Landesversammlung - 33. Sitzung (Richterberufung, Verkehrsinfrastruktur)

  • Republik Schwion
    Landesversammlung

    Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer dreiunddreißigsten Sitzung

    am 31.10.2019 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.


    Geplante Tagesordnung

    1. Berufung eines Richters des Staatsgerichtshofs
    2. Beratung über neue Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Bereich Schienenverkehr

    Weitere Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Landesversammlung hier beim Präsidenten der Landesversammlung zu beantragen.


    Setterich an der Swine, 29.10.2019


    sig_saxburger.png
    Präsident der Landesversammlung


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Hiermit eröffne ich die 33. Sitzung der Landesversammlung.


    Die Tagesordnung ist für alle Mitglieder der Landesversammlung zugänglich veröffentlicht worden. Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung liegen nicht vor.


    Stimmberechtigte Mitglieder der Landesversammlung zu dieser Sitzung sind:

    Æmmenthal, Huldrych

    von Brunnstatt, Hans

    von Camburg-Auwald, Adelgunde

    Hernandez, Matthew

    Isselsteyn, Lucius

    Saxburger, Attila


    Kommen wir zu Tagesordnungspunkt 1 - Berufung eines Richters des Staatsgerichtshofs


    Der Staatsgerichtshof der Republik Schwion ist leider seit Jahren unbesetzt und damit nicht arbeitsgfähig. Alle Rechtsstreitigkeiten innerhalb unseres Landes sind daher bisher immer vor dem Obersten Gerichtshof der Föderation in Turan zu verhandeln. Ob sich die bisher äußerst geringe Zahl von Rechtsstreiten zwischen schwionischen Bürgern oder schwionischen Institutionen auf das Fehlen einer funktionierenden landeseigenen Justiz und den damit verbundenen Beschwerlichkeiten des Ganges nach Turan für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen ergibt, ist nicht verlässlich einzuschätzen. Sicher ist dies jedoch ein nicht zu unterschätzender Faktor. Mit der Föderationsgerichtsverfassung vom Dezember 2018 hat die Föderation den Ländern, und somit auch Schwion eine neue Struktur des Gerichtswesens vorgegeben. Die darin bestimmte zweiinstanzliche Gerichtsstruktur innerhalb jedes Landes wurde für die Republik Schwion mit dem Schwionischen Justizgesetz vom März 2019 realisiert. Mit der Berufung eines Richters an das Stadt- und Landgericht Setterich ist zum ersten mal in Schwion ein erstinstanzliches Regionalgericht arbeitsfähig. Nun ist es an der Zeit, auch das oberste Gericht unseres Landes, den Staatsgerichtshof arbeitsfähig zu machen und damit die Gerichtsbarkeit in Schwion weitestgehend funktionsfähig zu bekommen.


    Auf der Grundlage von § 4 des Schwionischen Justizgesetzes in Verbindung mit Artikel 14 der Verfassung der Republik Schwion beabsichtige ich, Herrn Archibald Sartorius zum Richter des Staatsgerichtshofs zu berufen und beantrage hiermit die nach den genannten Vorschriften erforderliche Zustimmung der Landesversammlung. Zuerst möchte ich jedoch Herrn Sartorius bitten, sich vor der Landesversammlung kurz vorzustellen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Herr Landeshauptmann, sehr geehrte Mitglieder der Landesversammlung,


    gestatten Sie mir, dass ich mich Ihnen kurz vorstelle.


    Mein Name ist Archibald Sartorius, ich bin 67 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Geboren bin ich in Reichenberg im Schwonengau und wohne derzeit in Aha am Südende des Großen Löwensees.


    Die Primarschule habe ich in Reichenberg besucht, die Sekundarschule bis zur Maturitätsprüfung in Herrenkrug. Mein Studium habe ich dann an der Rechts- und Kriminalwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leonsburg absolviert und mit einem Lizenziat der Rechtswissenschaften abgeschlossen. Danach war ich in mehreren Anwaltskanzleien, Notariaten und Verwaltungen tätig um Beruferfahrungen zu sammeln. Ausgestattet mit diesen legte ich 1980 die Prüfung zum Advocat ab.


    Seither war ich in unterschiedlichen Anwaltskanzleien als Anwalt tätig, habe einige Zeit als Notar gearbeitet und war in mehreren Gemeinden als Schiedsmann in der außergerichtlichen Streitschlichtung engagiert. Während mehrerer Auslandsaufenthalte konnte ich Erfahrungen im internationalen Recht und in anderen Rechtssystemen sammeln.


    Vom Regierungsrat der Republik Schwion wurde ich vor Kurzem zum Richter des Stadt- und Landgerichts Setterich berufen und sehe nun den Schwerpunkt meiner weiteren Tätigkeit als Richter der schwionischen Justiz.

  • Meine Herren, sollte man mich an den Staatsgerichtshof berufen, werde ich selbstverständlich das Amt des Richters am Stadt- und Landgericht Setterich während der Zeit der Tätigkeit am Staatsgerichtshof ruhen lassen. Der Instanzenweg für die Bürger und Institutionen der Republik bleibt dabei gewahrt. Solange kein weiterer Richter eines Regionalgerichts im Amt ist, wird nach § 3 Absatz 4 des Schwionischen Justizgesetzes der Staatsgerichtshof für alle Verfahren innerhalb der Republik Eingangsinstanz. Berufungen gegen Entscheidungen des Staatsgerichtshofs sind dann, soweit zulässig, beim Obersten Gerichtshof der Föderation möglich.

  • Wenn es keine weiteren Fragen an Herrn Sartorius gibt, eröffne ich hiermit die Abstimmung:


    Stimmen Sie der Berufung von Herrn Archibald Sartorius als Richter des Staatsgerichtshofs zu?


    Stimmen Sie bitte mit Ja oder Nein oder enthalten Sie sich der Stimme.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Ich beende die Abstimmung nach der in § 3 Absatz 4 Landesversammlungsgesetz bestimmten Frist und stelle das Ergebnis fest.


    abgegebene Stimmen: 3

    gültige Stimmen:3

    Ja- Stimmen: 3

    Nein-Stimmen: 0

    Enthaltungen: 0


    Damit hat die Landesversammlung der Berufung von Herrn Archibald Sartorius zum Richter des Staatsgerichtshofs zugestimmt.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • bittet den neu berufenen Richter nach vorn


    Meinen herzlichen Glückwunsch Herr Staatsgerichtspräsident. Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen an dieser Stelle Ihre Ernennungsurkunde überreiche und Sie gleichzeitig bitte, hier vor der Landesversammlung Ihren Amtseid abzulegen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Vielen Dank, Herr Landeshauptmann.


    legt seine linke Hand auf die bereitliegende Verfassung der Republik und hebt die rechte Hand zum Schwur


    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Republik Schwion und ihren Bürgern widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, Gerechtigkeit üben, die Gesetze und die Verfassung akzeptieren und verteidigen und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde.


    nimmt die Ernennungsurkunde entgegen und nimmt wieder im Plenum im Gästebereich Platz

  • Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 2.


    Wie Ihnen allen bekannt sein dürfte, hat Schwion ein recht gut ausgebautes und leistungsfähiges Schienenverkehrsnetz, welches neben den fünf Hauptorten der Landsbezirke auch einen Großteil der Landgemeindezentren verbindet. Gebiete, die vom Schienenverkehr bisher noch nicht erreicht werden, sind der Nordwesten der Währener Landes mit den Landgemeinden Fernwald, Krienborn, Ober- und Mittelherm, die Landgemeinde Wahrhausen im Südwesten Währens, das untere Swinetal, der Nordhang des Westosning und der Osten des Landsbezirks Neuenburg mit der Gebirgsregion des Hinterosning. Während sich Wahrhausen wegen seiner doch eher dünnen Besiedlung und der Hinterosning wegen seines Hochgebirgscharakters für einen Schienenausbau weniger eignen, sieht der Regierungsrat den Ausbau einer Bahninfrastruktur in den drei anderen Gebieten als vorteilhaft, wirtschaftlich machbar und ökologisch sinnvoll an.


    Ein weiteres ins Auge gefasstes schienengebundenes Verkehrsinfrastrukturprojekt ist eine Hochgeschwindigkeitsverbindung der beiden Metropolen Setterich und Leonsburg inklusive ihrer beiden Flughäfen. Der immer weiter steigende Verkehr zwischen den beiden Städten bringt eine stetig wachsende Belastung der bestehenden Bahnverbindung ebenso mit sich wie eine übermäßige Belastung der A7 entlang des Großen Löwensees. Dazu kommt ein sich weiter verstärkender Luftverkehr auf der innerschwionischen Strecke zwischen dem "Edward Nemses" Flughafen in Setterich und dem "Wladimir Lutz" in Leonsburg. Dies ist gerade aus ökologischer Sicht sehr bedenklich.


    Der Regierungsrat schlägt daher folgende Infrastrukturprojekte zur Entwicklung des Schienenverkehrs in Schwion vor:


    1. Aufbau einer Schienenverbindung von Ermanich über Æmmenthal und Sokol nach Nemstein mit einer Anbindung an die Osning-Bahnstrecke

    2. Aufbau einer Schienenverbindung von Arheim über Hermsborn nach Krienburg, Ob die Streckenführung über Arminsruh und evtl über Obnach oder Hermsfurt verlaufen soll, wäre noch zu klären. Dies auch unter Beachtung, ob Verbindungen ins westliche Nachbarland erstellt werden sollen.

    3. Aufbau einer Schienenverbindung von Braunsfeld nach Sankt Niklas, mit einer Weiterführungsoption in unser südliches Nachbarland.

    und

    4. Aufbau einer Hochgeschwindigkeits-Bahnverbindung zwischen Setterich an der Swine und Leonsburg als Ergänzung zu den bestehenden Schienen- und Straßenverbindung und als Ersatz für die innerschwionischen Flüge. Diese Verbindung soll entweder als Magnetschwebebahn oder als Hyperloop-Strecke aufgebaut werden. Als Grundlage zur Entscheidung für eines der Systeme und über die konkrete Streckenführung am Großen Löwensee soll ein Architekten- und Ingenieurwettbewerb ausgelobt werden.


    Soweit die Ideen des Regierungsrat, wie der Schienenverkehr in Schwion weiterentwickelt werden soll. Nun möchte ich Sie um Ihre Meinung zu diesen Ideen bitten.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)