Zusatz zur Verfassung

  • Herr Präsident ich Bitte um Aussprache zu meinem Entwurf, den Umwelt und Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen.


    Schutz für natürliche Lebensgrundlagen und Tiere
    Artikel XX der turanischen Verfassung: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.