Das Feuerwehrwesen der Ascaarunschen Eidgenossenschaft
Die Geschichte des Ascaarunschen Feuerwehrwesens begann im Jahre 1856 mit der Gründung der "Feuerschutztruppe Grippa" (truppa da protecziun cunter il fieu) in dem kleinen Ort Grippa.
Im Laufe der 1860er Jahre wurden nach und nach in immer mehr Orten und Städten Feuerschutztruppen gegründet.
Anfang der 1910er Jahre kam es den größeren Städten zur Einrichtung von Berufsfeuerwehren, die bestehenden Freiwilligen Feuerwehren wurden hierbei aufgelöst und die Mitglieder in die Berufsfeuerwehren übernommen.
Mitte der 30er Jahre kam es zur Gründung des Ascaarunschen Landesfeuerwehrverbandes (uniun naziunala da pumpiers), einem gemeinsamen Dachverband aller eidgenössischen Feuerwehren.
Er ist der gemeinsame Interessensvertreter aller Feuerwehren der EIdgenossenschaft und arbeitet eng mit dem zuständigen Landesfeuerwehrkommandanten zusammen.
War seit 1955 immer ein Mitglied der Landesregierung für das Feuerwehrwesen zuständig, so wurde mit dem Landesfeuerwehrgesetz der Ascaaronischen Eidgenossenschaft (Lescha da pumpiers naziunala da la Confederaziun Ascaaruniac) das Amt des Landesfeuerwehrkommandanten (Cumandant naziunal da pumpiers) geschaffen.
Dieser ist für die Verwaltung des Landesfeuerwehrregisters (Register naziunal da pumpiers) zuständig, kommandiert die Landesfeuerwehrreserve (Reserva naziunala da pumpiers) und berät die Landesregierung in Dingen des Brandwesens wobei er auch Verordnungen vorlegen kann.
Zusätzlich unterhalten die Bezirkshauptstädte jeweils einen Zug der Landesfeuerwehrreserve, welche in Katastrophenfällen und zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren herangezogen wird.
Organisationsformen
In Ascaarun gibt es drei Arten von Feuerwehren:
- Berufsfeuerwehren
- Freiwillige Feuerwehren
- Betriebsfeuerwehren
Berufsfeuerwehren sind in den 9 größten Städten des Landes vorhanden und bestehen aus Hauptamtlichen Mitarbeitern:
- Aldein
- San Crestin
- Badia
- Partschins
- Schenna
- Berino
- Bulsan
- Val Fitsch
- Naturns
Die Wehren in Badia, Naturns und Berino beherbergen und unterhalten zusätzlich einen Zug der Landesfeuerwehrreserve, sowie die jeweilige Bezirksalarmzentrale (Centrala d'alarm).
Freiwillige Feuerwehren sind in fast jedem Ort Ascaaruns vorhanden und Stellen die tragende Säule des Ascaarunschen Feuerwehrwesens dar.
Von den 42 gemeldeten Feuerwehren sind 33 Freiwillige Feuerwehren, was einen Freiwilligenanteil von 79% ergibt.
Betriebsfeuerwehren sind bisher noch nicht eingerichtet worden, da sich größere Gewerbebetriebe nur in den Städten befinden und somit durch eine Berufsfeuerwehr mit entsprechender Mannschaftsstärke geschützt werden können.
Alarmierung
Die Alarmierung der Feuerwehren erfolgt durch die drei Zentralen Bezirksalarmzentralen, welche in den Bezirkshauptstädten Berino, Badia und Naturns eingerichtet sind.
Diese dienen als Leitstelle für sämtliche Notrufe des jeweiligen Bezirks.
Die Alarmzentralen sind unter dem Landesnotruf 822 und dem föderationsweiten Notruf rund um die Uhr erreichbar.
Betreiber der Alarmzentralen ist die jeweilige Feuerwehr mit Unterstützung der jeweiligen Gemeinde, in deren Einsatzgebiet die Alarmzentrale eingerichtet wird.
Besetzt werden die Alarmzentralen von Hauptamtlichen Mitarbeitern der zuständigen Berufsfeuerwehr und freiwilligen Mitarbeitern, welche vornehmlich aus den Wehren des Bezirkes kommen.
Die Aufgaben der Alarmzentralen umfassen:
1. die Annahme eingehender Notrufe und Alarmmeldungen von Alarmanlagen,
2. die Alarmierung der Einsatzkräfte (Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehren) über sämtliche zur Verfügung stehende Alarmierungsmittel,
3. die Unterstützung und Koordination während des Einsatzes (Nachalarmierungen, Anfordern von Sonderkräften),
4. die Einsatzdokumentation,
5. die Warnung der Bevölkerung in Falle von Katastrophen und Großschadenslagen und
6. die Überprüfung der Warn- und Alarmierungssysteme auf Funktionstüchtigkeit.
Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt, über tragbare Funkmeldeempfänger (Tgip), via Mobilfunk-Kurzmitteilung (Radiotext), über Sirenen, via BOS-Sprechfunk (Communicaziun per radiotelefon) oder
über örtliche Druckknopfmelder (Dispositiv da clom d'urgenza).
Zur Alarmierung der Wehren und der Bevölkerung über Sirenen werden verschiedene Signale verwendet:
1. Warnung (herannahende Gefahr): dreiminütiger Dauerton;
2. Gefahr (unmittelbare Gefahr): einminütiger auf- und abschwellender Dauerton;
3. Entwarnung (Ende der Gefahr): einminütiger Dauerton;
4. Feuerwehralarm: dreimal 15 Sekunden Dauerton mit zweimal 7 Sekunden Unterbrechung;
5. Sirenenprobe: 15 Sekunden dauernder Dauerton
Seit kurzem werden auch Funkmeldeempfänger und Mobilfunk-Kurzmitteilungen zur Alarmierung verwendet, dies geschieht meist zur stillen Alarmierung bei Einsätzen ohne Gefahr im Verzug wie Fahrzeugbergungen und kleineren Schadstoffeinsätzen.
Zusätzlich wird bei allen Alarmierungsmitteln, außer der Sirenen, die Art des Einsatzes, Einsatzort und Uhrzeit der Alarmierung als Kurztext übermittelt.
Ausbildung
Die Ausbildung der Feuerwehrmitglieder erfolgt in der Landesfeuerwehrschule (Scola naziunala da pumpiers) in Badia.
In der seit Ende 2014 fertiggestellten Einrichtung findet die Ausbildung der Feuerwehrmitglieder auf Basis eines Modul-Systems statt, die Lehrgänge sind in einzelne Module gegliedert.
Die Ausbildung findet selbstverständlich auch in den einzelnen Feuerwehren statt, zum Beispiel die Vorbereitung auf den Lehrgang "Truppführer", umgangssprachlich auch "Grundkurs" genannt.
Hier erfolgt die Ausbildung der Mitglieder in den Bereichen "Der Trupp in Löschfahrzeugen" und "Der Trupp in Rüstfahrzeugen" bei den jeweiligen Wehren mit deren Gerät und Fahrzeugen.
Der Abschluss des Lehrganges erfolgt durch eine Prüfung mit Theorieteil (schriftliche Prüfung) und Praktischem Teil (Aufbau Zubringerleitung, Löschangriff, Menschenrettung, Aufbau Brandschutz und Verkehrssicherung) an der Landesfeuerwehrschule.
Mit Abschluss des Lehrganges "Truppführer" erhält das Feuerwehrmitglied den Dienstgrad "Feuerwehrmann".
Dienstgrade
Bild | Bezeichnung | Vorraussetzungen und mögliche Funktion |
Probefeuerwehrmann (PFM) | - Beitritt zur Feuerwehr
- Überstellung von der Feuerwehrjugend |
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Feuerwehrmann (FM) | - 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst
- erfolgreicher Abschluss "Truppführer" |
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Oberfeuerwehrmann (OFM) | - 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst | |
Löschmeister (LM) | - 11 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
oder - Gruppenkommandantenlehrgang - Funktion als Gruppenkommandant - Funktion als Gruppenkommandantstv - Feuerwehrjugendführer |
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Oberlöschmeister (OLM) | - 16 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
- Funktion als Gruppenkommandant - Funktion als Ausbilder - Feuerwehrjugendführer |
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Brandmeister (BM) | - 21 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
oder - Zugskommandantenlehrgang - Funktion als Zugskommandant - Funktion als Zugskommandantstv - Funktion als Ausbilder - Funktion als Zeugmeister - Funktion als Fahrmeister - Feuerwehrjugendführer |
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Oberbrandmeister (OBM) | - 26 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
- Funktion als Zugskommandant - Funktion als Ausbilder - Funktion als Zeugmeister - Funktion als Fahrmeister - Feuerwehrjugendführer |
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Brandinspektor (BI) | - Feuerwehrkommandantenlehrgang
- Funktion als Feuerwehrkommandantstv |
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Oberbrandinspektor (OBI) | - Feuerwehrkommandantenlehrgang
- Funktion als Feuerwehrkommandant |
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Feuerwehrkurat (FKUR) | - erfolgreicher Abschluss "Truppführer"
- Geistlicher im Feuerwehrdienst |
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Feuerwehrarzt (FARZT) | - erfolgreicher Abschluss "Truppführer"
- Arzt im Feuerwehrdienst |
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Feuerwehrjurist (FJUR) | - erfolgreicher Abschluss "Truppführer"
- Jurist im Feuerwehrdienst |
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Feuerwehrtechniker (FT) | - erfolgreicher Abschluss "Truppführer"
- Abgeschlossenes Studium einer technischen Hochschule - Sachverständiger für technische Sparten des Feuerwehrwesens |
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Sachberarbeiter (SB) | - erfolgreicher Abschluss "Truppführer"
- Abschluss der fachbezogenen Ausbildungsmodule an der ALFWS - Sachbearbeiter Nachrichtendienst - Sachbearbeiter Atemschutz - Sachbearbeiter Feuerwehrmedizinischer Dienst - Sachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit - Sachbearbeiter Schadstoffdienst - Sachbearbeiter Strahlenschutz - Sachbearbeiter Feuerwehrgeschichte |
Weiterführende Informationen:
- Dienstordnung und Dienstanweisungen des Landesfeuerwehrkommandanten