• Republik Schwion

    Republik Schwion


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    Flagge der Republik Wappen der Republik
    Hauptstadt Setterich an der Swine
    Gliederung 5 Landsbezirke

    29 Landgemeinden

    2 Bezirksgebiete

    Oberster Repräsentant Landeshauptmann
    Legislative Landesversammlung

    Großer Rat

    Exekutive

    Leiter der Exekutive

    Regierungsrat

    Landesstatthalter

    Judikative Staatsgerichtshof
    Einwohnerzahl 11.190.600
    Fläche 89.684 km²
    Bevölkerungsdichte 125 EW/km²





    1 Allgemeines


    Die Republik Schwion ein Land der Föderation nach Artikel 16 der Föderationsverfassung. Als Binnenland-Exklave besitzt sie keine gemeinsame Grenze mit einem anderen Land der Föderation und keinen direkten Zugang zum Meer. In Schwion überwiegen Gebirge und Hügellandschaften, die meisten Gemeinden sind kleine Dörfer. Die einzigen Großstädte sind Leonsburg und die HauptstadtSetterich an der Swine. Die Wirtschaft Schwions lebt hauptsächlich vom Tourismus und der Landwirtschaft. Im Winter ist Schwion ein beliebter Skiort, im Sommer ideal zum Wandern. Das schwionische Nationalgetränk ist schwionisches Gebirgswässerli, das nur von der Republik selbst produziert werden darf und dessen Rezeptur nur dem Landeshauptmann und einigen Mitarbeitern bekannt ist.


    2 Geschichte


    2.1 Frühzeit


    1. Jahrtausend v. Chr. Erste Besiedlungen des bergigen Gebiets um das Swinetal mit Zuwanderern aus dem Osten.


    2.-5. Jahrhundert n. Chr. Die große Völkerwanderung führt beim Durchzug zahlreicher Stämme Richtung Westen zur großflächigen Entvölkerung Schwions. Nur im Süden Sinais siedeln sich im Gebiet um die heutige Stadt Arheim erste sesshafte Völkerschaften an.


    7.-9. Jahrhundert Die Gebiete des heutigen Währener Lands und Setterichs werden zur Grafschaft Schwion. Im Süden Sinais siedeln die Gotonen, welche jedoch ständig von den kriegerischen Kimmeriern bedrängt werden.


    10. Jahrhundert Die Grafschaft Schwion sichert ihre Existanz und erlebt eine erste Blütezeit. Setterich an der Swine wird zur Residenzstadt derer von Schwion. In Sinai vereint der kimmerische Herzog Angantyr in den blutigen "Einigungskriegen" die Siedlungsgebiete der Gotonen und der Kimmerier zum "Herzogtum der Gotonen und Kimmerier", das sich fortan bis zum Osning-Hochland erstreckt. Große Teile der unterjochten Gotonen fliehen ins nördliche Gebirge und können dort lange Zeit ihre Unabhängigkeit bewahren.


    2.2 Mittelalter


    12. Jahrhundert Kimmerische Ritter dringen wiederholt ins Osning-Gebirge vor und unterwerfen nach und nach die dort in Clans und Sippen gegliedert lebenden Gotonen. Am Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen umfasst das "Herzogtum der Gotonen und Kimmerier" fast das gesamte Gebiet des heutigen Sinai.


    1142-1145 Die Bindung der herzoglischen Truppen beim Kampf gegen die Gotonen nutzen die Grafen von Schwion zum 1. Schwionisch-Sinaitischen Krieg. Sinai unterliegt zwar, kann jedoch nicht dauerhaft besetzt werden, sodass die schwionischen Truppen bereits nach 3 Jahren Sinai wieder verlassen müssen.


    1263 Herzog Leovigild gründet die Stadt "Urbs Leonis" (= Stadt des Löwen), das heutige Leonsburg, als seine Hauptstadt, nachdem das Herzogtum in den Jahrhunderten zuvor immer von herzoglichen Pfalzen aus regiert worden war.


    1327-1329 Schwionische Truppen besetzen das gebirgige Hochland nördlich des Swinetals, den heutigen Landsbezirk Neuenburg und gliedern es der Grafschaft ein.


    1389 Auf dem Höhepunkt seiner Macht wandelt Herzog Baldur das "Herzogtum der Gotonen und Kimmerier" in das "Großfürstentum Sinai" um, sich selbst macht er zum Großfürsten. Den Namen, der vom höchsten Berg des Osning-Gebirges herstammt, wählt er aus politischen Gründen.


    1403 2. Schwionisch-Sinaitischer Krieg. Großfürst Baldur führt seine Truppen nach Schwion um sich die wirtschaftlich prosperierenden Gebiete der Grafschaft einzuverleiben. Diesmal unterliegt Schwion der Übermacht aus Sinai. Die Hauptstadt Setterich wird durch sinaitische Truppen geplündert und entgegen dem großfürstlichen Willen von unzufriedenen Teilen der Truppen niedergebrannt.


    1448 Die Schwächung der Grafen nutzen unzufriedene Bauern unter der Führung von Hans Tell zu einem Aufstand. Dieser führt zum Sturz der Herrschaft der Grafen von Schwion. Eine Bauernrepublik wird ausgerufen.


    2.3 Frühe Neuzeit


    1561 Die Reformationsschrift "Freyheit deß Gottglaubens" des aus dem unteren Swinetal stammenden Theologen Karl Ruetli begründet den evangelischen Glauben in Schwion, welcher bis zum heutigen Tag die vorherrschende Konfession im Land geblieben ist.


    1602 Nach langjährigen innenpolitischen Auseinandersetzungen und Kämpfen, welche große Teile des Landes verwüsteten und der Verödung preisgaben, berief das Bauernparlament einen Verwandten des sinaitischen Großfürsten, Fürst Armin als gewählten Regenten ins Land. Ihm gelingt es, wieder geordnete und sichere Verhältnisse zu schaffen.


    1656-1664 Am 8-jährigen Krieg mit dem Turanischen Kaiserreich, in welchem Sinai als Verbündeter einer gemeinsamen Armee die Grenzmarken Turaniens überfällt, plündert und verheert, beteiligt sich Schwion nicht. Wegen der verwandtschaftlichen Verhältnisse des Regenten zum Großfürsten leistet Schwion Sinai jedoch Waffenhilfe.


    ab 1675 Der aus sinaitischer Dynastie stammende Regent Arminius, der älteste Sohn des ersten gewählten Regenten, ruft ein weitreichendes Aufbau- und Modernisierungsprogramm ins Leben. Wirtschaft, Handel, Kultur und Wissenschaft erleben eine neue Blütezeit. Aus diesen Erfolgen heraus etablieren die Regenten eine absolutistische Herrschaft.


    1734 Nach Jahrhunderten des Kampfes mit jeweils wechselnden Ausgängen, annektieren die schwionischen Regenten auf dem Höhepunkt ihrer absolutistischen Macht endgültig das Gebiet des unteren Swinetals im Osten, den heutigen Landsbezirk Swinethal und gliedern es ihrem Herrschaftsbereich ein.


    1793 Ausgehend von den ländlichen Gebieten und mit dem Schwerpunkt in Hentschau beginnt die Schwionische Revolution, welche mit dem Sturm auf Setterich und dem Sturz der Regenten aus dem Hause Sinai die absolutistische Herrschaft bendet. Die 2. Republik wird ausgerufen.


    Sinai bleibt von den Wirren und politischen Umbrüchen im Nachbarland Schwion weitgehend verschont. Die Großfürsten führen das Land mit harter aber gerechter Hand und schaffen so auch einen gewissen Wohlstand für breitere Teile der Bevölkerung. Mit fortschreitender Dauer der großherzoglichen Herrschaft, breitet sich jedoch immer mehr Unmut, gerade unter den wirtschaftlich und rechtlich benachteiligten Unterschichten aus.


    2.4 Neuzeit


    1924 In einer blutigen Revolution in Sinai wird Großfürst Ermanarich von kommunistischen Aufrührern gestürzt und gemeinsam mit seiner Familie in Arheim ermordet. Sinai wird unter dem Namen "Sozialistische Volksrepublik Sinai" in eine totalitäre Diktatur unter kommunistischer Herrschaft umgewandelt.


    ab 1992 Immer mehr Menschen wenden sich vom kommunistischen Regime ab, in den Städten Sinais bilden sich Reformbewegungen, die das starre sozialistische System modernisieren wollen. Häufig werden die Protestkundgebungen von Vertretern der gotonischen Minderheit getragen.


    März 2003 Unter der Führung des Reformsozialisten Wladimir Lutz gelingt es den Bürgerrechtlergruppen in Sinai, die Diktatur der Kommunistischen Partei zu beenden, die "Demokratische Republik Sinai" wird ausgerufen. Im Mai tritt die neue Verfassung in Kraft. Erster Präsident wird Sigfrid Arminius.


    In Schwion werden unter Edward Nemses grundlegende Reformen des Staats eingeleitet, welche die Strukturen der 2. Republik an die modernen Anforderungen anpassen sollen. Schwion gibt sich eine neue und moderne Verfassung und führt das Amt des Volksrats ein.


    Die beiden Nachbarstaaten bildeten für länger Zeit die Sinaitisch-Schwionische Union, die jedoch eine lockere Konföderation blieb. Ein seitens Sinai angestrebter Versuch, Sinai und Schwion komplett zu vereinigen, scheiterte am Veto der schwionischen Regierung.


    August 2003 Nach erheblichen innenpolitischen Unruhen in Sinai, stimmen die Bürger Sinais für den Beitritt zum Staate Futuna mit weitgehenden Autonomierechten. Ein Problem dieser Verbindung bleiben die fehlenden kulturellen Ähnlichkeiten.


    Anfang 2004 Nach einem blutigen Religions- und Bürgerkrieg, dem der politische Zusammenbruch Futunas folgt, wird die "Demokratische Republik Sinai" unter Führung von Sigfrid Arminius erneut unabhängig.


    August 2004 Das sinaitische Volk beschließt seine Rückkehr zu traditionellen Formen des Staatswesens. Die Demokratische Republik löst sich auf und wird durch das "Freie Ratsgebiet Sinai" ersetzt. Zum ersten Herzog (Vorsteher der Obersten Ratsversammlung) wird Sigfrid Arminius gewählt.


    21. August 2004 Auf Grund wirtschaftlicher, politischer und demographischer Probleme beschließt die Oberste Ratsversammlung von Sinai in Erfüllung der Landesordnung den Beitritt zur Republik Schwion als autonomes Gebiet mit weitgehender eigener Gesetzgebungskompetenz.


    März 2005 Unter dem amtierenden Volksrat Bodo von Reichenberg schließt sich die Republik Schwion zur Sicherung ihrer Zukunft der Föderation Turanischer Republiken als 7. Föderationsrepublik an.


    Dezember 2005 Die Republik gibt sich eine neue, dem Status einer Föderationsrepublik entsprechende Verfassung.


    2.5 RL-Geschichte


    Die Republik Schwion wurde im Jahre 2003 als unabhängiger Staat gegründet. Ihre Blüte hatte sie zur Zeit der Sinaitisch-Schwionischen Union (SSU). Die Union zerbrach jedoch und Sinai trat nach einigen innen- und außenpolitischen Wirren der Republik Schwion als autonomes Gebiet bei. Unter dem schwionischen Volksrat Bodo von Reichenberg trat die Republik Schwion zur Sicherung ihrer Zukunft der damaligen Föderation Turanischer Republiken bei.


    3 Staatsaufbau


    Innerhalb der Föderation besitzt die Republik Schwion als Land weitgehende eigene Legislativ- und Exekutivrechte.


    Höchstes Entscheidungsorgan der Republik ist die Landesversammlung, der alle Einwohner Schwions angehören. Übersteigt die Mitgliederzahl der Landesversammlung die für eine effektive Arbeit akzeptable Größe, kann als repräsentatives Legislativorgan der Große Rat für jeweils 4 Monate gewählt werden. Bei diesem liegt dann mit Ausnahme von Verfassungsänderungen die Gesetzgebungskompetenz.


    Oberster Repräsentant des schwionischen Volks ist der Landeshauptmann, welcher grundsätzlich auch die Ämter des Präsidenten der Landesversammlung und des Großen Rats sowie als Landesstatthalter den Vorsitz des Regierungsrats inne hat. Mit Zustimmung des jeweiligen Gremiums kann er diese Funktionen übertragen. Der Landeshauptmann wird von der Landesversammlung für jeweils 6 Monate gewählt.


    Der Regierungsrat, die Exekutive der Republik, führt als Kollektivorgan unter Leitung des Landesstatthalters die Politik aus, welche der Landeshauptmann als Inhaber der Richtlinienkompetenz vorgibt. Der Regierungsrat wird mit Zustimmung des Großen Rats vom Landeshauptmann berufen. Seine Amtszeit entspricht der des Landeshauptmanns.


    Die Rechtssprechung ist dem Staatsgerichtshof übertragen. Dieser ist im Rahmen der turanischen Gerichtsverfassung Erstinstanzgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In Verfassungsstreitigkeiten innerhalb Schwions ist der Staatsgerichtshof oberste Instanz. Die Richter werden auf Vorschlag des Landeshauptmanns vom Großen Rat bzw. der Landesversammlung für jeweils 6 Monate berufen.


    4 Wirtschaft


    Die Wirtschaft setzt sich vor Allem aus der Landwirtschaft und dem Tourismus zusammen. Hinzu kommt die Textilproduktion in Setterich an der Swine.


    5 Gliederung


    Die Republik Schwion ist in 5 Landsbezirke gegliedert, welche sich noch heute an den historischen Kulturräumen orientieren. Die Landsbezirke wiederum sind in Landgemeinden gegliedert, welche jeweils die Gebiete mehrerer Kommunen (Orte, Siedlungen oder Städte) umfassen. In jeder Landgemeinde ist eine Kommune zum Gemeindezentrum bestimmt. Ausnahmen bilden 2 Gebiete im Landsbezirk Neuenburg (Transosninger Flur und Zentralosning) in welchen keine Gemeindezentren liegen und welche als Bezirksgebiete der Verwaltung des Landsbezirkes unterstehen.



    Liste der Landsbezirke


    Flagge Wappen Landsbezirk Hauptort Einwohner
    icon_nb.png wappen_nb_40.png Neuenburg Neuenburg 1.774.100
    icon_se.png wappen_se_40.png Setterich Setterich a.d. Swine 2.284.500
    icon_si.png wappen_si_40.png Sinai Leonsburg 2.418.700
    icon_st.png wappen_st_40.png Swinethal Hentschau 2.285.400
    icon_wl.png wappen_wl_40.png Währener Land Krienburg 2.427.900



    Liste der Landgemeinden


    Landgemeinde Gemeindezentrum Landsbezirk

    Einwohnerzahl

    Postleitzahlen
    Grenzland Uelikon Neuenburg

    41.800

    8940-8969
    Hentschtal Neuenburg Neuenburg

    465.900

    8800-8839
    Nemstein Nemstein Neuenburg

    394.000

    8870-8889
    Oberosning Ursikon Neuenburg

    42.600

    8970-8989
    Obersaxburg Obersaxburg Neuenburg

    542.700

    8900-8939
    Oberswinetal Zaisberg Neuenburg

    285.600

    8840-8869
    Transosninger Flur Bezirksgebiet Neuenburg

    700

    8990-8999
    Zentralosning Bezirksgebiet Neuenburg

    800

    8890-8899
    Nordsetterich Aha Setterich

    435.500

    8100-8149
    Schwonengau Herrenkrug Setterich

    418.100

    8150-8199
    Setterich a.d. Swine Setterich a.d. Swine Setterich

    945.800

    8000-8069
    Südsetterich Königsborn Setterich

    485.100

    8070-8099
    Æmmenthal Æmmenthal Sinai

    422.200

    8730-8769
    Gotland Leonsburg Sinai

    755.600

    8600-8649
    Ostkimmern Sokol Sinai

    342.700

    8770-8799
    Westgotland Arheim Sinai

    422.600

    8650-8699
    Westkimmern Ermanich Sinai

    475.600

    8700-8729
    Bergedorf Bergedorf Swinethal

    269.800

    8240-8269
    Hentschau Hentschau Swinethal

    582.400

    8200-8239
    Hentschmund Braunsfeld Swinethal

    607.300

    8370-8399
    Nidhausen Nidhausen Swinethal

    341.200

    8300-8329
    Obhausen Obhausen Swinethal

    208.800

    8270-8299
    Swinepfort Sankt Niklas Swinethal

    275.900

    8330-8359
    Auwald Camburg Währener Land

    212.400

    8440-8459
    Fernwald Fernwald Währener Land

    94.300

    8500-8519
    Herm Hermsbruck Währener Land

    352.400

    8570-8599
    Krienborn Arminsruh Währener Land

    118.300

    8480-8499
    Krienetal Krienburg Währener Land

    752.800

    8400-8439
    Mittelherm Hermsfurt Währener Land

    335.800

    8540-8569
    Oberherm hermsborn Währener Land

    339.700

    8520-8539
    Wahrhausen Wahrhausen Währener Land

    222.200

    8460-8479