Aussprache Entwurf Steuergesetzgebung

  • Werter Präsident des hohen Hauses ich bitte um Eröffnung einer Aussprache über den Entwurf für die Steuergesetzgebung.



    Gesetz über die zu entrichtenden Steuern und Abgaben für Bürger und Unternehmen


    I. Allgemeines


    §1. Steuerpflichtig sind alle Bürger Turaniens und alle Unternehmen, die auf dem Staatsgebiet Turaniens tätig ist. Die erzielten Steuereinnahmen sind auch zur sozialen Sicherung heranzuziehen.


    §2. Die Steuern werden monatlich an den Staat abgeführt. Dies geschieht automatisiert durch die Turanische Nationalbank.



    II. Steuern


    §3. Die Bürger Turaniens sind vermögenssteuerpflichtig. Die Vermögenssteuer beträgt monatlich 10% des persönlichen Gesamtvermögens. Bei der Bemessung des Gesamtvermögens gilt ein Freibetrag von 10.000 Tura.


    §4. Jedes in Turanien tätige Unternehmen ist körperschaftssteuerpflichtig. Die Körperschaftssteuer beträgt monatlich 15% des unternehmerischen Gesamtkapitals. Bei der Bemessung des Gesamtkapitals gilt ein Freibetrag von 50.000 Tura. Neugegründete Unternehmen sind bis zum Ende des ersten vollen Monats von der Vermögenssteuer befreit.


    §5. Sondersteuern müssen durch die Nationalverammlung genehmigt werden.


    IV. Abgaben


    §6. Kommunalabgaben werden von Kommunen eingezogen. Sie dienen als Nutzungsgebühren für Wasser, Kindergärten, Schulen,etc.. und dem Erhalt dieser Dienstleistungen durch die Kommune.


    §6a. Die Höhe der Kommunalabgaben legt die einzelne Kommune fest.


    §7. Die Nationalversammlung kann weitere Abgabenarten beschließen.



    IV. Sonstiges


    §8. Wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Bei steuerlichen Verstößen kommt je nachdem das Allgemeine Strafgesetzbuch oder das Unternehmensstrafgesetzbuch zur Anwendung.


    §9. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Alle vorher bestehenden Gesetze verlieren damit Ihre Gültigkeit.





    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)