Ausführende Gewalt auf Ebene der Föderation ist gemäß Teil 6 der Föderationsverfassung die Regierung der Föderation, kurz Föderationsregierung.
Die Föderationsregierung besteht aus dem Präsidenten der Föderation und den von ihm ernannten Föderationsministern. Der Präsident der Föderation wird von der Nationalversammlung für eine Amtszeit von 4 Monaten gewählt und vom Generaladministrator, dem Staatsoberhaupt der Föderation, ernannt. Während seiner Amtszeit kann dem Präsident der Föderation von der Nationalversammlung mit den Stimmen der Mehrheit ihre Mitglieder das Misstrauen ausgesprochen und er vom Generaladministrator entlassen werden.
Die fachliche und personelle Zusammensetzung der Föderationsregierung liegt in der Hand des Präsidenten der Föderation. Er allein ernennt und entlässt die Föderationsminister. Die Amtszeit aller Mitglieder der Föderationsregierung ist an die Amtszeit des Präsidenten der Föderation gebunden. Jede Beendigung seines Amtes führt zum Ende der Amtszeit aller Föderationsminister. Ein Föderationsminister ist vom Präsidenten der Föderation als sein Stellvertreter zu ernennen.
Innerhalb der Föderationsregierung besitzt der Präsident der Föderation die Richtlinienkompetenz, in deren Rahmen alle Föderationsminister die ihnen übertragenen Geschäftsbereiche selbständig und eigenverantwortlich führen.
Der Präsident der Föderation ist oberster Repräsentant der Föderation im Ausland und Oberbefehlshaber der turanischen Streitkräfte. Er ernennt grundsätzlich alle Beamten der Föderation, die Offiziere der Streitkräfte und die von der Nationalversammlung gewählten und vom Föderationsrat bestätigten Richter des Obersten Gerichtshofes.
Im Gesetzgebungsverfahren steht der Föderationsregierung das Recht zu, Gesetzesvorlagen in die Nationalversammlung einzubringen.