Föderationsländer

  • Föderationsländer

    Nach Artikel 16 der Föderationsverfassung gliedert sich das Staatsgebiet der Turanischen Föderation in die Länder:


    Föderationsland Hauptstadt
    Freistaat Turanien Freyburg
    Republik Neuturanien Bergen
    Republik Schwion
    Setterich an der Swine
    Staat San Bernardo Bahía de Flores
    Ascaaronische Eidgenossenschaft Berino



    Die Länder verwalten sich nach Maßgabe der Landesgesetze und der Verfassung selbst. Die politische und gesellschaftliche Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen.


    An der Gesetzgebung der Föderation wirken die Länder über den Föderationsrat mit. Diesem steht nach der Verfassung nicht nur das Gesetzesinitiativrecht sondern auch ein Vetorecht gegen Beschlüsse der Nationalversammlung zu. Einen ablehnenden Beschluss der Föderationsrats wiederum kann die Nationalversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit überstimmen.