1. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung vom 27.06.2006

  • 1. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung vom 27.06.2006
    -1. Verfassungsänderungsgesetz (1.VerfÄG)-


    §1) Artikel 23 der Föderationsverfassung vom 27.06.2006 wird wie folgt neu gefasst:


    Der Föderationsrat besteht zu gleichen Teilen aus direkt gewählten Vertretern des turanischen Volkes (Volksvertreter) und Vertretern der Föderationsrepubliken (Repräsentanten), wobei jede Föderationsrepublik einen Repräsentanten entsendet. Jeder wahlberechtigte Bürger der Föderation, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, besitzt das aktive und passive Wahlrecht für den Föderationsrat. Die Volksvertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Repräsentanten werden durch die Föderationsrepubliken bestimmt. Die Stimmen im Föderationsrat entfallen je zur Hälfte auf die Gesamtheit der Volksvertreter und die Gesamtheit der Repräsentanten.


    §2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Der Präsident der Föderation:


    Der Ministerpräsident:
    Sigurd Thorwald