[Anfrage] Geiselnahme und Versuch Königsberg/Turan

  • Turanische Föderation
    Föderationsministerium der Justiz
    Der Generalstaatsanwalt


    Oberster Gerichtshof der Föderation
    Herrn Vorsitzenden Richter
    Attila Saxburger
    2000 Turan


    Geiselnahme in Königsberg / versuchte Geiselnahme in Turan
    Anfrage zur Strafverfolgung


    Sehr geehrter Herr Saxburger,


    am 14. Februar dieses Jahres ereignete sich in Königsberg eine Geiselnahme in einem Café. Eine Geisel und ein Geiselnehmer kamen dabei zu Tode. Am selben Abend verhinderte die Turaner Polizei durch die Festnahme von zehn Bewaffneten eine mögliche weitere Geiselnahme im Hofbräuhaus. Die Staatsanwaltschaft würde die Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Täter in beiden Fällen gerne zusammenlegen. Findet dies die Zustimmung des Hohen Gerichts?


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalstaatsanwalt

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • Richter Saxburger steht gerade an dem Schreibtisch, auf welchem das Telefon läutet, also hebt er ab


    Oberster Gerichtshof, Saxburger am Apparat, was kann ich für Sie tun?

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Herr Saxburger?! Schön, dass ich Sie gleich am Apparat habe. Generalstaatsanwalt Eisenbeiß hier. Ich hatte Ihnen vor einigen Tagen eine Anfrage bezüglich der Geiselnahme in Königsberg und der Festnahmen in Turan geschickt. Haben Sie das Schreiben erhalten?

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • Herr Doktor Eisenbeiß, ich grüße Sie. Ja, das Schreiben habe ich erhalten. Und da wir ja hier die Gelegenheit haben, möchte ich Ihnen gleich dazu antworten.


    Die Staatsanwaltschaft unter Ihrer Leitung ist ja Herr über das Ermittlungsverfahren und kann und muss selbst entscheiden, ob sie unterschiedliche Tathergänge zu einem Verfahren zusammenführt und dann zum Schluss in einem Strafverfahren gegen möglicherweise mehrere Täter Anklage erhebt. Das Gericht kann erst dazu Stellung beziehen, wenn das Gerichtsverfahren mit der Anklageerhebung eröffnet wird. Vorher liegen ihm zu wenig Fakten zur Tat oder den Taten bzw. dem Täter oder den Tätern vor.


    Aber persönlich sehe ich doch die Möglichkeit, sollte sich im Zuge der Ermittlungen ein sachlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Vorgängen ergeben, dass am Ende ein einheitliches und umfassendes Strafverfahren mit möglicherweise mehreren Tätern und mehreren Tatvorwürfen steht. Tja und sollte sich im Laufe des Strafverfahrens aus verfahrenstechnischen oder prozessökonomischen Gründen die Abtrennung einzelner Verfahrensteile anbieten oder als notwendig erweisen, kann das Gericht dies ja jederzeit noch beschließen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Verstehe, Herr Vorsitzender. Dann werden Sie in Kürze die Anklageschrift vorliegen haben. Einstweilen herzlichen Dank.

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • Turanische Föderation
    Föderationsministerium der Justiz
    Der Generalstaatsanwalt


    Oberster Gerichtshof der Föderation
    Herrn Vorsitzenden Richter
    Attila Saxburger
    2000 Turan


    Geiselnahme in Königsberg / versuchte Geiselnahme in Turan
    Anklageerhebung


    Hohes Gericht, sehr geehrter Herr Vorsitzender Saxburger,


    im Fall der Geiselnahme im Königsberger "Café International" und der versuchten Geiselnahme im Turaner Hofbräuhaus erhebt die Staatsanwaltschaft der Turanischen Föderation Anklage gemäß § 1 der Allgemeinen Prozessordnung i.d.F. vom 29. August 2005 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 der Turanischen Gerichtsordnung i.d.F. vom 15. Juli 2013. Da beide Straftaten den Ermittlungen zufolge in zeitlichem wie kausalem Zusammenhang stehen, strebe ich, wie bereits fernmündlich besprochen, ein gemeinsames Verfahren gegen alle Beschuldigten an und bitte demgemäß um Eröffnung und Bekanntgabe des Verfahrens gemäß § 1a Prozessordnung wegen Hochverrats gegen die Turanische Föderation und Bildung einer kriminellen Vereinigung, strafbar gemäß § 15 und 26 Strafgesetzbuch.


    Die Beschuldigten im Fall der Geiselnahme in Königsberg sind:
    Max Grabermann, Königsberg
    Josef Karol, Christophsruh
    Karl Brinkmeyer, Burg am See
    Moritz Klops, Königsberg
    Martin Prahl, Königsberg


    Die Beschuldigten im Fall der versuchten Geiselnahme in Turan sind:
    Michael Reichert, Königsberg
    Robert Langhammer, Königsberg
    Claudio Ronaldo, Rundstedt
    Matthias Langhammer, Königsberg
    Jochen Sempft, Königsberg
    Stephan Rheinstadt, Königsberg
    Ralf Urzeyt, Königsberg
    Lisa Jenecka, Königsberg
    Max Remy, Königsberg
    Richard George, Königsberg


    Die Anklage gegen Josef Karol wird darüber hinaus erweitert um den Straftatbestand des Mordes, strafbar gemäß § 32 Strafgesetzbuch.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalstaatsanwalt

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

    3 Mal editiert, zuletzt von Dr. Eisenbeiß () aus folgendem Grund: Schreibfehler im Namen eines Beschuldigten

  • Turanische Föderation
    Föderationsministerium der Justiz
    Der Generalstaatsanwalt


    Oberster Gerichtshof der Föderation
    Herrn Vorsitzenden Richter
    Attila Saxburger
    2000 Turan


    Geiselnahme in Königsberg / versuchte Geiselnahme in Turan
    Ihr Telefax vom 8. März


    Sehr geehrter Herr Vorsitzender Saxburger,


    in Ihrem Telefax vom heutigen Tag wünschen Sie "Angaben zum Tathergang und den Ermittlungsergebnissen der Ermittlungsorgane", sodass das Gericht seinem Prüfauftrag gemäß § 1 Satz 2 APO nachkommen könne. Um Ihrer Bitte zu entsprechen, teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Beschuldigten Grabermann, Karol, Brinkmeyer und Klops im Fall der Geiselnahme in Königsberg im Zuge des Polizeieinsatzes zur Geiselbefreiung am Tatort festgenommen wurden, wo sie bewaffnet und teils maskiert vorgefunden wurden. Sie sind zum Teil geständig.


    Der Beschuldigte Prahl wurde zunächst für eine Geisel gehalten, die zufällig am Tatort zugegen war. Widersprüchliche Aussagen und ein gefälschter Personalausweis ließen die Ermittler zu dem Schluss kommen, dass es sich bei ihm um den sechsten beteiligten Geiselnehmer handelte, von dem in Zeugenaussagen die Rede war. Der Beschuldigte Karol ist vom Beschuldigten Klops als Todesschütze identifiziert worden. Die Videoaufzeichnung des Vorfalls steht nicht im Widerspruch zu der Angabe.


    Die Beschuldigten im Fall der versuchten Geiselnahme in Turan wurden nach einer Schießerei mit der Polizei nahe des Hofbräuhauses am Abend der Geiselnahme in Königsberg festgenommen. Sie waren allesamt mit teils schweren Waffen ausgerüstet. Bislang verweigern sie weitgehend die Aussage. Der Polizeieinsatz in Turan wurde ausgelöst durch Hinweis des geständigen Beschuldigten Klops, der den ermittelnden Beamten mitgeteilt hatte, dass eine Geiselnahme im Hofbräuhaus geplant sei.


    Wenn Sie noch Fragen haben, stehe ich selbstverständlich schriftlich und telefonisch zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalstaatsanwalt

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • Turanische Föderation
    Föderationsministerium der Justiz
    Der Generalstaatsanwalt


    Oberster Gerichtshof der Föderation
    Herrn Vorsitzenden Richter
    Attila Saxburger
    2000 Turan


    Geiselnahme in Königsberg / versuchte Geiselnahme in Turan

    Abgetrenntes Verfahren gegen Moritz Klops


    Sehr geehrter Herr Vorsitzender Saxburger,


    durch Beschluss vom 21. März haben Sie das Verfahren gegen den im Fall der Geiselnahme in Königsberg beschuldigten Moritz Klops, wohnhaft in Königsberg, vom Hauptverfahren gegen die übrigen Beschuldigten abgetrennt. Ich erhebe daher namens der Staatsanwaltschaft der Turanischen Föderation erneut gemäß § 1 der Allgemeinen Prozessordnung i.d.F. vom 29. August 2005 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 der Turanischen Gerichtsordnung i.d.F. vom 15. Juli 2013 Anklage gegen Herrn Klops und bitte um Eröffnung und Bekanntgabe des Verfahrens gemäß § 1a Prozessordnung. Die Staatsanwaltschaft wirft Herrn Klops nunmehr Beihilfe zum Hochverrat gegen die Turanische Föderation und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, strafbar gemäß § 15 und 26 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 7 Strafgesetzbuch.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalstaatsanwalt

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.