Landesrat in Berino

  • Selbstverständlich Signur Landsteiner.
    Was Ihr Anliegen betrifft signur Giansauna, halte ich das für eine gute Idee.


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus Freinberger ()

  • Vielen Dank, Signurs.


    Wie Sie vielleicht wissen betreibe ich ein Transportunternehmen.
    Da Ascaarun ja nun der Föderation beigetreten ist, wollte ich fragen wer nun für die Vergabe der Buslinien und der entsprechenden Konzessionen für die Bedienung der Strecken zuständig ist?


    Weiters möchte ich den Antrag stellen, die alte Schmalspurstrecke zwischen Naturns und Berino von den Öffentlichen Betrieben der Confederaziun zu erwerben um dort einen Schienenbus zu betreiben und die Strecke so gut wie möglich zu sanieren.

  • Ich denke, dafür müsste nach aktueller Verfassungslage die Föderation zuständig sein. Allerdings hört ich, dass man in der Nationalversammlung derzeit eine Verfassungsänderung diskutiert, die den Ländern mehr Befugnisse geben soll. Vielleicht könnte Signur Freinberger intervenieren und empfehlen, den regionalen Transportverkehr zu den Landeszuständigkeiten hinzuzufügen?


    Luis Giansauna
    President dal Cussegl naziunal a.D.
    Vorsitzender der Naturnser Korbmacher-Gilde
    Mäzen des CB Naturns


    Zweitidentität

  • Zitat

    Original von Luis Giansauna



    Ich kann gerne die nötigen Kontakte zur Staatsbahn, welche die vorhandenen Bahnen übernommen haben wird, herstellen.
    Was den Vorschlag von Signur Giansauna betrifft so kann ich das mal ansprechen.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Gut, signurs.
    Ich würde vorschlagen, wir führen die Wahl zum President dal Cussegl naziunal, dem Vorsitzenden des Landrats gemäß Grundgesetz über den Staatsaufbau Abschnitt II/ Artikel 2 durch.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Signur Freinberger, ich weiß, Sie wollten sich aus der Tagespolitik zurückziehen. Dennoch möchte ich Sie als President dal Cussegl naziunal vorschlagen. Ich kann mir keinen Besseren vorstellen. Viva, President Freinberger!

    Luis Giansauna
    President dal Cussegl naziunal a.D.
    Vorsitzender der Naturnser Korbmacher-Gilde
    Mäzen des CB Naturns


    Zweitidentität


  • Landespolizeigesetz


    I. Landespolizei


    §1. Die ständigen Sicherheitskräfte der Confederaziun Ascaaruniac stehen unter einheitlichem Kommando. Sie tragen die Bezeichnung "Landespolizei" (Polizia naziunal).


    §2. Die Landespolizei dient der Bekämpfung des Verbrechens und der Strafverfolgung, dem Schutz der Landesgrenze und - mit Zustimmung des Landesrates - der Unterstützung der Landesschützenkorps und städtischen Schützengilden im Kriegsfalle.


    II. Behörden


    §3. Oberste Kommandobehörde ist das Landespolizeikommando (Cumando naziunal da la Polizia) in Berino.


    §4. In jedem Bezirk der Confederaziun wird ein Bezirkspolizeikommando (Cumando district da la Polizia) eingerichtet. Im Bezirk Berino ist das Landespolizeikommando zugleich auch Bezirkskommando.


    §5. In jeder ascaaronischen Stadt wird ein Polizeiposten eingerichtet. Dieser ist für die unmittelbare Polizeiarbeit vor Ort zuständig. In seinen Verantwortungsbereich fällt auch das unmittelbare Umland der jeweiligen Stadt.


    §6. Dem Landespolizeikommando beigeordnet ist der ascaaronische Geheimdienst (Servetsch Secret Ascaaruniac). Er ist ermächtigt, die Aufgaben der Landespolizei verdeckt zu erfüllen und auch im Ausland tätig zu werden.


    III. Strafverfolgung


    §7. Die Landespolizei ist berechtigt, Personen, die eines Verbrechens beschuldigt werden, bis zu 72 Stunden festzuhalten. Hiernach muss ein richterlicher Haftbefehl vorliegen oder die Person freigelassen werden.


    §8. Dem Landespolizeikommando ist eine Polizeianwaltschaft (Advocatura da la Polizia) beigeordnet. Sie vertritt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden vor Gericht.


    IV. Schlussbestimmungen


    §9. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

    Luis Giansauna
    President dal Cussegl naziunal a.D.
    Vorsitzender der Naturnser Korbmacher-Gilde
    Mäzen des CB Naturns


    Zweitidentität

  • Zitat

    Original von Luis Giansauna
    Signur Freinberger, ich weiß, Sie wollten sich aus der Tagespolitik zurückziehen. Dennoch möchte ich Sie als President dal Cussegl naziunal vorschlagen. Ich kann mir keinen Besseren vorstellen. Viva, President Freinberger!


    Nun gut, ich denke ich werde noch eine Amtszeit als Vorsitzender zur Verfügung stehen.



    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

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    Wahl zum Landratsvorsitzenden 1/2014


    Wählen Sie signur Markus Freinberger zum Landratsvorsitzenden für die Gesetzgebungsperiode 1/2014 (Jänner-März 2014)?


    [ ] Ja
    [ ] Nein
    [ ] Enthaltung


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
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  • Wahl zum Landratsvorsitzenden 1/2014


    Wählen Sie signur Markus Freinberger zum Landratsvorsitzenden für die Gesetzgebungsperiode 1/2014 (Jänner-März 2014)?


    [x] Ja
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    [ ] Enthaltung


    Luis Giansauna
    President dal Cussegl naziunal a.D.
    Vorsitzender der Naturnser Korbmacher-Gilde
    Mäzen des CB Naturns


    Zweitidentität


  • Wahl zum Landratsvorsitzenden 1/2014


    Wählen Sie signur Markus Freinberger zum Landratsvorsitzenden für die Gesetzgebungsperiode 1/2014 (Jänner-März 2014)?


    [x] Ja
    [ ] Nein
    [ ] Enthaltung


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  • Wahl zum Landratsvorsitzenden 1/2014


    Wählen Sie signur Markus Freinberger zum Landratsvorsitzenden für die Gesetzgebungsperiode 1/2014 (Jänner-März 2014)?


    [x] Ja
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    [ ] Enthaltung



    Ich kam, sah und ging wieder.
    Warum Engländer lauwarmes Bier trinken?
    Ist doch einfach, Lucas baut auch Kühlschränke.