Meines Erachtens können wir zum nächsten Punkt übergehen.
Landtagssitzung II/2014
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Gut. Kommen wir zum Landgericht.
Ich möchte trotz der Regelung im Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes einen gemeinsamen Kandidaten oder eine Kandidatin finden.
Haben Sie Vorschläge? -
Als Landesrichter? Wer war denn bisher Richter?
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Niemand, denke ich. Es gab ja bislang kein Landgericht, da es keinen Freistaat Turanien gab...
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Na ja, den gab es aber schon mal...
Wir sind sozusagen im Freistaat Turanien v 2.0. -
Das stimmt wohl.
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Gibt es denn einen Vorschlag? Oder möchte jemand von Ihnen dieses großartige Amt übernehmen?
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Ich halte eine Besetzung des Landgerichts nicht für so dringend.
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Wenn es doch so dringend ist kann ich den Richter mimen. Kanzler bin ich ja nicht mehr.
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Aber Sie sind Vizekanzler und damit Mitglied der Staatsregierung. Das schließt das Richteramt leider aus.
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Herr Kanzler, ein Mitarbeiter meines Büros weist mich gerade auf eine Angelegenheit hin, um die sich der Landtag schnellstmöglich kümmern müsste. Es geht um die Zulassungsbezirke für Landfahrzeuge gemäß § 3 Absatz 1 des Fahrzeug-Zulassungsgesetzes der Föderation. Die Länder müssten ihre Zulassungsbezirke innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes festlegen, wenn sie das Recht zur Festlegung nicht verwirken wollen. Anfang des kommenden Monats läuft die Frist ab.
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Das scheint mir angebracht. Was meint der Kanzler?
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Verdammt nochmal, wie kommt eine solche Erdrosselungsregelung in das Gesetz?! Wie kam man denn auf 90 Tage?!
Wie kommt der Föderationsgesetzgeber eigentlich dazu uns hier in Zugzwang zu bringen?Dann müssen wir uns da wohl etwas einfallen lassen.
Blättert im Zulassungsgesetz...
Dann verlangt man ein Landesgesetz über die Zulassungsbezirke...die Kürzel muss dann die Föderation festlegen, um Dopplungen zu vermeiden. -
Zumindest Vorschläge können wir für die Kürzel sicherlich machen.
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In einem Gesetz Vorschläge? Ich denke eher nicht, Herr Kollege.
Man verlangt von uns ein Gesetz oder lese ich das falsch? -
Natürlich nicht in dem Gesetz, Herr Kanzler. Aber sobald wir ein Gesetz haben, können wir Vorschläge machen.
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Oh, dann habe ich Sie falsch verstanden, Herr Kollege...tut mir leid.
Greift zu Stift und Papier und beginnt einen Entwurf aufzuschreiben.
Gesetz über die Zulassung von landgebundenen Kraftfahrzeugen im Freistaat Turanien - Zulassungs-Gesetz (Zulassungs-G-FTur)§ 1 - Ermächtigungsgrundlage, Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ergeht auf Grundlage des Fahrzeug-Zulassungsgesetz der Turanischen Föderation - Fahrzeug-Zulassungsgesetz (FzZG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. August 2014. Es gilt für den Freistaat Turanien.§ 2 - Zulassungsbehörden
Zulassungsbehörden i. S. d. § 2 des Fahrzeugs-Zulassungsgesetzes der Turanischen Föderation sind die Präfekturen.
In diesem Zusammenhang entstehende Kosten bei der Ausführung des Gesetzes übernimmt der Freistaat Turanien.§ 3 - Zulassungsbezirke
Zulassungsbezirke i. S. d. § 3 Abs. 1 sind die folgenden Kreise bzw. Gemeinden:- Aarburg, Stadt
- Aarkreis
- Aggersborg
- Altlandkreis
- Argen
- Bad Nymphenheim, Stadt
- Bernfurt
- Eisachtal
- Enztal
- Freyburg, Stadt
- Gaukreis
- Grenzmarkkreis
- Heidekreis
- Heimgard, Stadt
- Horst
- Ingolsheim
- Kaphöhenkreis
- Kapkreis
- Klausenburg
- Königsberg, Stadt
- Kurkreis
- Ostschwarzwald
- Rungholm
- Schlettstadt
- Seeland
- Stoltenberg
- Südermark
- Thorgau
- Thorshaven, Stadt
- Turan, Föderationshaupstadt
- Waldkreis
- Westerbad
- Westermarsch
- Wolfsberg
Die Gebietskörperschaften werden in der Anlage 1 dargestellt.
§ 4 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 30. Oktober 2014 in Kraft.gegeben zu Freyburg, den .....
Gesetz über die Zulassung von landgebundenen Kraftfahrzeugen im Freistaat Turanien - Zulassungs-Gesetz (Zulassungs-G-FTur)
Anlage 1http://turanien.mn-welt.de/karten/Turanien_administrativ.png
Habe ich was vergessen?
- Aarburg, Stadt
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Grundsätzlich Zustimmung. Aber: Ist es wirklich sinnvoll, Zulassungsbehörden und -bezirke organisatorisch zu trennen?
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Ich weiß es nicht genau. Meine Intention war, dass lediglich die Präfekturen Verfassungsorgane des Freistaates sind. Die Kreise nicht.
Durch das Kfz-Kennzeichen soll auch eine regionale Identität geschaffen oder erhalten werden.Was halten Sie von der Einrichtung von Sonderzulassungsbezirken für Behörden und andere öffentliche Einrichtungen? Gibt es hierfür Bedarf?