Stürmischer Applaus aus Reihen der LNV.
Beiträge von Waltmar Leber
-
-
Die LNV stimmt geschlossen zu.
-
Aus den Reihen der LNV ertönt Applaus.
-
190 Abgeordnete der LNV stimmen für den Entwurf, fünf dagegen. Zwölf enthalten sich.
-
Ich stimme dem Genossen Dietrich zu. Allerdings halte ich es im Sinne der Transparenz für nötig, die Unterlagen der Volksversammlung grundsätzlich öffentlich einsehbar zu halten und nur im Notfall einzelne Personen von ihrer Einsichtnahme auszuschließen.
-
Gut, Sonderbehandlung für die Damen und Herren der WWF...
Änderungen sind in dem vorliegenden Papier rot markiert.Du hast es nicht anders gewollt, Kollege...
Geschäftsordnung der Volksversammlung der FDR§1
(1) Jedes gewählte Mitglied der Volksversammlung besitzt das Initiativrecht, das Rederecht und das Abstimmrecht.
(2) Jedes Mitglied besitzt das Recht, die Unterlagen der Volksversammlung einzusehen.§2
(1) Das Präsidium der Volksversammlung lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Es ist zuständig für die Einleitung und Beendigung von Abstimmungen und die Feststellung der Ergebnisse.
(2) Das Präsidium übt das Hausrecht im Volkspalast aus. Es kann ein Mitglied der Sitzung verweisen, sollte es beleidigende oder politisch extremistische Aussagen tätigen.
(3) Das Präsidium kann Personen, die nicht Mitglieder der Volksversammlung sind, auf Antrag Rederecht und das Recht auf Akteneinsicht erteilen. Es kann dieses Recht jederzeit entziehen.§3
(1) Die Volksversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind.
(2) Die Volksversammlung fasst Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(3) Die Sitzungen der Volksversammlung sind jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kann beantragt werden und wird mit Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen.§4
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss durch die Volksversammlung in Kraft.
(2) Sie verliert ihre Gültigkeit mit Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung. -
Die Paragrafen 1 bis 3 sind leicht umformuliert, inhaltlich aber identisch zur ursprünglichen Version. Paragraf 4 ist neu.
-
Frau Präsidentin, die Liga für Nationale Verteidigung stimmt dem Entwurf bei einigen formalen Verbesserungen zu.
Geschäftsordnung der Volksversammlung der FDR§1
(1) Jedes gewählte Mitglied der Volksversammlung besitzt das Initiativrecht, das Rederecht und das Abstimmrecht.
(2) Jedes Mitglied besitzt das Recht, die Unterlagen der Volksversammlung einzusehen.§2
(1) Das Präsidium der Volksversammlung lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Es ist zuständig für die Einleitung und Beendigung von Abstimmungen und der Feststellung der Ergebnisse.
(2) Das Präsidium übt das Hausrecht im Volkspalast aus. Es kann ein Mitglied der Sitzung verweisen, sollte es beleidigende oder politisch extremistische Aussagen tätigen.
(3) Das Präsidium kann Personen, die nicht Mitglieder der Volksversammlung sind, auf Antrag Rederecht und das Recht auf Akteneinsicht erteilen. Es kann dieses Recht jederzeit entziehen.§3
(1) Die Volksversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind.
(2) Die Volksversammlung fasst Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(3) Die Sitzungen der Volksversammlung sind jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kann beantragt werden und wird mit Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen.§4
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss durch die Volksversammlung in Kraft.
(2) Sie verliert ihre Gültigkeit mit Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung. -
Auch die LNV-Abgeordneten stimmen geschlossen zu.
-
Die LNV feiert ihren Wahlerfolg. Gut ein Drittel der Sitze in der Volksversammlung - das ist äußerst erfreulich und war nur dem Einsatz unzähliger Wahlhelfer im ganzen Land zu verdanken. Jetzt gilt es, die Erneuerung des Vaterlands im sozialistischen und patriotischen Sinne mitzugestalten.
-
Die Fraktion der Liga für Nationale Verteidigung schließt sich den Anregung an. Zugleich nominieren wir unseren Parteigenossen Erich Braun als Vizepräsident.
-
Wenn es auch fiktive, nicht ausgestaltete Personen sein dürfen, würde die LNV jemanden nominieren.
-
Die Vertreter der LNV betreten geschlossen den Volkspalast.
-
Ein sehr ordentliches Ergebnis!
-
Geht wählen und lässt sich dabei von den Medien begleiten.
-
-
In einem alten und durchaus repräsentativen Gebäude am Rand der Marcksfurther Innenstadt hat die Liga für Nationale Verteidigung ihren Hauptsitz. Die Partei unter Führung des "Vorsitzenden des Präsidiums" Waltmar Leber ist nach der sozialistischen Volkspartei die zweitgrößte politische Kraft in Flandrien. Die LNV gilt als nationalpatriotisch, steht aber dennoch nach eigener Aussage treu zum sozialistischen Staats- und Wirtschaftssystem. Hervorgegangen ist sie aus Reformgruppen innerhalb der bis vor wenigen Jahren herrschenden Regimepartei Nationale Bewegung.
-
Ein paar junge Kerle hängen Plakate auf: Sie werben für die Liga für Nationale Verteidigung und ihren Parteitag kurz nach Ostern. Er steht unter dem Motto "Für Vaterland und Sozialismus!".