Nach Artikel 16 der Föderationsverfassung gliedert sich das Staatsgebiet der Turanischen Föderation in die Länder:
Föderationsland | Hauptstadt |
Freistaat Turanien | Freyburg |
Republik Neuturanien | Bergen |
Republik Schwion |
Setterich an der Swine |
Staat San Bernardo | Bahía de Flores |
Ascaaronische Eidgenossenschaft | Berino |
Die Länder verwalten sich nach Maßgabe der Landesgesetze und der Verfassung selbst. Die politische und gesellschaftliche Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen.
An der Gesetzgebung der Föderation wirken die Länder über den Föderationsrat mit. Diesem steht nach der Verfassung nicht nur das Gesetzesinitiativrecht sondern auch ein Vetorecht gegen Beschlüsse der Nationalversammlung zu. Einen ablehnenden Beschluss der Föderationsrats wiederum kann die Nationalversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit überstimmen.