Begnadigungserlass
Staatsratsvorsitzender der Flandrischen Demokratischen Republik
§1 Begnadigung
Alle Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten verurteilt wurden, werden hiermit begnadigt. Die Vollstreckung der Strafen dieser Personen wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, und die betroffenen Personen sind unverzüglich aus der Haft zu entlassen.
§2 Ausnahme
Von diesem Erlass ausgenommen sind Personen, die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Terrorismus oder anderen schwerwiegenden Delikten verurteilt wurden.
§3 Überprüfung
Die zuständigen Justizorgane sind angewiesen, alle betroffenen Fälle unverzüglich zu überprüfen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Erlasses zu ergreifen.
§4 Schlussbestimmungen
Dieser Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Flandrischen Demokratischen Republik in Kraft.
Marcksfurth, 28. September 2023
Erich Wolff
Staatsratsvorsitzender