Beiträge von Aribert Stockler

    grabscht sich die ausgestreckte Hand der Botschafterin um einen Handkuss anzudeuten und strahlt sie dabei an


    Ich wusste doch, dass man sich auf Sie verlassen kann Teuerste. Und ich bin fast ebenso sicher, dass Sie auch die Chefin der UPE von der Wichtigkeit und Richtigkeit dieses Vertrags überzeugen können.


    Also dann: "Ran an die Buletten!" wie man so schön in Turan zu sagen pflegt, oder wie es wohl in Pottyland heißen würde "Ran an die Wilpflanzenfreien Fleischpflanzerl!", und den Vertrag unter Dach und Fach gebracht!

    Liebe Frau Botschafterin, ich muss Ihnen leider sagen dass aus Ihnen voll und ganz die Politikerin spricht und eher weniger die Verlegerin, Unternehmerin oder Medienschaffende. Sie denken mir viel zu viel in politischen Kategorien wie Loyalität und Gewissenskonflikten und an Länder, denen gegenüber man eben jene Loyalitäten zeigen sollte und die dem Vertrag beitreten könnten oder sollten. Wir sind hier aber nicht die Vertreter von Ländern und wir sind auch keine Diplomaten, sondern Unternehmer und Medienschaffende. Dieser Vertrag wird kein Staatsvertrag, der vordergründig auf politische Befindlichkeiten Rücksicht zu nehmen hat oder gar Politik gestalten soll, sondern ein wirtschaftliches Rahmenabkommen unter gleichberechtigten Partnern aus der Wirtschaft, und dies in erster Linie einmal unabhängig von der Herkunft. So jedenfalls verstehe ich diese Übereinkunft.


    Vielleicht sehe ich das auch falsch und der Vertrag soll eben doch auch eine wesentliche politische Komponente haben oder von der Politik der Länder, aus denen die Vertragspartner kommen deutlich beeinflusst werden können. Das ist auch legitim und er kann so gestaltet und auch umgesetzt werden. Nur wird sich dann eben die WKV nicht daran beteiligen. Meine Vorstellung von der Öffnungsklausel ist und bleibt, dass einzig die 2/3-Mehrheit der zum Zeitpunkt einer Neuaufnahme bereits teilnehmenden Partnern, unabhängig von der Herkunft, für eine Erweiterung des Teilnehmerkreises als Bedingung stehen sollte.

    Ähm, werte hochverehrte Frau Botschafterin, bisher war ich recht zufrieden, ja ich möchte sogar sagen hocherfreut über den kurzen und knappen Vertragstext mit seinen wenigen, aber klaren Regelungen. Mir wollte es bisher so scheinen, als könnte man sich hier unter Gleichgesinnten auf ein recht einfaches, transparentes und nicht übertrieben verklausuliertes Rahmenregelwerk für eine gedeiliche Zusammenarbeit von gleichberechtigten Partnern einigen. Und das immer mit dem Ziel, die Büchmärkte in allen Ländern, aus denen sich Verlage für eine Mitarbeit interessieren und bereit erklären, zu befördern und zu stärken. Und ich hoffe, dass sich dieser, nennen wir es einmal Interessengemeinschaft, noch weitere Medienhäuser, auch aus anderen Ländern anschließen.


    Ich habe daher keinerlei Interesse daran, den Vertrag zu einem bürokratischen Monster zu entwickeln, der schon durch irgendwelche länderabhängigen Abstimm- und Mehrheitsregelungen erkennen lässt, dass hier möglicherweise nationale Interessen durchgesetzt oder Büchermärkte vielleicht doch abgeschottet werden sollen. Wie stellen Sie sich denn die zukünftigen Mehrheitsanforderungen vor, wenn Verlage aus weiteren Ländern dazu kommen? Soll dann etwa für eine Neuaufnahme immer eine 2/3-Mehrheit in jeder "Ländergruppe" zusätzlich zur 2/3-Mehrheit aller Partner erforderlich sein?


    Nein Frau Botschafterin, wenn jetzt schon unter den Erstunterzeichnern des Vertrags Misstrauen und die Angst vor Übervorteilung durch "ungerechter" Überstimmung bei Entscheidungen über Neuaufnahmen herrscht, muss ich Ihnen sagen, dass das Interesse meines Hauses an einer Vertragsmitgliedschaft rapide sinkt. Sie und die anderen Partner können, wenn Sie dies für erforderlich und auch angemessen erachten, selbstverständlich gern diese Amstimmklauseln so in den Vertrag aufnehmen. Auf die WKV müssen Sie dann jedoch als Vertragspartner leider verzichten.

    Nein Teuerste, Sie verstehen das vollkommen richtig. Die Kündigungsfrist beträgt halt mindestens 1 Monat und dazu gibt es nur 4 mögliche Endtermine im Jahr. Ich meine, ein guter Kompromiss als Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Vertragspartner.


    Na und was die Abwicklung von Editionen betrifft, die während der Laufzeit des Vertrags gestartet werden, solte es unter Kaufleuten wie wir eigentlich keine Missverständnisse geben. Die sind halt vereinbarungsgemäß abzuwickeln. Der hier vorliegende Vertrag hat in meinen Augen sowieso eher die Funktion eines Rahmenvertrags, welcher für jede einzelne Edition immer konkretisiert wird, was z.B. die Preise, die Stückzahlen oder die Zeiträume betrifft.

    Werte Frau Botschafterin, so weit brauchen wir meiner Meinung nach die Bestimmungen für die konkrete Zusammenarbeit und die Abläufe im Vertrag nicht einschränken. Die Möglichkeit von Zweitveröffentlichungen auch zwischen Verlagen eines Landes und die Information über Neueditionen an möglicherweise interessierte Vertragspartner des gleichen Landes können und sollten schon erhalten bleiben. Einzig die bisher sehr eingeschränkte Möglichkeit einer Ablehnung der Übertragung von Zweitveröffentlichungsrechten innerhalb eines Landes, und hier derzeit vor Allem innerhalb der Föderation, sollte angepasst werden.


    Mein Vorschlag für den Artikel 3 Absatz 3 wäre daher einfach eine Ergänzung in der Art:


    (3) Meldet ein Verlag Interesse daran an, ein neu veröffentlichtes Werk eines Vertragspartners aus einem anderen Land ebenfalls zu veröffentlichen, so ist dieses Interesse wohlwollend zu prüfen und nur bei Vorlage schwerwiegender Gründe abzulehnen.


    Damit könnten wir meiner Meinung nach das Problem aus der Welt schaffen, oder besser, es garnicht erst in die Welt setzen.


    Einen weiteren, bislang eher redaktionellen Änderungsvorschlag hätte ich auch noch vorzubringen. Und zwar würde ich gern im Artikel 1 die Vertragspartner nach ihren Herkunftsländern gruppieren. Damit würde die Gültigkeit von Artikel 3 Absatz 3 für jeden nachvollziehbar. Und falls zukünftig neue Vertagspartner dem Vertrag noch beitreten sollten, wären sie einfach im Artikel 1 einer bestehenden oder auch einer neuen "Ländergruppe" zuzuordnen. Meine Idee für den Artikel 1 wäre daher folgende:


    Artikel 1 - Vertragspartner

    Parteien des Vertrages sind

    1. aus dem Königreich Pottyland:

    - der Verlag "B.Ü.C.H.E.R.", vertreten durch die Geschäftsführung der United Pottyland Enterprises,

    2. aus der Turanischen Föderation

    - der Verlag Turan-Media, vertreten durch Sigurd Thorwald,

    - das Verlagshaus Ribbenwald, vertreten durch Hansgar von Ribbenwald,

    - die WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt, vertreten durch Aribert Stockler,

    Meine Dame, meine Herren, die Verteilung des Nettogewinnes bei einer Zweitvermarktung ist mir nicht das Wichitgste. Mit der 60-40-Regelung könnte die WKV auch leben. Was mir eher Bauchschmerzen bereitet, ist Artikel 3 Absatz 3. Darin wird quasi jeder Vertragspartner gezwungen, jede seiner Editionen auf Antrag eines anderen Vertragspartners für eine Zweitedition zur Verfügung zu stellen, und das, so jedenfalls der vorliegende Vertragstext, auch innerhalb des turanischen Marktes. Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das missfällt, auch unter dem Aspekt, dass die turanischen Vertragspartner sich dadurch möglicherweise dem Vorwurf einer wettbewerbsbeschränkenden Oligopolbildung ausgesetzt sehen können.


    Wenn sich im Königreich die Öffentlichkeit mit der Monopolstellung des staatlichen Verlags "B.Ü.C.H.E.R." arrangiert und abgefunden hat, bedeutet dies nicht, dass die Wettbewerbseinschränkung in der Föderation auf Dauer ebenso akzeptiert wird. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich unterstütze den beiderseitigen Marktzugang natürlich gern, möchte aber ebenso gern auch Probleme mit dem Vertrag weitestgehend verhindern.


    Mein Vorschlag wäre daher, dass wir die Klausel im Absatz 3 des Artikels 3 auf grenzüberschreitende Editionen beschränken. Soll heißen, das Interesse eines Verlags an einer eigene Veröffentlichung eines neu veröffentlichten Werks kann nur angemeldet und berücksichtigt werden, wenn der Verlag der Erstveröffentlichung seinen Sitz im jeweils anderen Land hat. So wird ausgeschlossen, dass ein turanischer Verlag die Veröffentlichung eines anderen turanischen Verlags unter seinem Label erzwingen kann. Ich hoffe, Sie können meine Befürchtungen und meinen Lösungsansatz dazu nachvollziehen.

    Glückwunsch auch aus Schwion an die Nordturanier. Das war ja mal wieder ein spannendes Saisonende. Die Leos waren schoin seit Wochen auf dem vierten Platz wie festgenagelt und haben es leider nicht auf's Treppchen geschaft. Daher auch Glückwünsche an die Königsberger und an die Eidgenossen.


    Nur mal eine Frage zum Verständnis: Warum steigt eigentlich der SV Waldheim als drittletzter ab? Was ist denn mit den Setterichern und den Bernarden? Nicht dass ich was gegen den Verbleib vom FCS im Oberhaus einzuwenden hätte Ich würde das nur gern verstehen und begreifen. .

    Mann oh mann, gerade in der so wichtigen Schlussphase der Saison schwächeln die Leos wieder. Aus fünf Spielen nur einen Sieg und vier Unentschieden - damit gewinnt man keine Meisterschaft. Na hoffen wir mal, dass sie die doch eher rechnerisch-theoretische Chance, den Titel doch noch zu holen, nutzen können. Einfach wird's wahrlich nicht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Betrachtet interessiert und mit steigender Faszination die Manikürebemühungen, erst des Präsidenten und dann der Gastgeberin.


    Ähm, ja. Die WKV hat natürlich nichts gegen Kooperationen im allgemeinen mit aus- und im Speziellen mit pottyländischen Verlagen. Es bleibt einfach zu prüfen, für welchen Verlag in der Föderation eine Zusammenarbeit mit B.Ü.C.H.E.R. am sinnvollsten ist. Das kann wohl von Fall zu Fall, also von Edition zu Edition, ein anderer sein. In Richtung Königreich kommt wohl keiner der turanischen Verlage, der dort verkaufen will an B.Ü.C.H.E.R vorbei. Anders herum könnte ich mir vorstellen, dass bei Veröffentlichungen von B.Ü.C.H.E.R in der Föderation abhängig vom Inhalt der Ausgabe jeweils ein anderer turanischer Verlag der Partner sein kann, abhängig vom jeweiligen Verlagsprofil des Inlandsverlags.


    Lange Rede kurzer Sinn, ich unterstütze eine Zusammenarbeit von B.Ü.C.H.E.R mit mehreren Verlagen in der Föderation.

    wir nun seinerseits leicht gereizt und fährt die Adelheid an


    Nun isses aber gut! Du mit Deiner ewigen Eifersucht. Halt einfach mal die Klappe. Das ist eine sehr nette, quasi Kollegin von mir, und zwar aus Pottyland. Die ist da bei einem Buchverlag und ich habe sie bei einem geschäftlichen Zusammentreffen, wo es um Bücher und Verlage ging das erste mal getroffen. Ach ja, und nebenbei ist Sie auch noch die Botschafterin von diesem Pottyland.


    wendet sich dann an die Botschafterin


    Ja, ich bin es, Frau Botschafterin.Schön, Sie hier zu treffen. Und das hier neben mir ist meine Partnerin, die Adelheid Schankmann. Wir wollten unbedingt mal das neue Kino hier in der Landeshauptstadt besuchen. Das wird doch auch von Ihren Landsleuten aus Pottyland betrieben, oder?

    oha, wenn die Adelheid mich bei vollem Namen nennt, ist sie echt gereizt


    Aber Adelheid, Du weißt doch, dass ich nur Augen für Dich habe. Aber man wird doch noch andere Leute, zumal wenn Sie nicht von hier sind, wenigstens freundlich grüßen dürfen.

    Ja ja, ich geh' ja schon.


    Holt zwei Eimer Popkorn, einen mit Salz für sich und einen mit Caramel für die Adelheid und dann eine Potsi Light und ein Wildgurken-Freibier (oder wie das heißt)