Begnadigungserlass


  • Begnadigungserlass


    Staatsratsvorsitzender der Flandrischen Demokratischen Republik

    §1 Begnadigung

    Alle Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten verurteilt wurden, werden hiermit begnadigt. Die Vollstreckung der Strafen dieser Personen wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, und die betroffenen Personen sind unverzüglich aus der Haft zu entlassen.


    §2 Ausnahme

    Von diesem Erlass ausgenommen sind Personen, die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Terrorismus oder anderen schwerwiegenden Delikten verurteilt wurden.


    §3 Überprüfung

    Die zuständigen Justizorgane sind angewiesen, alle betroffenen Fälle unverzüglich zu überprüfen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Erlasses zu ergreifen.


    §4 Schlussbestimmungen

    Dieser Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Flandrischen Demokratischen Republik in Kraft.


    Marcksfurth, 28. September 2023


    Erich Wolff

    Staatsratsvorsitzender

    Erich Wolff

    Staatsratsvorsitzender der Flandrischen Demokratischen Republik


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