Bewertungsbogen
in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung vom 08.06.2010
geändert am 19.07.2012
Allgemeine Hinweise: Alle Kriterien sind nacheinander abzuarbeiten. Es dürfen pro Kriterium nicht mehr Punkte vergeben werden, als vorgesehen sind. Die Regelungen sind genau zu befolgen. Die Punkte werden nach eigenem besten Wissen und der eigenen persönlichen Einschätzung verteilt.
I. Form
1. Werbung: Es sind 0 bis 2 Punkte zu vergeben. Enthalten Forum und Homepage keine Werbung, so sind 2 Punkte zu vergeben. Enthalten Forum und Homepage Werbe-Pop-Ups, d.h. ausblendbare Werbung, so ist nur 1 Punkt zu vergeben. Enthalten Forum und Homepage integrierte Werbung, d.h. nicht ausblendbare Werbung, so sind keine Punkte zu vergeben. Innerhalb der Simulation stattfindende Werbung ist nicht als Werbung im Sinne dieses Bogens zu bewerten. Bereits das Auftreten von Werbung entweder in Homepage oder in Forum verringert bereits die Punktzahl.
2. Gestaltung: Es sind 0 bis 2 Punkt zu vergeben. Sind Forum und Homepage optisch ansprechend gestaltet, so sind 2 Punkte zu vergeben. Ist entweder Forum oder Homepage optisch nicht ansprechend gestaltet, so ist 1 Punkt zu vergeben. Sind sowohl Forum als auch Homepage optisch nicht ansprechend gestaltet, so sind keine Punkte zu vergeben.
3. Strukturierung: Es sind 0 bis 2 Punkt zu vergeben. Sind Forum und Homepage klar strukturiert, so sind 2 Punkte zu vergeben. Ist entweder Forum oder Homepage nicht klar strukturiert, so ist 1 Punkt zu vergeben. Sind sowohl Forum als auch Homepage optisch nicht ansprechend strukturiert, so sind keine Punkte zu vergeben.
II. Inhalt
Für die Beurteilung der Kriterien 4 bis 10 ist ausschließlich die Homepage als Quelle zu verwenden.
Es sind bei den Kriterien 4 bis 7 die Punkte nach folgenden Einschätzungen zu vergeben: Bei keinem Inhalt sind keine Punkte zu vergeben. Bei bloßer Nennung ohne Angabe von Details ist 1 Punkt zu vergeben. Bei vielen Inhalten sind 2 Punkte zu vergeben. Bei exzellentem Inhalt sind 3 Punkte zu vergeben.
4. Infos zum Land: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf Inhalte, die die Geographie (Geologie, Klima, Flora und Fauna, Demographische Struktur und Entwicklung, etc.) des Landes beschreiben.
5. Infos zum Staatsaufbau: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf Inhalte, die die Staatsform, die Staatsorgane, die Verfassung, das Zustandekommen von Gesetzem und ähnlichem beschreiben.
6. Infos zur Geschichte: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf Inhalte, die die Geschichte des Landes beschreiben, wobei die SimOff-Geschichte eines Landes und die Nennung von tatsächlich aussimuliertem nicht als Geschichte im Sinne dieses Punktes gewertet wird.
7. Infos zur Landeskultur: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf Inhalte, die die Bevölkerung (Ethnien, Sprachen, Religion, etc.) und die Kultur (Medien, Kunst, Essen und Trinken, Sport, etc.) beschreiben.
Es sind bei den Kriterien 8 bis 10 die Punkte nach folgenden Einschätzungen zu vergeben: Bei keinem oder nur sehr wenig Inhalt sind keine Punkte zu vergeben. Bei Inhalten, die auch Details beinhalten, ist 1 Punkt zu vergeben.
8. Infos zur Politik: Es sind 0 bis 1 Punkt zu vergeben auf Inhalte, die die aktuelle (d.h. tatsächlich aussimulierte) Politik beschreiben, indem sie Parteien, Wahlergebnisse, Amtsträger (auch ehemalige), außenpolitische Kontakte, Mitgliedschften in internationalen Organisationen, etc. enthält.
9. Infos zu einzelnen Regionen: Es sind 0 bis 1 Punkt zu vergeben auf Inhalte, die Gebietskörperschaften oder ethnisch / religiös / sprachlich / etc. unterschiedliche Regionen innerhalb des Landes beschreiben, indem sie Inhalte im Sinne der Punkte 4 bis 8 auf diese Gebietskörperschaft / Region beschränkt wiedergeben.
10. Infos zu speziellen Einrichtungen: Es sind 0 bis 1 Punkt zu vergeben auf Inhalte, die spezielle staatliche oder nicht-staatliche Organisationen beschreiben, die nicht zu den normalen Staatsorganen gehören (Exekutive, Legislative, Judikative, diese zählen zu Punkt 5) und nicht Parteien sind (diese zählen zu Punkt 8).
III. Aktivität
Für die Beurteilung der Kriterien 11 bis 15 ist ausschließlich das Forum als Quelle zu verwenden, es sei denn, die Kriterien erlauben auch andere Quellen.
Es sind bei den Kriterien 11 bis 15 die Punkte nach folgenden Einschätzungen zu vergeben: Bei keiner Aktivität sind keine Punkte zu vergeben. Bei geringer Aktivität ist 1 Punkt zu vergeben. Bei gewöhnlicher, konstanter Aktivität sind 2 Punkte zu vergeben. Bei außerordentlich hoher Aktivität sind 3 Punkte zu vergeben.
11. Politische Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität in den Staatsorganen, d.h. in der Exekutive, der Legislative und der Judikative sowie in weiteren, speziellen staatlichen Einrichtungen.
12. Außenpolitische Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität zwischen Vertretern des Landes und Vertretern des anderen Landes, wobei ein Augenmerk darauf zu richten ist, auf wessen Initiative die Konakte begonnen worden waren. Zusätzlich zum Forum des eintragungswilligen Landes dürfen für dieses Kriterium die Foren anderer Länder und/oder internationaler Organisationen in die Bewertung einbezogen werden, wenn im Land selbst (z.B. im Forum oder auf der Homepage) deutlich wird, dass diese Kontakte bestehen.
13. Kulturelle Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität, die sich im Bereich der Ethnien, der Sprache, Religion, der Medien, der Kunst, des Sports, etc. abspielt.
14. Wirtschaftliche Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität, die sich mit der Aussimulierung einer Wirtschaft und mit den tatsächlich geschehenden wirtschaftlichen Handlungen beschäftigt. Zusätzlich zum Forum darf für dieses Kriterium eine eventuell vorhandene Wirtschaftssimulation in die Bewertung eingezogen werden.
15. Spezielle Aktivität: Es sind 0 bis 3 Punkte zu vergeben auf die Aktivität, die sich in speziellen nicht-staatlichen Einrichtungen, Organisationen, Parteien, Vereinen, etc. befindet.
IV. Simulationskonzept
16. Klima: Es sind 0 bis 2 Punkte zu vergeben. Setzt das Land die Vorgaben der Klimakarte im vollen Umfang um, so sind 2 Punkte zu vergeben. Setzt das Land die Vorgaben der Klimakarte teilweise um, so ist 1 Punkt zu vergeben. Setzt das Land die Vorgaben der Klimakarte nicht um, so sind keine Punkte zu vergeben.
17. Einbezug der Nachbarschaft: Es sind 0 bis 2 Punkte zu vergeben. Bezieht das Land alle seine Nachbarländer im vollen Umfang in seine geschichtliche, geographische und kulturelle Ausgestaltung ein, so sind 2 Punkte zu vergeben. Bezieht das Land einige oder wenige seiner Nachbarländer in seine geschichtliche, geographische und kulturelle Ausgestaltung ein, so ist 1 Punkt zu vergeben. Bezieht das Land seine Nachbarländer nicht in seine geschichtliche, geographische und kulturelle Ausgestaltung ein, so sind keine Punkte zu vergeben.
18. Schlüssige Nachbarschaft: Es sind 0 bis 1 Punkt zu vergeben. Ist die Nachbarschaft des Landes zu den Nachbarländern schlüssig begründbar, so ist 1 Punkt zu vergeben. Ist die Nachbarschaft des Landes zu den Nachbarländern nicht schlüssig begründbar, so ist kein Punkt zu vergeben.
Die notwendigen Mindestpunkte des Bewertungsbogen gemäß § 15 Absatz (2) Ziffer 3. sind 21.
Zitat:
Auswertungssbogen
1.: X Punkt(e)
2.: X Punkt(e)
3.: X Punkt(e)
4.: X Punkt(e)
5.: X Punkt(e)
6.: X Punkt(e)
7.: X Punkt(e)
8.: X Punkt(e)
9.: X Punkt(e)
10.: X Punkt(e)
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13.: X Punkt(e)
14.: X Punkt(e)
15.: X Punkt(e)
16.: X Punkt(e)
17.: X Punkt(e)
18.: X Punkt(e)
Summe: X Punkte
Eintragungsbedingung (21 Punkte) erfüllt?: Ja / Nein