- Der Generaladministrator -
Ernennung zum Präsidenten der Turanischen Republik
Nach Art. 26 der Verfassung der Turanischen Republik wird der Präsident der Republik von der Nationalversammlung ohne Aussprache für die Dauer von vier Monaten gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Nationalversammlung auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.
In ihrer Sitzung vom 2. Mai dieses Jahres hat die Nationalversammlung Herrn Markus Freinberger gemäß den verfassungsmäßigen Vorschriften zum Präsidenten der Republik gewählt. In Übereinstimmung mit Art. 26, Satz 3 der Verfassung ernenne ich den Gewählten zum Präsidenten der Republik.
Gegeben zu Turan, den 8. Mai 2011
Sigurd Thorwald
Generaladministrator
Für die Richtigkeit:
Cornelius Schreiber
Urkundsbeamter der Generaladministratur