Nun gut, Herr Würzinger, dann wollen wir mal loslegen...
Schaut sich die Liste durch.
Man wirft Ihnen und Ihrer Gemeinschaft insbesondere Landfriedensbruch gemäß §24 TStGB und schwere Sachbeschädigung gemäß §45 TStGB, das ganze organisiert und auf Anstiftung. Das bedeutet: als kriminelle Vereinigung, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen. Strafbar ist das gemäß §26 TStGB.