S6011 - Polizeidienstverordnung 01-2016 (PolDV 01-2016-SWI)

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in Kraft getreten

geändert

durch

Änderung in Kraft

04.05.2016

04.05.2016


Polzeidienstverordnung 01-2016

- (PolDV 01-2016) -



Dienstgradabzeichen der Abteilungen Schutzpolizei und Sicherheitskommando


Zur Umsetzung des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absätze 4 bis 6 und § 1 Absatz 3 des Gesetzes über die Polizei in der Republik Schwion (PolG) verordnet der Landespolizeikommandant:


Die nach § 5 Absatz 1 PolG von den Beamten der Abteilungen Schutzpolizei und Sicherheitskommando zur Bezeichnung ihres Dienstgrades auf der Uniform zu tragenden Schulterklappen haben den Vorlagen nach Anlage 1 zu dieser Dienstverordnung zu entsprechen.

  1. Angehörige der Schutzpolizei und des Sicherheitskommandos in Ausbildung („Anwärter“) gemäß § 1 Absatz 3 PolG tragen die gleiche Uniform wie die Beamten mit Schulterklappen, welche entsprechend dem Ausbildungsziel die Dienstgrade „Polizeianwärter“ oder „Offiziersanwärter“ kennzeichnen.
  2. An den Dienstmützen der Uniformen tragen die Angehörigen der Schutzpolizei und des Sicherheitskommandos das Emblem der Schwionischen Polizei entsprechend der Vorlage in Anlage 1 zu dieser Dienstverordnung.
  3. Die Farbe der Basis der Schulterklappen ist Schwionischblau (Hexcode #006699) und entspricht der Farbe der Uniformen.
  4. Tressen und Sterne auf Schulterklappen und die Basis der Dienstmützenembleme bestehen aus silber- bzw. goldfarbigem Metall. Auf Spezialuniformen können diese in hellgrauem (Hexcode #cccccc) oder goldfarbenem (Hexcode #ffd700) Stoff ausgeführt werden.
  5. Die Schulterklappen der Mannschaften (§5 (4) PolG) und der Polizeianwärter besitzen eine umlaufende schmale silberne Tresse und für Beamte dienstgradabhängig einen bis vier kleine silberne Sterne.
  6. Die Schulterklappen der Offiziere (§5 (5) PolG) und der Offiziersanwärter besitzen eine umlaufende breite silberne Tresse und für Offiziere dienstgradabhängig einen bis drei große silberne Sterne.
  7. Die Schulterklappen der leitenden Offiziere (§5 (6) PolG) besitzen zwei umlaufende breite goldene Tressen und dienstgradabhängig einen bis drei große goldene Sterne.
  8. Mannschaften, Polizeianwärter, Offiziere und Offiziersanwärter tragen an den Dienstmützen das Polizeiemblem mit silberner Basis.
  9. Leitende Offiziere tragen an den Dienstmützen das Polizeiemblem mit goldener Basis.


Diese Dienstverordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



Anlage 1 zur Polizeidienstverordnung 01-2016


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