Beiträge von Jolanda Droste

    Werter Herr Minister, habe ich vollstes Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden. Gleichsam kritisiere ich weniger Ihre Mitarbeiter, sondern Sie als politisch Verantwortlichen, der hier nur halbherzig Auskunft über einen öffentlich relevanten, in Ihrem Ressort zu verortenden Vorgang erteilt. Dieses Haus hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, was im Laufe dieser Aussprache auch versucht wird zu tun. Ich verstehe auch nicht, warum Sie sich so zieren. Der konkrete Vorgang im November betrifft Sie doch nicht persönlich, umso mehr hatte ich auf Ihr Aufklärungsinteresse gehofft.


    Ihre Wiederholung zum genauen Zeitpunkt ist unbefriedigend, wie Sie selbst erahnen können. Dieser Zeitpunkt ist durchaus politisch relevant, etwa um festzustellen, wann der Verwaltung klar wurde, dass möglicherweise eine Straftat vorliegen könnte. Mit Ihrer Formulierung „von Amts wegen“ tut sich weiters die Frage auf, aufgrund welcher Regelung die StA – pardon, Juristen neigen zur Abkürzung ... –, die Staatsanwaltschaft ohne Antrag das Ermittlungsverfahrens eingeleitet hat. Oder wer hat amtswegig wie was eingeleitet? Nur weil eine Behörde etwas tut, ist es nicht zwingend „von Amts wegen“, vielleicht nur eine unsaubere Formulierung?


    Also, da Sie Wiederholungen so mögen, erlauben Sie sicherlich: Wann wurde die genannte Anzeige erstattet? Welche Straftatbestände kommen in Frage?

    b) zeitnah

    Wenn die Anzeige bereits erstattet worden ist, wird doch ein konkretes Datum zu nennen sein?


    und c) wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände; Dies überlasse ich unseren hervorragenden Staatsanwälten, dies hinreichend zu prüfen und zu bestimmen. Auch hier möchte und werde ich weder Vorgaben machen, noch vorgreifen oder gar werten.

    Und die Juristen in Ihrem Hause konnten das bislang nicht irgendwie eingrenzen, was Sie dem hohen Hause mitteilen können? Das heißt, sie lassen im Zweifel auch wegen Hochverrats, religiöser Beschimpfung und Steuerhinterziehung ermitteln? „In Betracht“ kommt kommt doch erst einmal das ganze Ballett des Strafrechts, sonst wäre nicht von einer Straftat auszugehen. Das klingt doch recht abenteuerlich.

    Nichts desto trotz habe ich die Abteilung I angewiesen, die Untersuchungen fortzuführen. Ich möchte die Strukturen so gestalten, dass unter einer ständigen konstruktiven Kritik aus allen Stellen innerhalb und außerhalb, ein Klima der Fehlerakzeptanz und Fortentwicklung gibt.

    Wie lang sollen diese Untersuchungen noch dauern? Präsentieren Sie die Ergebnisse dann auch öffentlich?

    Darüber wird bezüglich der hier beschriebenen Ereignisse und deren Folgen von Amts wegen Strafanzeige gegen unbekannt gestellt, um eine mögliche strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Sie sehen, die Föderationsregierung geht offen und Fehler akzeptierend damit um.

    Da Sie sicherlich zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungen keine Stellung nehmen werden, interessiert mich wenigstens, a) wer b) wann die Anzeige c) wegen welchen Straftatbestands erstattet hat. Welche Staatsanwaltschaft ist mit den Ermittlungen betraut?

    § 1 Abs. 1 würde ich korrigieren und von "Föderationsministerium für Verkehr" sprechen. Staatsministerium passt gar nicht. Und wie der zukünftige Zuschnitt der Föderationsministerien aussieht wissen wir nicht. Ebenso müssten § 2 Abs. 4 und § 3 Satz 2 entsprechend auf "Föderationsminister für Verkehr" geändert werden.

    Vielleicht dann doch besser „das für den Verkehr zuständige Föderationsministerium“, um alle Eventualitäten abzudecken?


    Aber grundsätzlich sehe ich da tatsächlich ein verfassungsrechtliches Problem. Wir können als Landtag nicht einfach unilateral einen Föderationsbetrieb Bau beschließen. Wenngleich die Föderationsebene – und dafür spricht auch die Personalunion des freistaatlichen Kanzlers mit dem Föderationsministerium – signalisiert, diesen zu übernehmen, denke ich doch, dass das geeignete Mittel ein Staatsvertrag zwischen Föderation und Freistaat ist.

    Dennoch wird die Untersuchung ohne jede Schonung durchgeführt. Wer auch immer für die gemachten Fehler verantwortlich ist, wird zur Rechenschaft gezogen werden. Unabhängig davon bietet das Föderationsinnenministerium allen Betroffenen, die sich binnen eines Monats melden, neben meiner persönlichen Entschuldigung eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe von einmalig 4000 Tura an.

    Das ist ja – ohne die bereits genannten Punkte zu wiederholen – ja schön und gut, bislang aber nur Prosa. Wie lauten denn die Ergebnisse der „schonungslosen Untersuchung“ und welche Konsequenzen ziehen Sie jetzt aus dem Vorfall?

    Sehr geehrter Herr Minister,


    mich würde noch interessieren, welche Verwaltungsvorschriften gemäß § 4 SBG-TUR bislang erlassen wurden und wo diese auch außerhalb des Parlaments öffentlich zugänglich nachvollzogen werden können. Vielen Dank!

    Die Präfektin und Landrätin ersucht um einen Termin beim Regierungschef. Es geht ihr um die Aufgabenverteilung zwischen Land, Präfekturen und Landkreisen sowie eine mögliche Änderung am Verwaltungsstrukturgesetz.

    Kommen dann in diesem Zusammenhang noch weitere Gesetze, die die Regierung derzeit noch in der Pipeline hat? Um die Konsistenz der Gesetzgebung zu gewährleisten, wäre es doch sicher sinnvoll, das in einem Artikelgesetz abzuhandeln, denn wenn wir Bezüge zu noch nicht beschlossenen Gesetzen herstellen, können sich auch Ungenauigkeiten einschleichen, die der Rechtsanwendung abträglich wären.