Landesregierung (Ascaaron)

  • Exekutive der Ascaaronischen Eidgenossenschaft

    In Ascaaron wird die Landesregierung (Regenza naziunala) auf der Grundlage von Artikel 3 des Abschnitts II des Grundgesetzes über den Staatsaufbau (Lescha Fundamentala da la structura dal stadi) durch den Landesratsvorsitzenden (President dal Cussegl naziunal) sowie die durch ihn mit Zustimmung des Landesrats (Cussegl naziunal) berufenen Mitglieder gebildet.


    Bei der Berufung von Mitgliedern der Landesregierung sollen die fünf Häuser als Träger der Staatsgewalt (Artikel 3 des Abschnitts I des Grundgesetzes über den Staatsaufbau) möglichst gleich berücksichtigt werden.


    Der Landesratsvorsitzende wird vom Landesrat für jeweils 3 Monate gewählt. Er vertritt die Eidgenossenschaft auch gegenüber der Föderation, ist also Mitglied im Föderationsrat.


    Innerhalb der Landesregierung sind deren Mitglieder dem Landesratsvorsitzenden gegenüber weisungsgebunden. Gegenüber dem Landesrat ist die gesamte Landesregierung rechenschafts- und auskunftspflichtig.


    Als oberste Verwaltungsbehörde fungiert das Amt der Landesregierung (Administraziun per la Regenza naziunal), welches unter Leitung eines Landesamtsdirektors (Directur d'Administraziun per la Regenza naziunal) steht und die Landesregierung bei der administrativen Verwaltung und Vollziehung des Landes unterstützt.


    Landesregierung und Amt der Landesregierung haben ihren Sitz im Palais da la regenza, Arbeiter-Allee 1 in 9300 Berino.


    Landesregierungsgebäude in Berino