Original von Thomas Gizblo
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Original von Thomas Gizblo
Im Übrigen wäre es sehr hilfreich (und auch vorgeschrieben - Volksgesetzbuch), wenn Sie sich ein Avatar zulegen würden !
Ok,... Sie haben nun ein Avatar,... aber angesichts des Volksgesetzbuches §7, sollten Sie sich Ihre Wahl noch einmal überlegen ...
Volksgesetzbuch §7) Avatar
(1) Ein Avatar im Sinne dieses Gesetzbuchs ist das im Rahmen des Forums der Föderation Turanischer Republiken so bezeichnete Bild.
(2) Ein Avatar hat eine Person darzustellen.
(3) Der Avatar hat das Geschlecht des jeweiligen Trägers widerzugeben.
(4) Der Avatar eines Bürgers darf keinem Avatar eines anderen Bürgers zum Verwechseln ähneln.
(5) Ein Avatar darf keine unbekleideten Personen darstellen.
(6) Ein Avatar darf keine im Sinne des deutschen RL-Rechts als Schwerverbrecher zu bezeichnende Person darstellen.
Mir soll es relativ egal sein, aber der zuständige Minister könnte an Ihrer Wahl etwas zu bemängeln haben !
Das soll nur ein Tip sein ...