Regierung (Neuturanien)

  • Exekutive der Republik Neuturanien

    Artikel 4 der Verfassung der Republik Neuturanien (Stjórnarskrá Lýðveldisins Vestreyjas) bestimmt den Gesetzessprecher (Lögmaður) als Ersten Minister (Forsætisráðherra) zum Vorsitzenden der Regierung (Ríkisstjórn) der Republik, deren Minister (Ráðherra) er ernennt und entlässt.


    Der Erste Minister vertritt die Republik bei der Föderation, ist somit der Vertreter Neuturaniens im Föderationsrat


    Als Gesetzessprecher wird der Erste Minister alle 6 Monate vom Allthing (Alþingi) neu gewählt. Er kann während seiner Amtszeit vom Allthing jederzeit durch die Wahl eines neuen Gesetzessprechers ersetzt werden..