Segner char! Bitte verzeihen Sie, offensichtlich habe ich die Stelle etwas ungenügend ausgeführt.
Die freiw. Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts der Gemeinden, da diese für die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Gefahren- & Feuerpolizei zuständig ist.
Ich weiß nicht ob wir das so ohne weiteres reinschreiben können im Entwurf. Eventuell muss dann ein entsprechendes Gesetz über die Aufgaben der Gemeinden erlassen werden um das ganze auf eine rechtliche Basis zu heben.