Gespräch mit der archipelischen Gesandschaft

  • Nun, Dame und Herren. Soweit ich informiert bin möchte ihr Land diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen mit der Föderation etablieren?


    schaut in die Runde.

  • In der Tat, das sind die Vorstellungen der Regierung Seiner Majestät. Unsere beiden Länder blicken ja auf eine alte gemeinsame Freundschaft zurück. Nach der Gründung der Turanischen Föderation sind die Gesandtschaften leider erloschen. Meine Regierung hat mich beauftragt, eine Wiederaufnahme der Beziehungen zu besprechen. Premierminister Stuck und sein Kabinett würden sich sehr freuen, wenn das auch dem Wunsch Turaniens entspricht.

  • Ja, ich denke doch. Leider weiß ich nicht so sehr viel über ihr Land oder die damaligen Gesandschaften.


  • Das ist nicht verwunderlich. Wir haben uns die vergangenen Jahrzehnte lang alle erdenkliche Mühe gegeben, nicht bemerkt oder integriert zu werden. Das Königreich beider Archipele schätzt die Selbständigkeit. Unser diplomatisches Corps ist nicht gerade riesig... Wir bestehen aus mehreren Ländern, allen voran dem Königreich Livornien und dem Königreich Melba, die gemeinsam eine Realunion bilden. Sehr gern stehe ich Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.


  • Dann sollten wir mit einem Grundlagenvertrag anfangen, gegenseitige Anerkennung etc. sowie gegebebenfalls die Entsendung von Botschaftern.


  • Dieses Vorgehen findet die vollste Zustimmung der Regierung Seiner Majestät. Zudem würden wir mit Ihrer Erlaubnis auch gern über wirtschaftliche Zusammenarbeit sprechen.

  • Grundlagenvertrag


    §1
    Das Königreich beider Archipele und die Turanische Föderation erkennen sich als souveräne Staaten an und verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen Staates in einer friedlichen Koexistenz zu achten.


    §2
    Das Königreich beider Archipele und die Turanische Föderation nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf und entsenden Botschafter in den jeweils anderen Staat, sofern dies von einem der Vertragspartner erwünscht ist. Die diplomatischen Vertreter geniessen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates diplomatische Immunität.


    §2a
    Die Botschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Staates besonders geschützt. Allerdings dürfen die Botschaften durch die Behörden des aufnehmenden Staates bzw. deren Vertreter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des entsendenden Staates betreten werden.


    §3
    Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten den freien Handel zu ermöglichen und zu fördern.
    Beide Parteien bekräftigen ihren Wunsch zum kultureller Austausch.


    §4
    Beide Staaten verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.


    §5
    Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Staatsorgane in Kraft.


    §6
    Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Staates unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


    Nur zu. Ich bin sicher, wir können auch ein Gespräch mit dem Wirtschaftsminister arrangieren.

  • Das ist ein ausgezeichneter Vertragstext. Die Inhalte dieses Vertrages finden die volle Zustimmung meiner Regierung. Indes bin ich nicht befugt, einen solchen Vertrag ohne Rücksprache auszuhandeln. Wenn Sie gestatten, möchte ich ihn daher nach Altburg übermitteln. Haben Sie im Haus ein Faxgerät, einen Telegraphischen Apparat oder einen Computer mit Internetverbindung? Dann könnten unsere Mitarbeiter den Text schnell meiner Regierung übersenden.

  • Einen telegraphischen Apparat" wahrscheinlich nicht unbedingt, aber die anderen beiden schon :) .


    Es dauert nicht lange, dann werden Fax, Laptop und der Vertrag in Digitalform zur Verfügung gestellt.

  • Ich danke Ihnen vielmals, Exzellenz.


    Außenminister Ziegler versendet eine Email mit dem Vertragsentwurf im Anhang an sein Ministerium.


    Janson von der EDV wird sicher toben, weil ich dieses seltsame interne Sicherheits Dingsbums nicht verwendet habe, aber das ist mir einfach zu kompliziert.

  • Gestatten Sie, daß ick kurz ein Ferngespräch führe?

    Beat Ziegler telephoniert nach Altburg, worauf er sich wieder dem Präsidenten der Föderation zuwendet.


    Wenn sie die Frage erlauben, verstehen Sie § 3 dahingehend, daß sämtliche Handelszölle abgebaut werden, oder nur daß der Warenverkehr frei fliessen darf? Ersteres könnten wir eventuell zum Gegenstand eines Freihandelsabkommen machen, dem im Übrigen meine Regierung sehr offen gegenübersteht.

  • Freier Warenverkehr, keine Zollfreiheit. Ein Freihandelsabkommen wäre unter Umständen auch möglich. Gibt es in ihrem Land (Arbeits-)Versicherungen, Preiskontrollen, ein Kartellamt?


    Übrigens kam aus der Nationalversammlung der Vorschlag, den nicht sehr aussagekräftigen zweiten Satz von Artikel 3 zu streichen.

  • Gut, ich danke Ihnen für diese Präzisierung. Freier Warenverkehr ist ganz im Sinne meiner Regierung. Bei uns gibt es das Königliche Handelsamt, welches diese Zuständigkeiten in sich vereint. Versicherungen existieren natürlich auch, werden aber meist von privaten Gesellschaften angeboten. Der zweite Satz des 3. Artikels ist in der Tat wenig aussagekräftig. Wir können auch auf ihn verzichten.


    Ich habe bezüglich § 2 mit dem Zeremonienmeister des Königs gesprochen, er meint, der traditionelle Titel der Emissäre, welche wir gegenseitig akkreditieren, solle derjenige des Gesandten sein. Ist das für Sie akzeptabel?

  • Ob die Botschafter jetzt Emissäre, Landesvertreter, oder auch Gesandte genannt werden, ist ja nur ein untergeordneter Punkt. Von daher, ja.
    ... ?(
    Wegen ihrer Formulierung, sollen die entsandten Gesandten den Titel "Emissär" haben oder die entsandten Emissäre den Titel "Gesandte"?

  • Die entsandten Emissäre sollen den Titel "Gesandter" tragen. Ich danke Ihnen, daß wir in diesem Punkt zu einer Einigung gelangt sind und auf Ihr Verständnis zählen durften, Exzellenz.

  • Herr Präsident, wir würden sehr gern über wirtschaftliche Kooperation sprechen. Es ist in unserem Interesse, die gegenseitigen Handelsbeziehungen durch vertragliche Regelungen zu schützen und zu stärken. Das würde freilich den Rahmen dieses Grundlagenvertrages sprengen. Eventuell wäre Turanien mit einem Handelsvertrag einverstanden? Grob gesagt geht es uns darum, daß unsere Firmen ungestört in Turanien und turanische Firmen ungestört in Livornien agieren können.

  • Ja, ich denke so ein Handelsvertrag wäre durchaus möglich. Haben Sie konkrete Vorstellungen diesbezüglich?


    Übrigens kamen in der Nationalversammlung Bedenken auf, da Mitglieder der ehemaligen turanischen Königsfamilie in Livornien im Exil leben. Daher ein neuer Artikel?