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Änderung in Kraft
04.05.2016
Polzeidienstverordnung 01-2016
- (PolDV 01-2016) -
Dienstgradabzeichen der Abteilungen Schutzpolizei und Sicherheitskommando
Zur Umsetzung des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absätze 4 bis 6 und § 1 Absatz 3 des Gesetzes über die Polizei in der Republik Schwion (PolG) verordnet der Landespolizeikommandant:
Die nach § 5 Absatz 1 PolG von den Beamten der Abteilungen Schutzpolizei und Sicherheitskommando zur Bezeichnung ihres Dienstgrades auf der Uniform zu tragenden Schulterklappen haben den Vorlagen nach Anlage 1 zu dieser Dienstverordnung zu entsprechen.
Diese Dienstverordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlage 1 zur Polizeidienstverordnung 01-2016