Foto: A. Kirch/Uploader: Stefan Kühn/Lizenz: CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
Die Föderationszentralbehörde für öffentliche Sicherheit (FÖS) wurde durch Paragraf 5 des Föderationsgesetzbuchs über die bewaffneten Organe und die Landesverteidigung (Sicherheits- und Wehrverfassung) zum 1. Juli 2016 geschaffen. Sie fasst alle nichtuniformierten Sicherheitsdienste und Einrichtungen auf Föderationsebene zusammen. Ihre wesentlichen Zuständigkeiten und Abteilungen sind:
- Koordinierung der Ermittlungstätigkeit der Polizeien der Länder
- Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganen und Strafverfolgungsbehörden
- internationale kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit
- Ermittlungstätigkeit bei staatsgefährdenden Straftaten (Staatssicherheit)
- Auslandsnachrichtendienst (Information und Aufklärung)