Beiträge von Hans von Brunnstatt

    Werte Frau Kollegin

    Werte Herren Kollegen


    Mein Name ist Hans von Brunnstatt, ich bin 54 Jahre alt, verheiratet, keine Kinder und wohne in Setterich an der Swine. Aufgewachsen bin ich in Reichenberg am Dreiwaldsee. Von Beruf bin ich Biologe, promoviert an der hiesigen Universität, arbeitete als Biologielehrer und bin heute mit Kollegen zusammen in einer Firma, die Konzepte im Bereich ökologische Infrastrukturen für Private und die öffentliche Hand anbietet. Wenn ich gewählt würde, würde ich mich selbstverständlich aus der Firma zurückziehen, damit keine Interessenskonflikte bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand entstehen.


    Politisch bin ich in keiner Partei, aber grün und liberal angehaucht und wäre somit in einer grünliberalen Partei, so es denn eine geben würde.


    Das von mir gewählte Ressort betrifft Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt. Es ist mein Ziel, diese drei Sektoren stärker zusammenzubringen als Player im selben Team, nicht als Antagonisten, die sich gegenseitig bekämpfen, sodass jedes Ressort vom anderen profitieren kann. Die Wirtschaft und die Umwelt können von neuen Berufen und Arbeitsplätzen profitieren, die durch modernste Technologien, verbunden mit einem gestiegenen Umweltbewusstsein, geschaffen werden. Die Infrastruktur der mittleren Zukunft - in zwanzig, dreissig Jahren - wird wegen bahnbrechenden, neuen Technologien ganz anders aussehen als heute. Ich denke konkret an die Verkehrsinfrastruktur, aber auch an die Energiegewinnung und die Entwicklung im Städtebau. Die Weichen für diesen Wandel sind heute zu stellen.

    Zur Frage des Kollegen Abeken:


    Das Gesetz bezieht sich auf alle international anerkannten Menschenrechte. Anerkannt bezieht sich dabei natürlich auf Staaten, die unseren Wertekanon teilen.


    Nicht der Schaden an den Menschenrechten wird bemessen, sondern der Schaden, der den Menschen und ihrer Umwelt zustösst. Schaden an Menschenrechten gibt es nicht. Menschenrechte werden verletzt, nicht beschädigt. Die Bemessung eines Schadens ist im Übrigen Sache der turanischen Richter und erfolgt nach anerkannten juristischen Grundsätzen.



    Hä??

    Herr Präsident

    Sehr geehrte Kolleginen und Kollegen


    Das Gesetz ermöglicht Haftungsklagen nach turanischem Recht in Turanien gegen turanische Grosskonzerne, wenn sie grundlegendste Menschenrechte und Umweltstandards verletzen. Das schliesst eine Haftungslücke, wirkt vor allem präventiv und schafft mehr Gerechtigkeit. Wer einen Schaden anrichtet, soll dafür geradestehen. Rohstoffkonzerne, die Flüsse vergiften und ganze Landstriche verwüsten, müssen dafür haften.


    Immer wieder verletzen Konzerne Menschenrechte oder sind für Umweltzerstörungen verantwortlich. Mit dem Gesetz werden Konzerne dazu verpflichtet, nicht länger wegzuschauen und präventiv dafür zu sorgen, dass keine Menschen zu Schaden kommen und dass die Umwelt nicht zerstört wird.


    Skrupellose Konzerne nutzen die Situation in denjenigen Ländern aus, die über keine funktionierende Justiz verfügen. Sie setzen auf Kinderarbeit oder zerstören die Umwelt, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Deshalb braucht es das Gesetz.


    Das Gesetz schafft klare Regeln, um skrupellosem Verhalten von Konzernen einen Riegel vorzuschieben. Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Massnahmen nicht reichen, damit sich alle Konzerne an die Menschenrechte halten oder minimale Umwektstandards respektieren. Es darf keinen Konkurrenzvorteil durch Verantwortungslosigkeit geben. Um diesen Konkurrenzvorteil zu unterbinden, braucht es das Gesetz.

    Das erstaunt mich. Ich denke immer, dass man das an meinem Deutsch schnell bemerkt, z.B. wegen Verwendung von Helvetismen, und fühle mich deshalb beim Schreiben in deutschen Foren recht unsicher. Beispielsweise bin ich mir nicht sicher, ob der Satz im Eingangspost


    Als solcher werde ich regelmässig aufgerufen, zu bestimmten Sachfragen abzustimmen


    100% korrektes Hochdeutsch ist. Ursprünglich wollte ich übrigens schreiben Als solcher werde ich regelmässig an die Urne gerufen oder zu Urnengängen gerufen. Aber dann hätte man mich vermutlich nicht verstanden. Meine Muttersprache ist nun mal mein Schweizerdeutscher Dialekt und Hochdeutsch erste Fremdsprache. ;)

    Wie wohl die meisten hier wissen, bin ich Schweizer. Als solcher werde ich regelmässig aufgerufen, zu bestimmten Sachfragen abzustimmen (konkret auf Stufe Eidgenossenschaft über Verfassungsinitiativen und Gesetzesreferenden). Einige dieser Sachfragen möchte ich in die turanische Politik einbringen, um das politische Leben hier etwas zu pushen. Den Anfang mache ich im Nationalrat mit einer Analogie zur Konzernverantwortungsinitiative, über die wir in der Schweiz am 29. November 2020 abstimmen.


    Weitere Gesetzesvorstösse zu politischen Themen, über die wir in der Schweiz in naher/ferner Vergangenheit abgestimmt haben oder in Zukunft abstimmen werden, werden folgen. Muss mal in der Liste schauen, was eine gewisse Brisanz beinhaltet und deshalb etwas Leben in die Bude bringt.


    Ganz bewusst werden praktische Beispiele aus dem RL genommen, sofern möglich mit copy & paste. Damit soll auch eine Diskussion zu aktuellen Zeitfragen ausgelöst und in die MN hineingetragen werden.

    Herr Präsident, ich beantrage Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf:



    ENTWURF


    Föderationsgesetz über die Konzernverantwortung

    - KonzVerG -


    § 1 - Zweck

    (1) Mit diesem Gesetz trifft die Turanische Föderation Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft.

    (2) Das Gesetz regelt die Pflichten der Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Turanischen Föderation nach den nachfolgenden Grundsätzen.


    § 2 - Konzernverantwortung

    (1) Die Unternehmen haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren.

    (2) Die Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass die international anerkannten Menschenrechte und die internationalen Umweltstandards auch von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden.

    (3) Ob ein Unternehmen ein anderes kontrolliert, bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; eine Kontrolle kann faktisch auch durch wirtschaftliche Machtausübung erfolgen.


    § 3 - Konzernpflichten

    (1) Die Unternehmen sind zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet.

    (2) Die Unternehmen sind namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen, bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene Massnahmen abzulegen.

    (3) Diese Pflichten gelten in Bezug auf kontrollierte Unternehmen sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen.

    (4) Der Umfang dieser Sorgfaltsprüfungen ist abhängig von den Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt.

    (5) Bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen.


    § 4 - Haftung des Konzerns für Schäden

    (1) Die Unternehmen haften für den Schaden, den durch sie kontrollierte Unternehmen aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten oder internationalen Umweltstandards in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtung verursacht haben.

    (2) Die Unternehmen haften dann nicht nach dieser Bestimmung, wenn sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt gemäss § 3 angewendet haben, um den Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.


    § 5 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.

    Ich könnte mir für die nächsten Monate auch den Aufbau, die Reaktivierung oder Intensivierung der Beziehungen zu unseren Nachbarländern Münchberg und Fuchsen, aber auch Slezsko und Underbergen vorstellen. Dies natürlich immer unter Beachtung des Primats der Föderation bei den internationalen Beziehungen. Ich vermute jedoch, und dies aus den Erfahrungen

    Scheint sich wohl verschluckt zu haben, der Herr Landeshauptmann, dass der Satz einfach so abbricht.


    Mir stellt sich immer die Frage: "Wie wird wohl die Zukunft aussehen?" Und da sollte dann ja wohl die Politik schauen, dass sie nicht allzusehr den gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen hinterher hinkt und im Gegenteil sich innovativ zeigt und in die Zukunft investiert. Ich denke da gerade an Elektromobilität oder selbstfahrende Autos, dadurch grünere Städte, an bedingungslose Grundeinkommen, Kindertagesstätten ... solche Sachen, die der Staat tatkräftig unterstützen könnte.


    Also jetzt einfach mal laut gedacht. Sehr gut finde ich Ihren Ansatz, mit den Nachbarn die Kontakte zu intensivieren. Dann kann man grenzüberschreitende Prtojekte realisieren, gerade bezüglich Verkehr oder Umwelt.