ihr Aufklärungsinteresse gehofft.
Ihre Wiederholung zum genauen Zeitpunkt ist unbefriedigend, wie Sie selbst erahnen können. Dieser Zeitpunkt ist durchaus politisch relevant, etwa um festzustellen, wann der Verwaltung klar wurde, dass möglicherweise eine Straftat vorliegen könnte. Mit Ihrer Formulierung „von Amts wegen“ tut sich weiters die Frage auf, aufgrund welcher Regelung die StA – pardon, Juristen neigen zur Abkürzung ... –, die Staatsanwaltschaft ohne Antrag das Ermittlungsverfahrens eingeleitet hat. Oder wer hat amtswegig wie was eingeleitet? Nur weil eine Behörde etwas tut, ist es nicht zwingend „von Amts wegen“, vielleicht nur eine unsaubere Formulierung?
Also, da Sie Wiederholungen so mögen, erlauben Sie sicherlich: Wann wurde die genannte Anzeige erstattet? Welche Straftatbestände kommen in Frage?