Beiträge von Erik Dietrich


    Staatsrat der Flandrischen Demokratischen Republik
    Der Vorsitzende
    Platz des Volkes 1
    1058 Marcksfurth

    An Herrn Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Turanischen Föderation



    Der Staatsrat der FDR grüßt die Regierung der Turanischen Föderation!


    Anlässlich des Tags der Arbeit, dem Nationalfeiertag der Flandrischen Demokratischen Republik, finden am 1. Mai Feierlichkeiten in Marcksfurth, Hauptstadt der FDR, statt.
    Als Vorsitzender des Staatsrats der FDR möchte ich Sie und die Mitglieder Ihrer Regierung hiermit offiziell zu den Feierlichkeiten einladen.
    Im Namen des gesamten Staatsrats möchte ich Ihnen unser Interesse an friedlichen Beziehungen zwischen der Turanischen Föderation und der Flandrischen Demokratischen Republik zusichern und hoffe Sie auf den Feierlichkeiten begrüßen zu dürfen.



    Mit sozialistischen Grüßen

    Vorsitzender des Staatsrats der Flandrischen Demokratischen Republik


    Staatsrat der Flandrischen Demokratischen Republik
    Der Vorsitzende
    Platz des Volkes 1
    1058 Marcksfurth

    An Herrn Attila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion



    Der Staatsrat der FDR grüßt seine Nachbarn im schönen Schwion!


    Anlässlich des Tags der Arbeit, dem Nationalfeiertag der Flandrischen Demokratischen Republik, finden am 1. Mai Feierlichkeiten in Marcksfurth, Hauptstadt der FDR, statt.
    Als Vorsitzender des Staatsrats der FDR möchte ich Sie und die Mitglieder Ihrer Regierung hiermit offiziell zu den Feierlichkeiten einladen.
    Im Namen des gesamten Staatsrats möchte ich Ihnen unser Interesse an friedlichen und nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Schwion und der Flandrischen Demokratischen Republik zusichern und hoffe Sie auf den Feierlichkeiten begrüßen zu dürfen.



    Mit sozialistischen Grüßen

    Vorsitzender des Staatsrats der Flandrischen Demokratischen Republik

    Liebe Genossinnen und Genossen,


    die Genossin Turm sandte mir den folgenden Entwurf eines Grundlagenvertrags mit der Freien Republik Tir na NÒg zu. Bevor wir ihn der Volksversammlung vorstellen schlage ich vor, dass wir ihn im Staatsrat besprechen.

    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik

    Präambel
    Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg (vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und der Flandrischen Demokratischen Republik (vertreten durch den Staatsrat) begründet diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und verpflichtet beide Seiten zu einem Nichtangriffspakt.


    ARTIKEL 1
    Beiden Länder stehen sich einander gleichberechtigt gegenüber und akzeptieren die Regierungsform sowie deren Ausführung der jeweils anderen Seite. So verpflichtet sich die Freie Republik die Flandrische Demokratische Republik als sozialistische parlamentarische Republik anzuerkennen und zu achten. Die der Flandrischen Demokratischen Republik wiederum verpflichtet sich, Tir na nÒg als sozialistisch-demokratische Räterepublik anzuerkennen und zu achten.
    Beide Vertragspartner streben die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen an.


    ARTIKEL 2
    Sowohl die Flandrischen Demokratischen Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen diese besteht für den Bündnispartner die Möglichkeit, jedwede Verträge zwischen den Vertragsparteien aus triftigen Grund mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.


    ARTIKEL 3
    Die Flandrischen Demokratischen Republik und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und niemals zu verletzen. Bei der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten sich beide Staaten auf Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von beiden Seiten akzeptierten Schlichter einzusetzen.

    ARTIKEL 4
    Sowohl die Flandrischen Demokratischen Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg können sich sowohl national als auch international nur selbst vertreten. Ausnahmen von dieser Regel sind mit beidseitigem Einverständnis möglich und bedürfen der Vertragsform.

    ARTIKEL 5
    Die Flandrischen Demokratischen Republik und die Freie Republik Tir na nÒg ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Über das Botschaftspersonal entscheidet allein der entsendende Staat. Beide Vertragspartnern sichern Diplomaten vollständige Immunität zu.

    ARTIKEL 6
    Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und Forschung.

    ARTIKEL 7
    Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft.
    Er kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.



    Für die Flandrischen Demokratischen Republik
    Erik Dietrich

    -stellvertretend für den gesamten Staatsrat der FDR-


    Für für Freie Republik Tir na nÒg
    Siddhartha

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    der vorliegende Entwurf stellt eine Grundlage für die Organisation unseres Kommunalwesens dar.
    Er reguliert die Zuständigkeiten und die Verwaltungsgliederung unserer Republik und ermöglicht daher die effektive Verwaltung unserer Städte und Gemeinden.
    Die SVPF bittet daher um Zustimmung für den vorliegenden Entwurf.

    Frau Präsidentin,


    die SVPF beantragt die Aussprache über den folgenden Gesetzesentwurf.


    Verwaltungsgliederungsgesetz der Flandrischen Demokratischen Republik
    (VGG)


    §1 [Verwaltungsgliederung der Flandrischen Demokratischen Republik]
    (1) Das Staatsgebiet der Flandrischen Demokratischen Republik gliedert sich in fünf Landesbezirke und den Stadtbezirk Marcksfurth.
    (2) Die Landesbezirke sind:
    1. Eschenland mit dem Verwaltungssitz Osterminden,
    2. Salbstein mit dem Verwaltungssitz Salbstein,
    3. Mahlfurth-Bernfeld mit dem Verwaltungssitz Mahlfurt,
    4. Randburger Land mit dem Verwaltungssitz Randburg,
    5. Friedensstadt mit dem Verwaltungssitz Friedensstadt.
    (3) Die Landesbezirke umfassen die Gebiete der gleichnamigen historischen Fürstentümer. Der Landesbezirk Friedensstadt umfasst das Gebiet des Fürstentums Rotenbach.


    §2 [Verwaltungsgliederung der Landesbezirke]
    (1) Die Landesbezirke fassen ihre Städte und Gemeinden in Kreisen zusammen, die Verwaltungssitze bleiben kreisfrei.
    (2) In jedem Kreis wird eine Kreisstadt als Sitz der Kreisverwaltung bestimmt.


    §3 [Die Bezirksverwaltungen]
    (1) Den Landesbezirken steht der Bezirksrat vor. Er wird alle 12 Monate demokratisch gewählt und besteht aus 40 Mitgliedern.
    (2) Der Bezirksrat wählt den Bezirkssekretär. Dieser sitzt dem Bezirksrat vor und leitet die Bezirksverwaltung.


    §4 [Die Kreisverwaltungen]
    (1) Den Kreisen steht die Kreisrat vor. Sie wird alle 24 Monate demokratisch gewählt und besteht aus 20 Mitgliedern.
    (2) Die Kreisversammlung wählt den Kreissekretär. Dieser sitzt dem Kreisrat vor und leitet die Kreisverwaltung.


    §5 [Zuständigkeiten]
    (1) Die Landesbezirke sind zuständig für:
    1. die Verkehrsinfrastruktur und den Öffentlichen Nahverkehr,
    2. Bauangelegenheiten,
    3. das Betreiben von Krankenhäusern, Feuerwehr und Schulen.
    (2) Die Kreise sind zuständig für:
    1. die Instandhaltung von städtischen Gebäuden,
    2. die Abfallentsorgung,
    3. die Energie-und Wasserversorgung.

    §6 [Schlussbestimmungen]
    Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung durch das Volksversammlungspräsidium in Kraft.

    Der Parteivorsitzende der WWF hat Kontakt zu mir aufgenommen und mir mitgeteilt, dass auch die WWF ein solches Schreiben mittragen würde. Ich habe dann mit den unabhängigen Abgeordneten der Volksversammlung Kontakt aufgenommen und nachdem auch diese zugestimmt haben, habe ich das Schreiben so formuliert, dass es für Staatsrat und Volksversammlung spricht.


    Dietrich reicht den leicht veränderten Entwurf rum.

    Der Staatsrat übersendet der WWF eine Kopie der Note, die an die dreibürgische Regierung versendet werden soll, nachdem diese ihre Bereitschaft erklärt hat eine entsprechende Note mitzutragen. Die Urfassung wurde so abgeändert, dass sie nun auch die gesamte Volksversammlung als Mitträger des Protests definiert.


    +++ Telefax +++


    Staatsrat der Flandrischen Demokratischen Republik
    Ministerium für Äußeres
    Platz des Volkes 23
    1058 Marcksfurth


    Mitteilung des Staatsrats der Flandrischen Demokratischen Republik an die Regierung des Kaiserreichs Dreibürgen


    Der Staatsrat der Flandrischen Demokratischen Republik teilt der Regierung des Kaiserreichs Dreibürgen hiermit mit, dass
    Staatsrat und Volksversammlung der FDR den, durch das Kaiserreich Dreibürgen durchgeführte, Kernwaffentest als Angriff auf den internationalen Frieden und als Provokation eines Aufrüstwettbewerbs bewertet und strengstens verurteilen.


    Die Flandrischen Demokratischen Republik fordert die Regierung des Kaiserreichs Dreibürgen hiermit auf, alle friedensgefährdenden Akte und Provokationen umgehend einzustellen. Sie wird nicht davor zurückschrecken sich solidarisch an Maßnahmen zur Bewahrung des internationalen Friedens zu beteiligen.


    Mit sozialistischen Grüßen



    Staatsratsvorsitzender der Flandrischen Demokratischen Republik



    Außenministerin der Flandrischen Demokratischen Republik



    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik


    stellvertretend für den gesamten Staatsrat und die Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

    Ich schlage dieses Schreiben vor, liebe Genossinnen und Genossen.




    Staatsrat der Flandrischen Demokratischen Republik
    Ministerium für Äußeres
    Platz des Volkes 23
    1058 Marcksfurth


    Mitteilung des Staatsrats der Flandrischen Demokratischen Republik an die Regierung des Kaiserreichs Dreibürgen


    Der Staatsrat der Flandrischen Demokratischen Republik teilt der Regierung des Kaiserreichs Dreibürgen hiermit mit, dass
    selbiger den, durch das Kaiserreich Dreibürgen durchgeführte, Kernwaffentest als Angriff auf den internationalen Frieden und als Provokation eines Aufrüstwettbewerbs bewertet
    und strengstens verurteilt.


    Der Staatsrat der Flandrischen Demokratischen Republik fordert die Regierung des Kaiserreichs Dreibürgen hiermit auf, alle friedensgefährdenden Akte und Provokationen umgehend einzustellen. Die Flandrische Demokratische Republik wird nicht davor zurückschrecken sich solidarisch an Maßnahmen zur Bewahrung des internationalen Friedens zu beteiligen.


    Mit sozialistischen Grüßen



    Staatsratsvorsitzender der Flandrischen Demokratischen Republik


    und



    Außenministerin der Flandrischen Demokratischen Republik


    stellvertretend für den gesamten Staatsrat der Flandrischen Demokratischen Republik

    Sehr gut. Ich schlage vor, dass wir eine entsprechende Pressemeldung veröffentlichen. Wir können außerdem über weitere Schritte nachdenken, wie in etwa eine internationale Initiative gegen die Imperalisten in Dreibürgen.


    Ein direkter Brief an die dreibürgische
    Regierung würde wohl auf taube Ohren stoßen, gerade Dreibürgen hat sich mehrmals als Feind des Sozialismus offenbart.

    Dietrich, der eine Krisensitzung zu den dreibürgischen Kernwaffentests einberufen hat, betritt den Raum. Die anderen Staatsräte treffen ebenfalls nacheinander ein.


    Liebe Genossinen und Genossen,


    Ihr alle wisst sicher warum wir uns hier so schnell treffen mussten. Es geht um die dreibürgischen Kernwaffentests.


    Ich sehe hier eine klare Provokation seitens Dreibürgen gegenüber seinen Gegnern und bewerte diesen Akt als Angriff auf den internationalen Frieden. Wir sollten klar dagegen Stellung beziehen. Doch zuerst, Genosse Leber, denken Sie wir müssen uns Sorgen um die Verteidigung machen?