Pressekonferenz zum Urteil im Fall W.O.A. und Konsorten.

  • Es folgt das eine Abschrift des Urteils gegen die Ankelagten in Zusammenhang it den terroristischen Aktivitäten um die APPT.





    Abschrift



    Oberstes Föderationsgericht
    Büro der Vorsitzenden Richterin


    Urteil




    Die Angeklagten
    W.O.A, Jens-Peter
    Pogo, Peter (ultradolz)
    Dödel, Ratzi
    Boffski, Flow
    Kabbubbelboff, Hoppa


    werden des Hochverrats nach §8 des Staatssicherheitsgesetzes für schuldig erklärt.


    Die Angeklagten haben bei Ihrer Einreise in die Turanische Republik die Verfassung nicht anerkannt. Sie haben sogar gezielt versucht, die Turanische Verfassung ausser Kraft zu setzen. Sie haben mit allen Mitteln versucht, die Kraft des Turanischen Staates zu untergraben.
    Zudem haben Sie sowohl politische Gäste dieses Landes als auch die eigenen Mitbürger aufs Übelste beleidigt.
    Es wurde eine Umfrage gestartet, wobei die Namen zwar etwas verändert wurden, aber doch klar erkennbar war, das es sich hierbei um die Bürger McClane, Hasenkamp und Ankner handelte. Es wurde also vorsetzlich gegen die Persönlichkeitsrechte dieser Personen verstossen.


    Zu guter Letzt brachen die Angeklagten in die Botschaft des Neuenkirchner Reichs ein, nachdem der damalige Botschafter McClane einen Bericht über die Angeklagten in der "Grimmberger Rundschau" veröffentlichte.


    Nachdem die Beweise eindeutig waren und keine entlastenden Fakten während des Prozesses bekannt wurden, wird den Angeklagten nach § 8 des Staatsicherheitsgesetzes die Staatbürgerschaft aberkannt .




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    Die Regierung begrüßt das Urteil und den damit verbundenen Abschluss mit den Umständen der Vergangenen Monate.
    Für Fragen ist nun die richtige Zeit.