Beiträge von Miguel de Rivera



    Nachweis


    aus dem Estado de San Bernardo wird eine verzerrte Übertragung empfangen


    Turanische Freunde,
    Meine Damen und Herren,


    ich wende mich in einer schwer[statische Störung] Stunde an die Föderation. Der Estado ist vor knapp einer Stunde von einem gig[statische Störung]sunami getroffen worden. Die Hauptstadt ist völlig verwüstet. Aus den Städ[statische Störung] und Orten an der Ostküste sieht es nicht viel besser aus. Die humani[statische Störung] Lage ist sehr schlecht. Wir versuchen alles mögliche um die Opfer angemessen zu versorgen. Aber unsere Kommun[statische Störung]leitungen sind fast überall unterbrochen. Auch diese Verbindung konnte nur mit Glück eingerichtet werden. Wir wiss[statische Störung] icht wie lange sie hält.


    Wir bitten Sie hiermit um Hilfe für unser Land. Bitte senden Sie uns Hilfe, damit die Lage unter Kontrolle gebracht werden kann.


    Wir w.......[Übertragung zusammengebrochen]

    Guten Tag meine Damen und Herren,


    ich besuchen Ihr schönes Land nochmals um wieder Bewegung in die Vertragsangelegenheit zu bringen.


    Hier ein neuer Entwurf.


    Staatsvertrag zwischen der Föderation Turanischer Republiken und dem Estado de San Bernardo



    Art. 1
    (1) Die Föderaton Turanischer Republiken übernimmt die völkerrechtliche Vertretung des Estado de San Bernardo
    (2) Alle anderen staatlichen Zuständigkeiten verbleiben beim Estado de San Bernardo.


    Art. 2
    (1) Die Wahrnehmung der in Art. 1 Abs.1 deffinierten Verpflichtung erfolgt gem. den rechtlichen Bestimmungen der Föderation Turanischer Republiken.
    (2) Die Wahrnehmung der in Art. 1 Abs.2 deffinierten Verpflichtungen erfolgt gem. den rechtlichen Bestimmungen des Estado de San Bernardo.
    (3) Zur Koordination der diesem Vertrag entwachsenden Angelegenheiten wird ein Abgesandter von der Föderation Turanischer Republiken ernannt. Dieser trägt den Titel Föderationskommissar für San Bernardo.


    Art. 3
    (1) Die jeweiligen Staatsbürgerschaften bleiben unverändert.
    (3) Alle Bürger der beteiligten Staaten genießen Freizügigkeit im jeweils anderen Staat.


    Art. 4
    Das derzeit in San Bernardo geltende Recht bleibt in Kraft, sofern es die Regelungen dieses Vertrages nicht widerspricht.


    Art. 6
    (1) Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die in jedem Land notwendigen Verfahren abgeschlossen worden sind und ihn die vertragschließenden Staaten gemäss ihrer verfassungsmäßigen Bestimmungen ratifiziert haben.
    (2) Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Dieser Vertrag ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von einer der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen kündbar.




    Der Präsident der Föderation
    XXX


    Der Erste Repräsentant des Estado de San Bernardo
    XXX

    Schutzvertrag zwischen der Föderation Turanischer Republiken und dem Estado de San Bernardo



    Art. 1
    (1) Die Föderaton Turanischer Republiken übernimmt die völkerrechtliche Vertretung des Estado de San Bernardo
    (2) Alle anderen staatlichen Zuständigkeiten verbleiben beim Estado de San Bernardo.


    Art. 2
    (1) Die Wahrnehmung der in Art. 1 Abs.1 deffinierten Verpflichtung erfolgt gem. den rechtlichen Bestimmungen der Föderation Turanischer Republiken.
    (2) Die Wahrnehmung der in Art. 1 Abs.2 deffinierten Verpflichtungen erfolgt gem. den rechtlichen Bestimmungen des Estado de San Bernardo.
    (3) Zur Koordination der diesem Vertrag entwachsenden Angelegenheiten wird ein Abgesandter von der Föderation Turanischer Republiken ernannt. Dieser trägt den Titel Statthalter.


    Art. 3
    (1) Die jeweiligen Staatsbürgerschaften bleiben unverändert.
    (3) Alle Bürger der beteiligten Staaten genießen Freizügigkeit im jeweils anderen Staat.


    Art. 4
    Das derzeit in San Bernardo geltende Recht bleibt in Kraft sofern es die Regelungen dieses Vertrages nicht widerspricht.


    Art. 6
    (1) Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die in jedem Land notwendigen Schritte zu seiner Gültigkeitswerdung abgeschlossen worden sind und ihn die vertragschließenden Staaten gemäss ihrer verfassungsmäßigen Bestimmungen ratifiziert haben.
    (2) Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Dieser Vertrag ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von einer der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen kündbar.




    Der Präsident der Föderation
    XXX


    Der Erste Repräsentant des Estado de San Bernardo
    XXX

    2.3 Der Estado de San Bernardo überlässt der Föderation Turanischer Republiken auf eigenen Wunsch hin bis auf Widerruf seine völkerrechtliche Vertretung, sofern die zuständigen Stellen der Föderation dem zustimmen. Er tritt hierzu spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten dieses Kaufvertrags in Verhandlungen mit der Turanischen Regierung.


    Hiermit möchte ich Sie im Namen des Estado de San Bernardo bitten Verhandlungen bezüglich dieses Vertragspunktes zu ermöglichen.

    Kaufvertrag zwischen der Thorwald-Franke-Gruppe und der O.C.O.


    Zwecks der Stärkung des internationalen Handels
    beschließen die


    Thorwald-Franke-Gruppe vAG,
    Aarburg
    -im Folgenden Thorwald-Franke-Gruppe genannt-


    und die


    Organización Comercial Oceánico de San Bernardo,
    Bahía de Flores
    -im Folgenden O.C.O. genannt-


    diesen Kaufvertrag:


    1. Grundsätzliches


    1.1 Die Thorwald-Franke-Gruppe übernimmt mit Wirkung zum 1. September 2005 51 v.H. der Gesellschafteranteile der O.C.O.


    1.2 Die Thorwald-Franke-Gruppe verpflichtet sich, ihre Stimmrechte in der Asamblea General (Generalversammlung) der O.C.O. durch eine entsprechende Anzahl von Personen wahrnehmen zu lassen, die keiner direkten Weisung durch die Geschäftsführung unterliegen.


    2. Rechtliche Konsequenzen


    2.1 Die Gültigkeit der firmeninternen Richtlinien und Verordnungen der O.C.O. bleibt vollständig erhalten.


    2.2 Die Gesetze des Estado de San Bernardo, insbesondere die entsprechenden Bestimmungen des Statuto General, bleiben unangetastet.


    2.3 Der Estado de San Bernardo überlässt der Föderation Turanischer Republiken auf eigenen Wunsch hin bis auf Widerruf seine völkerrechtliche Vertretung, sofern die zuständigen Stellen der Föderation dem zustimmen. Er tritt hierzu spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten dieses Kaufvertrags in Verhandlungen mit der Turanischen Regierung.


    3. Schlussbestimmungen


    3.1 Dieser Kaufvertrag tritt mit Ablauf des 31. August 2005 in Kraft.


    3.2 Dieser Vertrag wird in dem Augenblick gegenstandslos, in dem die Thorwald-Franke-Gruppe weniger als 50 v.H. der Gesellschafteranteile der O.C.O. besitzt.


    Für die Organización Comercial Oceánico de San Bernardo (O.C.O.):
    Miguel de Rivera


    Für die Thorwald-Franke-Gruppe vAG:
    Sigurd Thorwald

    Zitat

    Original von Sigurd Thorwald
    Verehrter Herr de Rivera, im Namen der Thorwald-Franke-Gruppe vAG heiße ich Sie herzlich in Turanien willkommen. Wenn Sie es wünschen, können wir sogleich zur Unterzeichnung des Kaufvertrags schreiten.


    Vielen Dank. Die Unterzeichnung erfolgt sofort.


    *unterzeichnet den Vertrag*

    Guten Tag.


    Mein Name ist Miguel de Rivera. Ich bin der Generaldirektor der O.C.O. un Erster Repräsentent des Estado de San Bernardo.


    Ich wende mich mit einer Bitte an Turanien. Wir haben zur Zeit einige Probleme mit linksgerichteten Terroristen. Diese wollten einen Umsturz herbeiführen. Wir versuchen dieses Problem jedoch auf zivilisierte Weise zu lösen und wollen mit der anderen Seite verhandeln.


    Besteht die Möglichkeit das Turanien sich als Vermittler engagieren könnte, sofern dies von beiden Seiten gewünscht wird?