27. Oktober 2021 um 09:41 #21 Turanische Föderation Der Generaladministrator Büro des Generaladministrators ErnennungsurkundeNach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.Im zweiten Wahlgang der Wahl zum Präsidenten der Föderation vom 27. September bis zum 3. Oktober 2021 ist es keinem der Bewerber gelungen, mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich zu vereinen. Stattdessen erhielten beide Bewerber dieselbe Stimmenzahl. Erhalten die Kandidaten bei einem zweiten Wahlgang dieselbe Stimmenzahl und ist die Ermittlung eines Wahlsiegers dadurch nicht möglich, bestimmt gemäß Paragraf 7 Absatz 3 des Föderationswahlgesetzbuchs der Generaladministrator den Wahlsieger.In Übereinstimmung damit bestimme ich hiermit Frau Peta Egmont zur Wahlsiegerin und ernenne sie gemäß Art. 31 Satz 3 der Verfassung zur Präsidentin der Föderation.Turan, den 27. Oktober 2021Sigurd ThorwaldGeneraladministratorFür die Richtigkeit:Mina Maria TettnangUrkundsbeamtin der Generaladministratur
3. Mai 2022 um 12:57 #22 Turanische Föderation Der Generaladministrator Büro des Generaladministrators ErnennungsurkundeNach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.In der Wahl vom 11. April bis zum 17. April 2022 haben die Wähler Frau Peta Egmont in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.Turan, den 3. Mai 2022Sigurd ThorwaldGeneraladministratorFür die Richtigkeit:Mina Maria TettnangUrkundsbeamtin der Generaladministratur Aufgrund der ChiViD-Infektion des Generaladministrators wird die Vereidigung der Präsidentin ohne Thorwalds Anwesenheit vonstatten gehen müssen. Zu seinem Vertreter bei der Zeremonie in der Hofburg bestimmt das Staatsoberhaupt Attila Saxburger, den Landeshauptmann von Schwion.
24. Januar 2023 um 09:50 #23 Turanische Föderation Der Generaladministrator Büro des Generaladministrators ErnennungsurkundeNach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.In der Wahl vom 26. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 haben die Wähler Frau Peta Egmont in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.Turan, den 24. Januar 2023Sigurd ThorwaldGeneraladministratorFür die Richtigkeit:Mina Maria TettnangUrkundsbeamtin der Generaladministratur
31. Juli 2023 um 12:45 #24 Turanische Föderation Der Generaladministrator Büro des Generaladministrators ErnennungsurkundeNach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.In der Wahl vom 3. Juli bis zum 9. Juli 2023 haben die Wähler Frau Peta Egmont in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.Turan, den 31. Juli 2023Sigurd ThorwaldGeneraladministratorFür die Richtigkeit:Mina Maria TettnangUrkundsbeamtin der Generaladministratur
25. März 2024 um 15:05 #25 Turanische Föderation Der Generaladministrator Büro des Generaladministrators ErnennungsurkundeNach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.In der Wahl vom 18. März bis zum 24. März 2024 haben die Wähler Frau Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.Turan, den 25. März 2024Sigurd ThorwaldGeneraladministratorFür die Richtigkeit:Mina Maria TettnangUrkundsbeamtin der Generaladministratur