Beiträge von Wirtschaftszentrum

    Sehr gut, dann hätten wir den Antrag komplett. Selbstverständlich bekommen Sie eine Kopie des Antrags für Ihre Unterlagen.

    Wir würden uns freuen, wenn weitere pottyländische Unternhemen in der Föderation aktiv werden.


    Der Antrag wird nun umgehend bearbeitet. Das dauert im Normfall nur wenige Stunden. Aber unabhängig davon kann das Unternehmen schon seine wirtschaftlichen Aktivitäten aufnehmen. Eintragungsdatum im Firmenbuch und danach auch im Körperschaftsregister wird immer der Tag der Antragstellung.


    Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen ULTRAPLEX Kinocenter viel Erfolg.

    Werte Frau Assar d'Or, es ist nicht so kompliziert, wie es Ihnen womöglich erscheint. In Turanien muss ist die gesetzliche Regelung für ausländische Unternehmen, die in der Föderation wirtschaftlich tätig werden wollen halt so, dass sie eine Niederlassung als wirtschaftliche Körperschaft mit einem Sitz innerhalb der Föderation registrieren müssen. Das hat den Hintergrund, dass potentielle Geschäftspartner und staatliche Organe und Einrichtungen einen Ansprechpartner innerhalb der Föderation haben müssen.


    Wenn nun ein ausländisches Unternehmen keine selbständiges Unternehmen hier in Turanien gründen will, sondern nur eine Zweigniederlassung oder Außenstelle, egal wie das im Heimatland des Unternehmens bezeichnet oder organisiert wird, ist in der Föderation nach turanischem Recht eine selbständige wirtschaftliche Körperschaft einzurichten, deren einziger Inhaber, nach gutem amtsturanisch Teilhaber, das ausländische Unternehmen ist. Eine Niederlassung in Turanien zu eröffnen ist halt nicht ganz so einfach mit der Neueröffnung eines weiteren Kinos in Pottyland zu vergleichen. ULTRAPLEX begibt sich ja aber auch in ein anderes Land mit eigenen rechtlichen Regelungen.


    Aber lange Rede kurzer Sinn, gestatten Sie mir, dass ich Ihnen bei der Ausstellung des Antrags behilflich bin, so wie ich Ihre Ambitionen für ULTRAPLEX verstanden habe.


    Antrag auf Unternehmensgründung


    Name des Unternehmens: ULTRAPLEX Kinocenter Turanien

    Unternehmensform(Einzelunternehmung/ Gesellschaft aus Aktien/ Genossenschaft): Einzelunternehmen

    Geschäftsführer: UPE - United Pottyland Enterprises, vertreten durch König Potty; stellvertretende Geschäftsführerin: Janine Kissberg

    Teilhaber: ULTRAPLEX Kinocenter, Potopia, Königreich Pottyland

    Branche(Gewerbe/ Industrie/ Handel/ Dienstleistung): Unterhaltung

    Tätigkeit des Unternehmens: Vorführen von Filmen nebst kinoüblicher Gastronomie

    Startkapital:

    Hauptsitz(Link zum Firmensitz sofern vorhanden): http://upe.pottyland.de/ultraplex - Postanschrift in Pottyland: Potopia Straße 15, 0102 Potopia
    Postanschrift in Turanien: Neue Zollhofer Straße 122, 2030 Turan

    Kontonummer:

    Vorhandene Arbeiter:

    Der Sachbearbeiter nimmt den Antrag entgegen und sieht ihn gleich durch


    Sehr geehrte Frau Assar d'Or, der Antrag geht soweit in Ordnung. Eine Frage hätte ich nur: Sie geben als Teilhaber das Königreich Pottyland an. Unter diesen Voraussetzungen würde es sich bei dem Unternehmen ULTRAPLEX Kinocenter hier in Turanien um ein selbständiges Unternehmen mit ausschließlichem Hauptsitz in Turan handeln, quasi um ein weitgehend unabhängiges Schwesterunternehmen zum ULTRAPLEX Kinocenter in Pottyland, Ist das so vorgesehen? In Ihrer Voranfrage hatten Sie noch von einem Tochterunternehmen gesprochen. Dann wäre als Teilhaber das ULTRAPLEX Kinocenter in Pottyland einzutragen. In diesem Fall würde ich dann auch empfehlen, in den Namen des Tochterunternehmens einen lokalen Bezug aufzunehmen, so zum Beispiel ULTRAPLEX Kinocenter Turanien.

    In Ordnung. Dann würde eine solche Niederlassung in der Föderation nach den Bestimmungen im Teil III unseres Körperschaftsgesetzes als Einzelunternehmen mit einer 100-prozentigen Inhaberschaft des ausländischen Hauptunternehmens im Firmenbuch und auch im KRW, dem Körperschaftsregister Wirtschaft eingetragen. Als Beispiel, wie dies funktioniert, möchte ich Ihnen den Eintrag des Außenbüros der Fuchsener Bahn benennen, welches auch die Zweigniederlassung eines ausländischen Staatsunternehmens ist.


    Nehmen SIe für die erforderliche Anmeldung bitte das Formular "Antrag auf Unternehmensgründung". Diese Gründung bezieht sich dabei nur auf die Niederlassung in der Föderation. Bitte beachten Sie, dass für derartige Niederlassungen neben den Angaben zum Hauptsitz im Ausland auch eine zustellfähige Anschrift der Niederlassung innerhalb der Föderation erforderlich ist. Angaben zu Startkapital, Kontonummer und Vorhandenen Arbeitern sind bei der Anmeldung vorerst entbehrlich.

    Dem Antragsteller wird mitgeteilt, dass die Eintragung erfolgt ist und die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden kann. Der Meldestelle beim TRZ wird mitgeteilt, man möge das Unternehmen mit der FIrmenbuchnummer 34 bitte ins Körperschaftsregister aufnehmen.

    Die ANträge wurden sämtlichst bearbeitet und alle Änderungen und Neugründungen wurden im Firmenbuch aktualisiert bzw. hinzugefügt. Der zuständigen Stelle beim TRZ wird mitgeteilt, dass die Unternehmen mit den Firmenbuchnummern 12, 29, 30, 31, 32, & 33 bitte ins TRZ eingetragen werden sollen bzw. Nr. 12 aktualisiert werden soll.

    Man teilt allen Unternehmen die die Neugründung beantragt haben mit, dass die Eintragung ins Firmenbuch mit 31.01. erfolgt, die Geschäftstätigkeit somit mit 31.01. aufgenommen werden kann.
    Weiters wird beim TRZ ein Antrag zur Eintragung der im FIrmenbuch eingetragenen Unternehmen beantragt - die entsprechende Liste ist gerade in Vorbereitung.

    auch diese Anträge werden in Bearbeitung gegeben