Wieso das?
Beiträge von Werner Mangold
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Das findet meine Zustimmung.
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Genau das sage ich doch.
Was hat der denn gegen mich?!
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Ich sehe kein Patt, Herr Kollege. Zwei gegen einen - das ist eine Mehrheit für den Nahverkehr. Der Herr Staatssekretär kann selbstverständlich seine Meinung äußern, aber stimmberechtigt ist er nicht.
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Mehrheit ist Mehrheit. Also der Nahverkehr.
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Ich kann damit gut leben.
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Tatsache ist, dass die Bahn ein 100%iges Staatsunternehmen ist. Mehr noch: Es ist eine Art Behörde, die laut Gesetz dem Verkehrsministerium untersteht. Rein formell hat der Minister (oder sein Vertreter) keinen Sitz in irgendeinem "Aufsichtsrat" oder sonst irgendwo. Aber als direkter Vorgesetzter muss er informiert sein. Wie er an seine Informationen kommt, ist seine Sache: durch Berichte des Staatsbahn-Chefs oder durch Teilnahme an Sitzungen. Selbstverständlich hat der Minister aber kein Stimmrecht.
Im Übrigen noch ein Beispiel aus dem RL: Der Bundespräsident kann der Bundesregierung keine Weisungen erteilen. Der Chef des Bundespräsidialamts nimmt aber trotzdem an Sitzungen der Regierung teil. -
Kleine - aber wichtige - Ergänzung: Der Generaldirektor ist gemäß §3 Absatz 1 Staatsbangesetz sogar an Weisungen des Verkehrsministers gebunden. Auch die Aufsicht über die Staatsbahn liegt beim Minister. Selbstverständlich hat er da meines Erachtens das Recht, an der Sitzung teilzunehmen, wenn er will.
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Sie wollen den Minister nötigen, den Raum zu verlassen?
Ich fasse es nicht!
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Oh, Herr Minister, welche Freude!
Der hat jetzt gerade noch gefehlt...
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Sehr angenehm, Herr Andresen.
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Liest sich die Tagesordnungspunkte durch.
Ascaaron, ja - ein interessantes Thema für uns!
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Bedient sich dankend.
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Erwidert den Händedruck.
Es geht. Auf der Ostumfahrung war die Hölle los.
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Hat von dem Termin über sein nagelneues Schlaufon SF7 erfahren und sich sofort auf den Weg gemacht.
Tach, Herr Scherer.