Beiträge von Erich Wolff

    Stellt den Erlass über die Volkspolizei fertig.


    Ministerium für Sicherheit und Ordnung der Flandrischen Demokratischen Republik


    Erlass Nr. 2024/01

    Betreff: Organisation und Struktur der Volkspolizei der Flandrischen Demokratischen Republik


    Präambel

    Auf Grundlage des § 3 des Gesetzes über die nichtmilitärischen bewaffneten Organe, erlasse ich folgende Anordnung zur Organisation der Volkspolizei:


    § 1 Gegenstand des Erlasses

    Dieser Erlass regelt die Struktur und die Aufgaben der Volkspolizei der FDR.


    § 2 Hauptabteilungen der Volkspolizei

    (1) Die Volkspolizei gliedert sich in:

    1. Schutzpolizei

    2. Kriminalpolizei

    3. Verkehrspolizei

    4. Transportpolizei

    5. Wasserschutzpolizei

    6. Betriebsschutz

    7. Volkspolizei-Bereitschaften


    § 3 Leitung und Verwaltung

    (1) Die Volkspolizei wird vom Chef der Volkspolizei (CdVP) geleitet.

    (2) Der CdVP berichtet direkt an den Minister für Sicherheit und Ordnung.


    § 4 Regionale Struktur

    (1) Die Volkspolizei ist in Bezirksleitstellen organisiert, die die Polizeiarbeit in ihren Bezirken koordinieren.


    § 5 Spezialeinheiten

    (1) Spezialisierte Sondereinsatzeinheiten werden für besondere Sicherheitslagen gebildet.


    § 6 Ausbildung

    (1) Die Schule des Ministeriums für Sicherheit und Ordnung ist zuständig für die Ausbildung der Polizeikräfte.


    § 7 Inkrafttreten

    (1) Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.


    Gegeben zu Marcksfurth, am 23. April 2024

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    Erich Wolff

    Minister für Sicherheit und Ordnung der Flandrischen Demokratischen Republik

    Ihm wird ein Schreiben aus Münchberg vorgelegt.


    Regierungsmitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Monikberg


    Zum Vorfall im Luftraum der Flandrischen Demokratischen Republik


    Datum: 23. April 2024


    Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Monikberg nimmt die Bedenken unseres Nachbarn, der Flandrischen Demokratischen Republik, bezüglich des unlängst gemeldeten Vorfalls mit einer "Monikberg Mus Mk. I" Aufklärungsdrohne sehr ernst. Wir verstehen die Sensibilität solcher Vorfälle und deren potenzielle Auswirkungen auf die Sicherheit und das gegenseitige Vertrauen in unserer Region.


    In Reaktion auf den Vorwurf der nicht autorisierten militärischen Aktivität in flandrischem Luftraum ergreift Monikberg folgende Maßnahmen:


    1. Die sofortige Einleitung einer gründlichen Untersuchung, um die Fakten des gemeldeten Vorfalls festzustellen.
    2. Die Zusage einer vollständigen Transparenz gegenüber unseren flandrischen Partnern und der internationalen Gemeinschaft.
    3. Die Versicherung, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Integrität beider Nationen zu wahren und zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.
    4. Die Bereitschaft, im Falle einer Bestätigung des Vorfalls, eine angemessene Entschuldigung auszusprechen und Wiedergutmachung zu leisten.


    Monikberg verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung des Friedens und der Stabilität in der Region und ist bereit, mit der Flandrischen Demokratischen Republik in einen konstruktiven Dialog zu treten, um jegliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Vorfall auf diplomatischem Wege zu klären.


    Mit aufrichtigem Respekt


    Tsjerk Oliemans

    Außenminister von Monikberg

    Erhält einen weiteren hochbrisanten Bericht.


    Vertraulicher Bericht – Streng Geheim


    Ministerium für Staatssicherheit der Flandrischen Demokratischen Republik


    Hauptverwaltung Aufklärung

    An den Genossen Minister für Sicherheit und Ordnung


    Datum: 20. April 2024

    Einsatzcode: Operation Stiller Schatten

    Einsatzleitung: Oberst Johann Weber


    Betreff: Abschlussbericht zur Operation Stiller Schatten – Entdeckung des Diebstahls einer Atombombe in Monikberg


    Genosse Minister,


    im Rahmen der Operation Stiller Schatten, die darauf abzielte, Informationen über militärische und technologische Entwicklungen in Monikberg zu sammeln, haben wir eine hochbrisante Entdeckung gemacht: Eine Atombombe wurde dem Staat Monikberg entwendet. Dieser Vorfall stellt eine signifikante Bedrohung der regionalen und globalen Sicherheit dar und erfordert unsere sofortige und geheime Aufmerksamkeit.


    1. Vorbereitungsphase:

    • Unsere Agenten, geführt von Oberst Johann Weber, wurden speziell ausgewählt und intensiv vorbereitet, um als internationale Experten in Monikberg zu agieren.
    • Technische Ausrüstungen inklusive Überwachungstechnologie wurden bereitgestellt, um die Mission zu unterstützen.


    2. Infiltrations- und Überwachungsphase:

    • Das Team infiltriert erfolgreich strategische Standorte in Monikberg, darunter militärische Forschungseinrichtungen und Regierungskommunikationsnetzwerke.
    • Entdeckung der fehlenden Atombombe und Sicherung von Informationen über deren letzte bekannte Lokation und Sicherheitsmaßnahmen.


    3. Exfiltrationsphase:

    • Systematischer Rückzug des Teams, während alle Spuren ihrer Operationen effektiv beseitigt wurden.
    • Sichere Übermittlung der gesammelten Daten an das Hauptquartier.


    4. Auswertungs- und Implementierungsphase:

    • Die gesammelten Daten wurden umgehend ausgewertet, um das Ausmaß der Bedrohung zu verstehen.
    • Vorbereitung von Maßnahmen zur Verstärkung der eigenen Sicherheitsprotokolle und zur Unterstützung von Monikberg bei der Wiederbeschaffung der Atombombe.


    5. Empfehlungen:

    • Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Lokalisierung der entwendeten Atombombe.
    • Initiierung diplomatischer Gespräche mit Monikberg zur Koordination der Sicherheitsbemühungen.
    • Überprüfung und Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen bei der Lagerung und dem Transport von Massenvernichtungswaffen.


    Fazit:

    Die Operation Stiller Schatten hat eine kritische Sicherheitslücke aufgedeckt, die sofortige und koordinierte Maßnahmen erfordert. Die Entwendung einer Atombombe aus Monikberg erfordert eine entschlossene Antwort, um die Sicherheit und Stabilität in der Region zu gewährleisten.


    Mit sozialistischem Gruß


    Manfred Vogel

    Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung – Streng Geheim

    Ihm wird ein Schreiben des Leiters der Hauptverwaltung Aufklärung auf den Schreibtisch gelegt.


    Ministerium für Sicherheit und Ordnung der Flandrischen Demokratischen Republik


    Hauptverwaltung Aufklärung

    An den Genossen Minister Erich Wolff

    Vertraulich!

    Datum: 20. April 2024


    Betreff: Gegenaktion zur Aufklärung und Neutralisierung monikbergischer Spionageaktivitäten


    Genosse Minister,


    im Rahmen unserer fortlaufenden Bemühungen, die Sicherheit unserer Republik zu gewährleisten und auf die jüngsten Verletzungen unseres Luftraums durch monikbergische Aufklärungsdrohnen zu reagieren, hat die Hauptverwaltung Aufklärung eine Reihe von Gegenmaßnahmen entwickelt. Diese zielen darauf ab, potenzielle Bedrohungen durch den monikbergischen Geheimdienst zu identifizieren, zu neutralisieren und zukünftige Vorfälle zu verhindern.


    1. Erhöhte Überwachung:

    • Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen entlang der Grenze zu Monikberg, einschließlich physischer und elektronischer Überwachung durch unsere fortschrittlichsten Systeme.


    2. Infiltration und Informationsgewinnung:

    • Aktivierung und Ausbau von Informationsquellen innerhalb Monikbergs, um wertvolle Informationen über die Pläne und Kapazitäten ihrer Spionageoperationen zu erhalten.


    3. Gegenpropaganda:

    • Start einer Informationskampagne in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Propaganda, um die öffentliche Meinung gegen die aggressiven Spionageaktionen Monikbergs zu wenden.


    4. Kooperation mit verbündeten Diensten:

    • Vertiefung der Beziehungen zu befreundeten Geheimdiensten und Etablierung eines Informationsaustauschs.


    5. Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien:

    • Beauftragung der Hauptverwaltung Technik mit der Entwicklung neuer Technologien zur Störung der Überwachungstechnologien Monikbergs.


    Diese Maßnahmen werden mit höchster Priorität und strengster Geheimhaltung durchgeführt, um die Sicherheit unserer Republik zu gewährleisten und jede Bedrohung durch ausländische Geheimdienste effektiv zu neutralisieren.


    Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen und stehe für weitere Anweisungen zur Verfügung.


    Mit sozialistischem Gruß


    Manfred Vogel

    Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung

    Schaut sich die aktuelle Struktur des MfSO an.


    Struktur des Ministeriums für Sicherheit und Ordnung (MfSO) der Flandrischen Demokratischen Republik


    Minister:

    • Oberster Leiter des Ministeriums
    • Verantwortlich für die Gesamtpolitik, strategische Entscheidungen und die Koordination der Hauptverwaltungen


    Hauptverwaltungen des MfSO:

    1. Hauptverwaltung Volkspolizei:
      • Einschließlich Kriminalpolizei und Volkspolizei-Bereitschaften
      • Zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit


    2. Hauptverwaltung Pass- und Meldewesen:
      • Einschließlich des Passkontrolldienstes
      • Verantwortlich für die Ausstellung und Kontrolle von Ausweisen und Pässen


    3. Hauptverwaltung Schutz der staatlichen Ordnung:
      • Politische Polizei
      • Überwachung und Eindämmung subversiver Aktivitäten


    4. Hauptverwaltung Aufklärung:
      • Verantwortlich für Auslandsaufklärung und Spionage


    5. Hauptverwaltung Abwehr:
      • Zuständig für die Spionageabwehr und Terrorbekämpfung


    6. Hauptverwaltung Terrorabwehr:
      • Spezialisiert auf die Prävention und Reaktion auf terroristische Bedrohungen


    7. Hauptverwaltung Wachregiment 'Erik Dietrich':
      • Spezielle Schutzeinheit für staatliche Einrichtungen und hochrangige Beamte


    8. Hauptverwaltung Bildung und Ausbildung:
      • Schule des Ministeriums für Sicherheit und Ordnung
      • Ausbildungszentrum für alle Mitarbeiter des MfSO


    Rechtsabteilung:

    • Überwachung der Rechtskonformität der Maßnahmen des Ministeriums
    • Beratung des Ministers und der Hauptverwaltungen in rechtlichen Angelegenheiten


    Verwaltung und Logistik:

    • Unterstützung der Hauptverwaltungen durch Bereitstellung von Ressourcen und logistischer Planung
    • Verantwortlich für Personal, Finanzen und allgemeine Verwaltung


    Hauptverwaltung Technik:

    • Entwicklung und Wartung von Überwachungs- und Sicherheitstechnologien
    • Technische Unterstützung der operativen Einheiten

    Gesetz über die nichtmilitärischen bewaffneten Organe der Flandrischen Demokratischen Republik


    § 1 - Bewaffnete Organe

    (1) Die bewaffneten Organe der Republik dienen der gesetzmäßigen Aufrechterhaltung und Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung auf dem Staatsgebiet der Flandrischen Demokratischen Republik und auf all jenen Gebieten, die dem Staatsgebiet der Republik aufgrund eines Gesetzes gleichgestellt sind.

    (2) Bewaffnete Organe der Republik sind die dem Ministerium für Sicherheit und Ordnung unterstellten nichtmilitärischen bewaffneten Organe sowie die Flandrische Volksarmee. Alles Nähere zur Volksarmee regelt ein gesondertes Gesetz.

    (3) Nicht zu den bewaffneten Organen der Republik zählen zivile Beschäftigte in der Verwaltung des Ministeriums.


    § 2 - Ministerium für Sicherheit und Ordnung

    (1) Das mit Inkrafttreten dieses Gesetzes neu zu bildende Ministerium für Sicherheit und Ordnung fasst die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Volkspolizei, das dem Ministerium der Verteidigung unterstellte Amt für Aufklärung und das dem Ministerium für Sicherheit unterstellte Amt zum Schutz der staatlichen Ordnung zum Zwecke der besseren Koordination der flandrischen Sicherheitsbehörden unter einheitlicher Leitung zusammen.

    (2) Das bestehende Ministerium für Sicherheit geht in dem neuen Ministerium auf.


    § 3 - Gliederung

    (1) Dem Ministerium für Sicherheit und Ordnung unterstehen zumindest die nach Zuständigkeit gegliederten Hauptabteilungen

    1. Volkspolizei (einschließlich Kriminalpolizei und Volkspolizei-Bereitschaften);

    2. Flandrisches Pass- und Meldewesen (einschließlich des Passkontrolldienstes);

    3. Schutz der staatlichen Ordnung (politische Polizei);

    4. (Auslands-)Aufklärung;

    5. (Spionage-)Abwehr;

    6. Terrorabwehr;

    7. Wachregiment "Erik Dietrich";

    8. Schule des Ministeriums für Sicherheit und Ordnung.

    (2) Die übrige Gliederung und Struktur regelt ein Erlass des Ministers.


    § 4 - Uniformierung

    (1) Die Angehörigen der Volkspolizei tragen ihre bisherige graugrüne Dienstuniform.

    (2) Angehörige der übrigen nichtmilitärischen bewaffneten Organe einschließlich des Ministers und der Leiter der Hauptabteilungen tragen Paradeuniformen, die in Schnitt und Gestaltung der Dienstuniform der Volkspolizei entsprechen. Der Minister kann per Erlass festlegen, dass die Kragenspiegel eine andere Waffenfarbe aufweisen als die der Angehörigen der Volkspolizei. Er kann die Waffenfarbe festlegen.

    (3) Der Minister kann per Erlass eine neue oder ergänzende Uniform einführen.

    (4) Zivile Beschäftigte in der Verwaltung des Ministeriums tragen keine Uniform.


    § 5 - Dienstgrade

    Die Angehörigen der nichtmilitärischen bewaffneten Organe tragen die Dienstgrade der Flandrischen Volksarmee.


    § 6 - Volkspolizei

    (1) Leiter der Hauptabteilung Volkspolizei ist der Chef der Volkspolizei (CdVP).

    (2) Die Volkspolizei gliedert sich in

    1. Schutzpolizei;

    2. Wasserschutzpolizei;

    3. Kriminalpolizei;

    4. Verkehrspolizei;

    5. Transportpolizei;

    6. Betriebsschutz;

    7. Volkspolizei-Bereitschaften.

    (2) In jedem Bezirk der Republik besteht eine Bezirksleitstelle der Volkspolizei, in jedem Kreis eine Kreisleitstelle.

    (3) Jeder Bezirksleitstelle sind mindestens zwei Bereitschaftshundertschaften und eine Sondereinsatzeinheit (Spezialisierte Kräfte der Volkspolizei) zugeordnet.

    (4) Volkspolizei-Bereitschaften und insbesondere Sondereinsatzeinheiten sind militärisch auszubilden und soweit notwendig mit militärischen Waffen auszurüsten. Das Nähere regelt ein Erlass des Ministers.


    § 7 - Pass- und Meldewesen

    (1) Jeder volljährige Bürger der Flandrischen Demokratischen Republik muss auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Reisepass vorweisen können.

    (2) Ausweise und Pässe werden auf Antrag vom Flandrischen Pass- und Meldewesen ausgestellt. Der Antrag kann auch bei jeder für das kommunale Meldewesen zuständigen Gemeindebehörde beantragt werden.

    (3) Die Angehörigen der Volkspolizei und des Pass- und Meldewesens sind befugt, Ausweise und Pässe im Dienst jederzeit verdachtsunabhängig zu überprüfen, insbesondere bei der Ein- und Ausreise. Dies gilt auch für Angehörige der übrigen nichtmilitärischen bewaffneten Organe, sofern dies für die Erfüllung von deren Aufgaben notwendig ist.


    § 8 - Nachrichtendienstliche Mittel

    (1) Angehörige des Ministeriums für Sicherheit und Ordnung, deren Aufgabe der Schutz der staatlichen Ordnung, die Auslandsaufklärung, Spionage- oder Terrorabwehr ist, sind befugt, im Dienst nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, auch im Ausland.

    (2) Nachrichtendienstliche Quellen sind zu schützen.


    § 9 - Verhältnismäßigkeit

    (1) Die nichtmilitärischen bewaffneten Organe der Republik haben sich bei ihrem Einsatz von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit leiten zu lassen.

    (2) Der Gebrauch von potenziell tödlichen Waffen ist Angehörigen der nichtmilitärischen bewaffneten Organe im Dienst erlaubt, wenn er

    1. der Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriffs auf Leib und Leben dient;

    2. der Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriffs auf das Staatsgebiet der Republik oder auf Gebiete, die dem Staatsgebiet der Republik gleichgestellt sind;

    3. sich gegen Personen richtet, die sich der Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Identität oder mitgeführter Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch Flucht zu entziehen versuchen, und zuvor ein Warnschuss erfolgt ist.

    (3) Der Gebrauch von potenziell tödlichen Waffen gegen größere Menschengruppen ist darüber hinaus nur erlaubt, wenn Abhilfe anders nicht zu schaffen ist.

    (4) Der Minister kann per Erlass abweichende Regeln für Angehörige der Sondereinsatzeinheiten festlegen.


    § 10 - Anforderung, Einsatz

    (1) Einsätze von Angehörigen der nichtmilitärischen bewaffneten Organe außerhalb ihrer üblichen territorialen Zuständigkeit, insbesondere der Volkspolizei-Bereitschaften, ist möglich auf Anforderung der zuständigen staatlichen Organe.

    (2) Einsätze im Ausland sind im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit erlaubt, darüber hinaus nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Staatsrats.


    § 11 - Freiwillige Helfer

    (1) Volljährige Bürger können zur Unterstützung der gesetzmäßigen Arbeit der Angehörigen der nichtmilitärischen bewaffneten Organe der Republik angeworben werden. Solche freiwilligen Helfer des Ministeriums für Sicherheit und Ordnung sind einer bestimmten Hauptabteilung zuzuordnen. Sie sind unbewaffnet.

    (2) Der Minister legt per Erlass eine Aufwandsentschädigung fest, die die Helfer für ihre Tätigkeit erhalten.


    § 12 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Beschäftigt sich nochmal mit dem Gesetz.

    Erhält durch die Grenztruppen einen Geheimbericht.


    Ministerium für Sicherheit und Ordnung der Flandrisch Demokratischen Republik


    An den Minister für Sicherheit und Ordnung und kommissarischen Staatsratsvorsitzenden

    Genossen Erich Wolff


    Bericht der Grenztruppen bezüglich verdächtiger Aktivitäten im grenznahen Luftraum

    Datum: 19. April 2024


    Genosse Minister,


    im Rahmen unserer fortlaufenden Überwachung und Sicherung des flandrischen Luftraumes möchten wir Sie über ein Vorkommnis informieren, das am heutigen Morgen im grenznahen Gebiet zu Monikberg registriert wurde.


    1. Feststellung der Aktivität:

    Durch unsere erweiterten Überwachungssysteme wurde um ca. 04:30 Uhr eine unbekannte Flugaktivität nahe der westlichen Grenze detektiert. Die Analyse der Sensorikdaten legt nahe, dass es sich um eine kleine, mit modernster Tarnungstechnologie ausgestattete Drohne handelte.


    2. Analyse und Bewertung:

    Unsere Technikexperten haben festgestellt, dass die Flugbahn der Drohne auf eine mögliche Herkunft aus Monikberg hinweist. Die Drohne nutzte gezielt natürliche Landformationen zur Deckung, was auf eine hohe strategische Planung und mögliche Spionageabsichten schließen lässt.


    3. Gegenmaßnahmen:

    Unsere Einheiten haben sofort reagiert, indem die Überwachungsintensität erhöht und spezielle Gegenmaßnahmen aktiviert wurden. Die elektromagnetischen Störsender wurden eingesetzt, um die Kommunikation der Drohne zu unterbrechen. Es gelang uns jedoch nicht, die Drohne physisch zu erfassen oder abzuschießen.


    4. Empfehlungen:

    Zur Prävention weiterer Vorfälle dieser Art empfehlen wir die sofortige Verstärkung der elektronischen Überwachungskapazitäten entlang der Grenze zu Monikberg. Ebenfalls raten wir zu einer engeren Zusammenarbeit mit unseren Verbündeten in den Bereichen Luftabwehrtechnologie und Spionageabwehr.


    5. Weiteres Vorgehen:

    Wir bleiben in höchster Alarmbereitschaft und werden zusätzliche Patrouillen sowie verdeckte Überwachungsaktionen intensivieren. Zusätzlich bitten wir um eine Besprechung mit den führenden Genossen der Luftwaffe und des Ministeriums für Verteidigung, um unsere Strategien zu koordinieren und zu optimieren.


    Genosse Minister, wir versichern Ihnen unsere volle Hingabe und Wachsamkeit in der Verteidigung unseres sozialistischen Vaterlandes gegen jegliche Bedrohungen. Wir bitten um Ihre Anweisungen bezüglich der weiteren Maßnahmen.


    Mit sozialistischem Gruß


    Erich Straußbach

    Kommandant der Grenztruppen der Volksrepublik Flandrien