Stimadas dunnas e preziads signurs, als zweiten Tagesordnungspunkt möchte ich die nun schon seit Jahren angedachte, geforderte und in meinen Augen auch dringende Verfassungsreform anstoßen.
Unser Grundgestz, das Gesetz über den Staatsaufbau, datiert ja nun schon aus dem Jahr 2013, also dem Jahr, als Ascaaron Teil der Turanischen Föderation wurde. Die Wurzeln dieses Grundgesetzes reichen jedoch noch weiter zurück, in die Zeit, als die Eidgenossenschaft noch ein selbständiger und unabhängiger Staat war. Die wichtigsten verfassungsrechtlichen Regelungen über den Staatsaufbau, das parlamentarische System und die Organisation der Regierungsarbeit gründen in unserer sehr langen Tradition und Geschichte. Manche dieser Regelungen scheinen mittlerweile etwas aus der Zeit gefallen, ja in gewissem Maße anachronistisch.
Wir stehen daher, und das ist meine feste Überzeugung, vor der historischen Aufgabe, zuerst zu prüfen, welche Elemente unserer Verfassung auch in der heutigen Zeit noch Sinn machen und Bestand haben können uns solle, und welche Regelungen dringen angepasst, neu gefasst oder ersetzt werden müssen. Und dann kommt uns die Aufgabe zu, diese Prüfungsergebnisse umzusetzen und in ein neues Grundgesetz zu fassen.
Wir können Änderungen unseres Grundgesetzes nur durch eine Neufassung des Gesetzes umsetzen, da der 4. Artikel in Abschnitt III unseres aktuell gültigen Grundgesetzes die Änderung von Gesetzen ausschließt und nur die Außerkraftsetzung und dann die Neuverabschiedung eines Gesetzes vorsieht.
Ich würde mich freuen, wenn die Häuser ihre Vorstellungen für dringende Änderungen an der Verfasstheit unseres Landes hier einbringen könnten, damit wir dann ein von einer breiten Mehrheit mitzutragendes neues Grundgesetz erarbeiten können.