Beiträge von Jolanda Droste

    Politisch kann ich das alles nachvollziehen, aus mir spricht aber ganz klar die Juristin.


    Die Verfassung sieht eine Gewählte nur beim absoluten Mehr vor (Abs. 31 S. 2 FVerf) und nur die Gewählte, aber niemand anderes ist durch den Generaladministrator zu ernennen (Art. 31 S. 3 FVerf). Das Wahlgesetz gibt Ihnen aber auf, jemanden zu ernennen, die gemäß der Verfassung gar nicht gewählt ist. Ich sehe durchaus die pragmatische Lösung im einfachgesetzlichen Wahlrecht, die aber von der Verfassung nicht gedeckt zu sein scheint. In der Normenhierarchie müssen sich die einfachgesetzlichen Regelungen der Verfassung beugen. Sehen Sie denn eine andere Grundlage in der Verfassung, die den § 7 Absatz 3 FWGB rechtfertigt?

    Vielen Dank für die Einladung zu diesem Dialog, Herr Generaladministrator, der sicherlich als Gedankenaustausch dienen kann. Das Ergebnis ist wahrlich ungewöhnlich und an diesem Punkt, Frau Egmont, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Ergebnis, auch wenn das gleichsam wie meines uns in diesen vertrackte Situation manövriert. Das war ein ohne Frage hochgradig spannender Wahlkampf. Ich sehe zwei anderweitig geübte und andererseits die eine unkonventionelle Lösung.


    Zunächst die unkonventionelle, wenn Sie erlauben, die sich an das anlehnt, das Frau Egmont vorschlug. Das Amt könnte gleichzeitig von zwei gleichberechtigten Präsidentinnen mit geteilt verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten ausgeführt werden. Es gibt ein deutlich uneindeutiges Ergebnis, das könnte dem Volkswillen entsprechen. Dagegen spricht allerdings - das gilt auch für Frau Egmonts Vorschlag -, dass die Verfassung von „mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen“ für die erfolgreiche Wahl spricht. Dieses Erfordernis haben wir beide bei pari allerdings verfehlt. Politisch gesehen finde ich diese Variante durchaus reizvoll.


    Geübt im Vereinswesen ist das von einem Wahlleiter oder anderem Amtsträger zu ziehende Los. Ob das tauglich ist für ein Staatsamt, wäre Teil einer größeren Diskussion. Und auch beim Losentscheid, der eben nicht explizit geregelt ist, besteht der vorgenannte verfassungsrechtliche Mangel der fehlenden absoluten Mehrheit der Stimmen.


    Der dritte Vorschlag meinerseits wäre ein weiterer Wahlgang mit natürlich auch der Gefahr desselben Ergebnisses, aber ggf. mit dem kleinen Zeitpuffer einer Neuregelung durch die Nationalversammlung für den Fall eines weiteren Patts. Das ist allerdings auch die einzige Lösung, die dazu führen kann, dass eben mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf eine Kandidatur fallen. Auch wenn der dritte Wahlgang im Wahlgesetz nicht vorgesehen ist, sieht die Verfassung eben das absolute Mehr der Stimmen vor, legitimiert keinen Losentscheid und auch keine Machtteilung oder -rotation. So reizvoll und pragmatisch ich auch den Vorschlag Frau Egmonts und meine erste Variante finde, befürchte ich verfassungsrechtlich nicht umhin kommen zu versuchen „mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen“ für eine Kandidatin zu erreichen.

    Wir werden auch in den nächsten Monaten, die die Amtszeit der Föderationspräsidentin andauert, Gesetze einführen, ändern und anpassen. Es ist schließlich das Wesen der Politik. Gerechtigkeit erreicht man nicht mit guten und gut gemeinten Appellen. Für eine fortschrittliche Föderation, werden Föderationsregierung und Nationalversammlung selbstverständlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Handeln anpassen. In welche Richtung das passiert, ist im wesentlichen Aufgabe der Gesetzgebung, als Impulsgeber sehe ich in dem Prozess aber unbedingt und mehr als in der Vergangenheit die Präsidentin der Föderation.

    Das ist keine Frage des Glaubens, Herr Schlaghammer. Wenn Sie auf das biologische Geschlecht abstellen, gibt es aus immer wieder, wenn auch sehr wenige, aber immerhin Beispiele, dass Menschen ohne eindeutiges Geschlecht auf die Welt kommen. In der Historie ist belegt, dass geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt wurden, um die Eindeutigkeit von Frau oder Mann herzustellen. Ich halte das für einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie die physiologische und psychologische Entwicklung eines Menschen. Auch in der Gesellschaft gibt es Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig sehen oder sich nicht so kategorisieren wollen. Auch das ist keine Frage des Glaubens, sondern Beobachtung. Dem trage ich mit der Sprechweise Rechnung.

    Die Liste „Unser Herz schlägt links“ und ihre Präsidentschaftskandidatin Sandra Weberknecht unterstützt mich jetzt in der Stichwahl. Dieser Vorschlag geht auch in Richtung des Vorschlags des Bürgergeldes. Mit der Liste von Sigurd Thorwald „Soziales Turanien“ rechne ich auch ganz fest. Gleichzeitig bin ich der Überzeugung, dass dieses Projekt auch mit dem Freisinn und auch mit den konservativen Kräften und den freien Mandatsträger:innen in der Nationalversammlung vereinbar ist. Die negative Einkommensteuer ist insofern bereits ein Kompromiss, hinter den sich weite Teil des politischen Spektrums stellen können. Ich gehe davon aus, dass wir über die Zahlen, Schwellenwert und Steuersatz intensiver beraten werden als über das grundsätzliche Konzept.

    Sehr gern. Es wird ein Scheitelpunkt festgelegt, bei dessen Einkommen man weder Steuern zahlt, noch Transferleistungen erhält. Dann wird ein Steuersatz festgelegt. Liegt jemand mit ihrem oder seinem Einkommen unter diesem Schwellenwert, erhält die- oder derjenige anteilig einen staatlichen Zuschuss. Wer darüber liegt, zahlt für das Einkommen, das über dem Schwellenwert liegt, den Steuersatz. Ein Rechenexempel: Der Schwellenwert läge bei monatlich 2.000 Turan, der Steuersatz bei 50%, klingt erst einmal viel, aber warten Sie auf die Rechnung. Habe ich ein Einkommen von 2.000 Turan, bekomme ich keine Transferleistungen, zahle aber auch keine Steuern. Verdiene ich hingehen 3.000 Turan, so sind 2.000 steuerfrei und ich zahle auf die 1.000 Turan, die darüber liegen 50%, also 500 Turan. Das heißt, die Steuerbelastung bei 3.000 Turan wären bei diesem Beispiel 500 Turan, also rund 16%.Verdiene ich hingegen nur 1.000 Turan im Monat, sei das aufgrund von Teilzeit oder Ähnlichem, bekomme ich 50% der Differenz zum Schwellenpunkt als Transferleistung, also 500 Turan. Jemand, der nichts verdient, bspw. Kinder, hätten dann 1.000 Turan, weil das 50% von 2.000 Turan sind.


    In der Zusammenschau - und diese Zahlen sind ausdrücklich Beispiele -, verdiene ich 2.000 Turan, habe ich 2.000 Turan, keine Steuerlast, keine Transferleistungen. Verdiene ich 3.000 Turan, habe ich 2.500 Turan, gut 16% Steuerlast. Verdiene ich nur 1.000 Turan, bekomme ich 500 Turan vom Staat und habe 1.500 Turan in der Tasche. Und gleichzeitig halten wir die Bürokratie in Grenzen.

    Es ist vollkommen richtig, dass wir in unserem Land niemanden zurücklassen dürfen. Teilhabe hängt häufig leider auch vom Geldbeutel ab und da sehe ich die Gesellschaft auch in der Verantwortung. Ein bedingungsloses Grundeinkommen klingt da recht attraktiv, gerade da es mit wenig Bürokratie verbunden, für jeden nachvollziehbar ist und eine gewisse Gleichheit garantiert. Wichtig für mich ist in diesem Zusammenhang, dass wir berücksichtigen müssen, dass es durchaus unverschuldete individuelle Bedarfe gibt, die mit 500 oder 1.000 Tura nicht abgedeckt werden können. Wenn ich bspw. daran denke, dass jemand eines Rollstuhls bedarf, ggf. noch einer Pflegeperson und dann entsprechende Auslagen hat, dann muss auch ein Sozialsystem darauf reagieren, muss diese Menschen mitnehmen und ihnen entsprechende Möglichkeiten bieten. Auf der anderen Seite stört es durchaus und nachvollziehbar das Gerechtigkeitsempfinden, wenn ein Millionär auch noch 1.000 Tura im Monat überwiesen bekommt. Ich bezweifle auch, dass es diesen wirklich juckt. Wir hätten also eine Win-Win-Situation, Gesellschaft zahlt nicht, was nicht gebraucht wird und derjenige ich nicht einmal traurig darüber. Genauso wenig bürokratisch wäre allerdings eine negative Einkommensteuer, diese kann letztlich auch abbilden, was die Intention eines Bürgergeldes ist: nämlich, wer kein oder nur wenig Einkommen hat, der erhält Geld vom Staat. Wer dahingegen viel verdient, trägt über seine Steuern auch einen größeren Anteil an der Finanzierung des Gemeinwohls bei - sowohl absolut als auch anteilig - und das mit einer stufenlosen Progression. Wie gesagt, bei gleichzeitig geringem Bürokratieaufwand.

    Sie haben ganz recht damit, dass diese Präsidentschaftswahl eine Richtungswahl ist und wir an einer Wegscheide für unser Land stehen. Die Frage, die im Raume steht, heißt: wollen wir eine progressive Föderation oder soll eher konservativ verwaltet werden. Möchten wir einen gestaltenden Staat, die Chancen gewährleistet und Aufstieg ermöglicht? Dafür stehe ich und ich bin der Überzeugung, dass das die Bürgerinnen und Bürger aktivieren wird zur Wahl zu gehen und letztlich ihre Stimme für den Fortschritt abgeben. Und nochmal: ich bin angetreten zu gewinnen, das ist mein Anspruch und entsprechend sehe ich meine Chancen.