Staatsregierung (Turanien)

  • Exekutive des Freistaats Turanien

    Auf der Grundlage von Teil II des Staatsgrundgesetzes bilden die Staatsminister gemeinsam mit dem Kanzler die Staatsregierung und damit das Exekutivorgan des FreistaatsTuranien.


    Der Kanzler, der gleichzeitig die Funktion des Staatsoberhaupts des Freistaats inne hat, führt die Geschäfte der Staatsregierung, deren Mitglieder von ihm ernannt und entlassen werden.Die Ressortverteilung und die Verantwortlichkeiten der Staatsminister bestimmt der Kanzler, während die Staatsministerien im Rahmen seiner Geschäftsführungsbefugnis von den Staatsministern eigenverantwortlich geführt werden.


    Der Kanzler wird vom Landtag für die Dauer von zwölf Monaten gewählt. Er kann vorzeitig nur bei gleichzeitiger Neuwahl eines Nachfolgers abgewählt werden. Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung kann der Landtag dem Kanzler einen Stellvertreter an die Seite stellen.