B411 - Unternehmensrechtsformengesetz (URFG-SBE)

verkündet

in Kraft getreten

geändert

durch

Änderung in Kraft

17.11.2017

18.11.2017





Ley de las Formas jurídicas de las Compañías

Gesetz über die Unternehmensrechtsformen

- Unternehmensrechtsformengesetz (URFG-SBE)



§ 1 Definition

Mit diesem Gesetz legt der Estado in Überstimmung mit Paragraf 23 des Körperschaftsgesetzbuchs der Turanischen Föderation die bernardischen Bezeichnungen der Rechtsformen von Unternehmen und Stiftungen fest.


§ 2 Rechtsformen

Die bernardische Bezeichnung für

1. Einzelunternehmung ist „Empresa“;

2. Unternehmensgesellschaft ist „Sociedad“;

3. Gesellschaft auf Aktien ist „Sociedad accionista“;

4. Genossenschaft ist „Cooperativa“;

5. Stiftung ist „Fundación“.


§ 3 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch die Asamblea Popular in Kraft.