3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz

  • Herr Präsident, ich beantrage Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf:


    ENTWURF


    Drittes Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs

    - 3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz (3. WGBÄG) -


    § 1 - Zweck

    Dieses Gesetz ändert das Föderationsgesetzbuch über die Wahlen und Abstimmungen und die Arbeitsweise der Nationalversammlung (FWGB) in der Fassung vom 7. Februar 2018.


    § 2 - Änderungen

    Paragraf 6 wird um einen neuen Absatz 4 ergänzt. Dieser hat den Wortlaut:

    "Vorbehaltlich der Regelung des Paragrafen 15 Absatz 3 kann der Wahlleiter bestimmen, dass die Wahlberechtigten bei einer Wahl mehr als eine Stimme abgeben können. Die Anzahl der Stimmen darf die Zahl der Wahlmöglichkeiten einschließlich der aktiven Enthaltung nicht überschreiten und in keinem Fall mehr als sieben betragen."


    § 3 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.