Beiträge von Sigurd Thorwald

    Turanische Föderation
    Nationalversammlung
    Der Präsident


    Wählerverzeichnis für das 2. Kalenderhalbjahr 2022



    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis 2/2022 ist am 23. September 2022 um 13 Uhr verstrichen.

    Als Ergebnis wird festgestellt, dass folgende Personen im nunmehr gültigen Wählerverzeichnis für das erste Kalenderhalbjahr 2022 eingetragen sind:


    Hans von Brunnstatt, Setterich an der Swine

    Finn Jakob Henriksson, Königsberg

    Matthew Hernandez, Leonsburg

    Attila Saxburger, Neuenburg

    Sigurd Thorwald, Niederfeldern


    Die Eingetragenen haben gemäß Artikel 19 der Verfassung der Turanischen Föderation Sitz und Stimme in der Nationalversammlung. Nicht Eingetragene weise ich auf ihr nachträgliches Antragsrecht gemäß § 17 des Volksgesetzbuchs der Turanischen Föderation hin.


    Turan, den 23. September 2022


    gez.

    i.V. Thorwald


    Turanische Föderation
    Nationalversammlung
    Der Präsident


    Verfügung NV/W/4/2022


    Gemäß Artikel 19a der Verfassung der Turanischen Föderation und Paragraf 15 Absatz 1 des Föderationswahlgesetzbuchs (FWGB) wird die Nationalversammlung für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Die Legislaturperiode der Nationalversammlung endet demnach am 11. November 2022. Daher lege ich hiermit gemäß Paragraf 5 Absatz 2 FWGB in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 6 FWGB in den jeweils geltenden Fassungen fest, dass die


    Wahl zur Nationalversammlung


    im Zeitraum vom 14. November 2022, 0 Uhr, bis zum 20. November 2022, 18 Uhr, stattfinden wird.

    Gemäß Artikel 19 Föderationsverfassung und Paragraf 14 Absatz 1 FWGB ist Mitglied der Nationalversammlung, wer im Wählerverzeichnis registriert ist, und darüber hinaus, wer durch Wahl dazu bestimmt wurde. Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis registriert sind, sind gemäß Paragraf 5 Absatz 3 FWGB aufgefordert, an dieser Stelle bis spätestens 6. November 2022 um 24 Uhr bekanntzugeben, ob sie zu der o.g. Wahl als Einzelkandidaten oder mit einer Wahlliste antreten. Wahllisten dürfen gemäß Paragraf 15 Absatz 2 FWGB auch Personen angehören, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese Personen, die gemäß Paragraf 5 Absatz 3 namentlich zu nennen sind, müssen Staatsangehörige der Föderation sein.
    Wahlberechtigte, die noch keine gültige E-Mailadresse hinterlegt haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Andernfalls ist eine Zustellung der Wahlbenachrichtigung unter Umständen nicht möglich.


    Turan, den 31. Oktober 2022


    Sigurd Thorwald

    Wahlleiter


    Hallo Herr Schwonländer! Ich bin tatsächlich ohne Begleitung hier. Meiner Frau war heute nicht nach Hofbräuhaus. Wenn bei Ihnen noch Platz ist, komme ich gerne mit Ihnen mit.


    Grüßt auch den Außenminister.