Signur President, ich danke Ihnen für die Darlegung und erlaube mir, den Vorschlag des Chasa dal Evla cotschna zu skizzieren.
Er sieht folgendes vor:
- Der Landesrat besteht aus 2000 Vertretern der Chasas, die von diesen frei ausgewählt und abberufen werden können. Ausnahme: Funktionen, die an eine Mitgliedschaft im Landesrat gekoppelt sind, z.B. Landesratspräsident oder Mitglieder des Landesrats mit Exekutivaufgaben gemäß Abschnitt II 3. Artikel des Grundgesetzes über den Staatsaufbau.
- Die Zahl der Vertreter der Chasas richtet sich proportional nach der Zahl ihrer landesweiten Mitglieder und wird einmal im Kalenderjahr festgelegt. Stichtag ist jeweils der 1. März, der traditionelle ascaaronische Neujahrstag.
- Der Landesrat tagt mindestens einmal im Jahr am "Tag der Confederaziun" (12. Mai) und wählt dann den Landesratspräsidenten für zwölf Monate. Er tagt ferner, wenn der Landesratspräsident ihn einberuft oder ein Viertel der Mitglieder des "ständigen Rats" (siehe unten) dies verlangt.
- Teilnahme- und antragsberechtigt bei Sitzungen des Landesrats ist jeder Bürger der Turanischen Föderation, der seinen ständigen Wohnsitz in Ascaaron hat. Stimmberechtigt sind jedoch nur die regulären Mitglieder.
- Tagt der Landesrat nicht im Plenum, übernimmt ein Ausschuss, der "ständige Landesrat", seine Aufgaben. Er besteht aus dem Landesratspräsidenten und (beispielsweise) 50 Landesratsmitgliedern, die von den Chasas proportional ausgewählt werden.
- Plenum und "ständiger Rat" fassen – wenn nichts anderes festgelegt ist – ihre Beschlüsse mit doppelter Mehrheit: Stimmenmehrheit und interne Mehrheit der Häuser(vertreter). Verfassungsgesetze müssen auf jeden Fall vom Plenum verabschiedet werden.