Beiträge von Waltmar Leber

    Genosse Dietrich, wir haben ja kürzlich bereits über das Thema geredet. Ich bin gerne bereit, das Sportressort zusätzlich zur Verteidigung zu übernehmen. Ich gedenke, den Sport quasi zur Chefsache zu machen und im Sinne der politischen Lenkung eine Zentrale Sportkommission einzurichten, die aus den Vorsitzenden der Sportfachverbände bestehen soll.

    Gutnachbarliche Beziehungen? Großer Gott, die Freie Republik liegt am anderen Ende der Welt...


    Nimmt die Brill ab und legt sie beiseite.


    Ich denke, da sind ein paar kleinere Änderungen nötig, Genossen.


    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik


    Präambel
    Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg (vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und der Flandrischen Demokratischen Republik (vertreten durch den Staatsrat) begründet diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und verpflichtet beide Seiten zur friedlichen Koexistenz.


    ARTIKEL 1
    Beide Länder stehen sich einander gleichberechtigt gegenüber und akzeptieren die Regierungsform sowie deren Ausführung der jeweils anderen Seite. So verpflichtet sich die Freie Republik, die Flandrische Demokratische Republik als sozialistische parlamentarische Republik anzuerkennen und zu achten. Die Flandrische Demokratische Republik wiederum verpflichtet sich, Tir na nÒg als sozialistisch-demokratische Räterepublik anzuerkennen und zu achten. Beide Vertragspartner streben die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen an.


    ARTIKEL 2
    Sowohl die Flandrische Demokratische Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen diese besteht für den Vertragspartner die Möglichkeit, jedweden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.


    ARTIKEL 3
    Die Flandrische Demokratische Republik und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und niemals zu verletzen. Bei der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten sich beide Staaten, auf Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von beiden Seiten akzeptierten Schlichter einzusetzen.


    ARTIKEL 4
    Sowohl die Flandrische Demokratische Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg können sich sowohl national als auch international nur selbst vertreten. Ausnahmen von dieser Regel sind mit beidseitigem Einverständnis möglich und bedürfen der Vertragsform.


    ARTIKEL 5
    Die Flandrische Demokratische Republik und die Freie Republik Tir na nÒg ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Über das Botschaftspersonal entscheidet allein der entsendende Staat. Beide Vertragspartner sichern Diplomaten vollständige Immunität zu.


    ARTIKEL 6
    Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und Forschung.


    ARTIKEL 7
    Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft. Er kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.



    Für die Flandrischen Demokratischen Republik
    Erik Dietrich


    -stellvertretend für den gesamten Staatsrat der FDR-



    Für für Freie Republik Tir na nÒg
    Siddhartha

    Genosse Dietrich, ich empfehle, den Entwurf um Bestimmungen zur Verwaltung der Städte und Gemeinden sowie zur Rechtsaufsicht zu erweitern. Außerdem empfehle ich, die reine "Zuständigkeit" durch ein "Satzungsrecht" zu ersetzen, sodass deutlich wird, wie die Verwaltungsebenen ihre Zuständigkeit ausüben.